Beiträge

Die Zahl des Monats September 2023

Langzeitarbeitslosigkeit ist leider auch in Lichtenberg ein Thema. Daher gibt es das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, um betroffenen Menschen gezielt helfen zu können. Hierbei werden zum einen Angebote für Weiterbildungen und Coachings gemacht, zum anderen bekommen Arbeitgeber:innen einen Lohnkostenzuschuss bei der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen. Der Bezirk hat nun für 28 Projektplätze bei Trägern, die eine Förderung erhalten wollen, sein Interesse bekundet. Das Jobcenter versucht derzeit gemeinsam mit den Trägern Kund:innen, die im Langzeitbezug sind, für die Plätze zu gewinnen.

Nutzungskonflikt im Wiesenweg 14

Im Wiesenweg 14 gibt es derzeit einen schwierigen Nutzungskonflikt. Zum einen wird dort eine vorübergehende Unterkunft für obdachlose Menschen betrieben, in der ehemalige suchtkranke Menschen nun teilweise dauerhaft leben. Zum anderen liegen diese (vorübergehenden) Wohnungen in einem Gewerbegebiet, in dem keine gesunden Wohnverhältnisse gegeben sind und das Wohnen somit nicht erlaubt ist. Der Betreiber der Obdachlosenunterkunft selbst war es, der gegen den Lärm des dort ansässigen Clubs Oxi geklagt hat. Erst dadurch ist die fehlende Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung) für das Wohnheim aufgefallen, da die Klage wegen Unzulässigkeit durch das Gericht zurückgewiesen wurde. Das Bezirksamt wurde daraufhin gerichtlich aufgefordert die Nutzung des Wohnheims zu untersagen.

Ich war bereits mehrere male selbst vor Ort und habe mit den Menschen sehr intensiv gesprochen und einen gemeinsamen Weg zum Finden von Lösungen und rechtlicher Sicherheit besprochen. Mein Ziel ist es natürlich auch, dass wir die Unterkunft für Obdachlose zur Notunterbringung nicht verdrängen.

Der Trägerverein hat es hier leider versäumt, die bei Aufnahme der geänderten Nutzung (Mitte der 90er Jahre) für ein Obdachlosenwohnheim und ein dauerhaftes Wohnen notwendige Nutzungsänderungsgenehmigung zu beantragen. Spätestens seit einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10.09.2020 ist dem Betreiberverein bekannt, dass die notwendige Genehmigung fehlt. Der Verein wurde zunächst von der Bauaufsichtsbehörde zum Sachverhalt angehört, seine Angaben waren aber nicht geeignet die Genehmigung der Nutzungsänderung für entbehrlich zu halten.

Die Nutzung des Gebäudes als Wohnheim/betreutes Wohnen für ehemalige suchtkranke Menschen musste deshalb mit einer Frist von sechs Monaten untersagt werden. Gegen die Anordnung wurde am 23.05.2023 Widerspruch eingelegt.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, dass der Club Oxi ausdrücklich von der BVV gewünscht ist und ich ersucht wurde, diesen vor Ort zu erhalten. Der Verein hat sich über die Lautstärke genau dieses Clubs beschwert.

Die Nutzungen in dem Gebiet schließen sich gegenseitig leider aus. Entweder sind die gesunden Wohnverhältnisse für die Menschen durch starken Lärm (gegen den der Betreiber der Unterkunft ja selbst geklagt hat) nicht gegeben, oder das ansässige Gewerbe würde so weit eingeschränkt werden, dass es dort nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann. Hiervon wäre nicht nur der Club sondern auch weitere Unternehmen betroffen. Beide Nutzungen schließen sich also faktisch und rechtlich gegenseitig aus. Daher muss nun eine Lösung gefunden werden, wie den dort dauerhaft wohnenden Menschen geholfen werden kann. Die Suche nach geeigneten Flächen ist nun Aufgabe des Betreibers des Wohnheimes, wobei das Bezirksamt gerne unterstütz, insofern wir die Möglichkeit dazu haben.

Milieuschutz im Kaskelkiez bestätigt

Die Bewohner:innen des Kaskelkiezes werden auch künftig vor Verdrängung und dem Verlust von günstigem Mietwohnraum geschützt sein. Das Bezirksamt Lichtenberg hat den Status des Gebietes Kaskelstraße als Milieuschutzgebiet üpberpfüfen lassen und bestätigt diesen. 

Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument, um die durch Veränderungen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung möglichen negativen städtebaulichen Folgewirkungen möglichst gering zu halten. Sie ist zeitlich nicht befristet, muss aber in regelmäßigen Abständen überprüft werden. 

Für das soziale Erhaltungsgebiet Kaskelstraße fand eine solche Überprüfung von Oktober 2022 bis Mai 2023 statt. Dabei wurden die städtebauliche Situation erhoben, die Infrastruktur analysiert sowie eine Haushaltsbefragung durchgeführt. 

An dieser Befragung haben sich 28,1 % der angeschriebenen Haushalte beteiligt. Das ist im berlinweiten Vergleich eine hohe Beteiligungsquote. Die Überprüfung der sozialen Erhaltungsverordnung ergab einerseits, dass die mit ihrer Festsetzung verfolgten Zielsetzungen im Kaskelkiez erreicht werden konnten. Als wesentliche Erfolge sind die Erhaltung des Wohnungsschlüssels, die bedarfsgerechte Wohnungsbelegung sowie die Begrenzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Genehmigungskriterien hervorzuheben.

Auch wenn es schade ist, dass wir in unserer Stadt Anwohner:innen vor Verdrängungen und enormen Mietsteigerungen schützen müssen, bin ich dankbar, dass wir hier diesen Schutz weiter intensiv betreiben können und betreiben werden.

Politik hautnah auf dem Anton-Saefkow-Platz

Das unmittelbare Gespräch mit Bürger:innen unseres tollen Bezirkes ist durch nichts zu ersetzen. Deshalb habe ich am 07.09.2023 eine öffentliche Sprechstunde auf dem Anton-Saefkow-Platz gehalten und bin mit vielen Menschen ins Gespräch gekommen. Die Themen und Anliegen waren vielfältig und in jedem Einzelfall wichtig, sodass ich nun im Nachgang den Dingen auf den Zahn fühle, um die Probleme zu lösen. Von Wohnungsnot bis zur fehlenden Beleuchtung im Park habe ich mir Notizen gemacht, so können kleinere Anliegen vielleicht schon mit einer E-Mail geklärt werden, Anderes braucht vielleicht etwas mehr Ausdauer um eine nachhaltige Lösung zu finden. Bei berechtigten Sorgen zu steigenden Preisen und hohen Mieten haben mich besonders auch die positiven Stimmen gefreut. „Bei mir ist alles gut, wir leben gerne hier im Fennpfuhl“ war nur eine Stimme, die mir im Kopf geblieben ist. Als Kommunalpolitiker ist man häufig Moderator und Problemlöser, umso schöner sind da Begegnungen, bei denen es positives Feedback zu unserem Bezirk gibt.

Aktuelle Entwicklungen am Hönower Wiesenweg 24/ 25

Pressemitteilung des Bezirksamts Lichtenberg vom 27.09.2023

Auf dem Grundstück des Hönower Wiesenweg 24/ 25, 10318 Berlin-Karlshorst hat die Stromnetz Berlin GmbH am Mittwoch, 27. September 2023 den Strom abgestellt. Dies geschah nach eigenen Angaben u. a. aufgrund von Fragen der Sicherheit und wegen illegalen Stromerwerbs. Die für die Stromversorgung zuständige Netzagentur sichert zuständigkeitshalber die sichere Stromverteilung und einen legalen Stromerwerb und entscheidet über die Dauer der derzeitigen Sperre. Sichert der Eigentümer des Grundstücks dies ab, wird der Strom wieder angestellt. Das Bezirksamt Lichtenberg ist mit Mitarbeitenden des Sozial-, Gesundheits-, und Jugendamtes sowie des Katastrophenschutzes vor Ort und unterstützt die Anwohner:innen bei Bedarf.

Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD): „Dass Menschen durch die Zustände im sogenannten Trailerparks hier im Hönower Wiesenweg gelinde gesagt in schwierigen Umständen leben, bewegt uns im Bezirksamt schon lange. Die fehlende Genehmigung fürs Wohnen ist dabei noch nicht einmal das größte Problem – aber natürlich ist es eins, das viele weitere nach sich zieht. Die hiesigen Vorgänge und die Umstände, unter denen die Menschen, Familien teilweise, hier leben, beunruhigen mich schon länger. Deswegen begleiten wir die Situation hier auch intensiv mit einer Taskforce zur Unterstützung der Menschen. Nun wurde der Strom durch die Netzagentur abgestellt. Der Eigentümer steht ganz klar in der Verantwortung, illegales Vorgehen zu verhindern und sich um die Menschen, die er dort angesiedelt hat, entsprechend zu kümmern. Alle brauchen eine sichere Bleibe. Wir als Bezirksamt helfen den Bewohner:innen, wo wir können und lassen niemanden allein!“

Offene Antwort auf: „Offener Brief an Stadtrat Hönicke mit Bitte um friedliche Lösung für die SPR2“

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Schulgemeinschaft,.

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und den „offenen“ Brief.

Eigentlich beantworte ich „offene Briefe“ nicht, aber in der Situation, in welcher wir uns bzgl. der Schulplanungsregion 2 gerade befinden, werde ich hier im Sinne der Transparenz und der fachlichen Einordnung antworten.

In meiner Funktion als Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung werde ich zu den baurechtlichen Themen schreiben und als Vertretung für die Bezirksstadträtin für Schule, werde ich zur Schulsituation auf Grundlage unserer Beratung und Beschlüsse antworten. Ich bitte zu beachten, dass meine Vertretung für die Bezirksschulstadträtin Frau Dr. Gocksch mit Ihrer Rückkehr am Montag endet.

Erst einmal möchte ich mich für Ihre Engagement danken. Auch als ehemaliger Lehrer weiß ich, wie wichtig eine engagierte Schul- und Elterngemeinschaft ist.
Wie an mehreren Stellen schon betont, sind die Spannung und die öffentliche Berichterstattung rund um die Schulplanungsregion nicht im Interesse des Bezirksamtes. Und wir wissen, dass auch sie daran interessiert sind, dass die Überforderung einzelner Schulen, aufgrund der Notwendigkeit der Schaffung von dringend benötigten Schulplätzen, vermieden wird und am besten erst gar nicht entstehen hätte dürfen.

Dass sie und wir als Bezirksamt diese Thematik nun schon über Jahre diskutieren, ist für alle Seiten anstrengend und bindet Energie, die wir in diesen Zeiten alle für andere Themen aufbringen könnten. Aber sie engagieren sich und auch sie, wie auch wir, möchten, dass vor allem nicht die Schülerinnen und Schüler unter der aktuellen angespannten Situation leiden.


Nun aber zu ihrem Brief.

Ihr Wunsch war es, dass ich mir einen „Moment Zeit“ für Ihren Brief nehme. Das habe ich gemacht und ihn mehrfach gelesen und abgewogen.

Ihrer Bitte, dass ich oder wir als Bezirksamt den „den Schulfrieden in der Schulplanungsregion 2“ wieder herstellen, teile wir als Bezirksamt, aber auch ich persönlich ausdrücklich. 

Unsere und meine Bemühungen in den letzten Wochen und auch in den vielen Gesprächen, unter anderem mit ihrer Schulleitung, dienten genau diesem Anliegen. Die Rückmeldung nach meinem Bericht aus dem Schulausschus, nach meinem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen in der SPD2 und nach meinem Gespräch mit dem Bezrikselternausschuss bestätigen diesen Eindruck auch. Alle Gremien haben sich für den umfangreichen und transparenten Bericht, sowie die Darstellung des Anlaufs der Entscheidung bedankt.  

Mein Ansinnen war dabei, dass ich möglichst maximal transparent agiere, Prozesse darstelle und Beschlüsse und Gegebenheiten möglich neutral aufführe. Meiner Meinung nach, war es von niemand beabsichtigt, dass die Ideen der Bezirksschulstadträtin zu solchen Bewegungen in der Schulplanungsregion 2 führen und vor allem, dass nicht so ein Ärger auf vielen Seiten entsteht. Das habe ich im Gespräch mit dem Schulausschuss, den Schulleitungen der Grundschulen in der SPR2 und auch im Gespräch mit dem Bezirkselternausschuss versucht deutlich zu machen. Ich habe an alle appelliert, dass wir zur Beruhigung und Versachlichung beitragen. Natürlich habe ich dabei betont, dass auch Politik und Verwaltung dafür verantwortlich sind, hier ein konstruktives sachliches Bild nach außen abzugeben. Auch habe ich in Vertretung alles versucht, in kurzer Zeit den von der BVV geforderten Schulgipfel zu organisieren. Von meiner Seite aus und in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem Büro von der Bezirksschulstadträtin haben wir alles gemacht, dass die Voraussetzung für morgen gut geschaffen wurden, um einen erfolgreichen Schulgipfel  durchzuführen. Auch hier war mir vor allem wichtig, dass wir der Transparenz und der Versachlichung positiv beisteuern. Ich hoffe, dass in diesem Rahmen auch der Austausch der unterschiedlichen Schulgemeinschaften weiter gefördert wird. Auch wenn mein Eindruck in den Gespräch mit den betroffenen Schulleitungen war, dass es zwischen den Schulleitungen einen sehr konstruktiver und intensiver Austausch gibt.

Ich danke Ihnen für den Hinweis zum 110. Geburtstag. Wahnsinn, welche Zeit.

Aber nun zum MEB und zur Alternativen.

Sie schreiben, dass ich vom Sonderbaurecht Gebrauch machen soll. Hierfür fehlt mir zum einen die konkrete Planung eines Bauvorhabens oder die Einschätzung aus der Verwaltung. Ich kann das daher sehr schwer einschätzen, ob wir dazu noch was planen können. Ich bräuchte dazu also entweder von Ihnen die Planungen die sie prüfen lassen haben, oder eben konkrete Vorschläge der zuständigen Stadträtin. Aus den Formulierungen des „5-Punkte-Plans“ konnte ich nur eine grobe Größenabschätzung machen, welche mit dem geltenden B-Plan nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn es aber besser und entscheidbare Planungen gibt, prüfe ich diese natürlich sehr gerne und schnell mit meinem Amt. Natürlich soll keine mögliche Lösung unbeachtet bleiben, dafür muss diese aber prüfbar sein.

Anschließend schreiben Sie :“ Ein Individualbau könnte hier innerhalb von 9 Monaten umgesetzt werden, wenn eine Planungszeit von etwa 3 Monaten berücksichtigt wird. Eine nötige Ausschreibungszeit von einem Jahr wird ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung ist bis 25/26 realisierbar. Die Kosten wären dadurch erheblich günstiger als die Umsetzung des HoMEB 16 an dem Standort Schulhof, zumal kein einziger Baum gefällt werden müsste und möglicherweise eine gemeinsame Nutzung eines Sportsaals mit der Kita im hinteren Bereich möglich wäre.“

Auch wenn ich mich wiederhole: Ich kenne hier keinen Individualbau und niemand hat mir konkrete Planungen hierzu gegeben oder eingespielt, damit ich das mal abschätzen kann.

Ich kann ihnen aus meiner Zuständigkeit im Bereich Bauen und Stadtentwicklung sowie FM folgendes mitteilen:

Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Erweiterung des Standortes der Oberseeschule mit einem HoMEB16 und der damit notwendigen Erweiterungen der Fachraumkapazitäten Sport beauftragte das Schul- und Sportamt im Jahre 2021 beim Facility Management Lichtenberg die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Einordnung einer Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12. Da die Einordnung einer Sporthalle gemäß Musterraumprogramm auf dem nur 1.737 m² großen Grundstück aufgrund des festgesetzten B-Plans nicht möglich ist, bezogen sich die Bedarfsvorgaben des Schulträgers von Anfang an auf eine größtmögliche Gymnastikhalle.

Die mit Datum vom 07.12.2021 vorliegende Machbarkeitsstudie weist vier verschiedene Bebauungsvarianten aus. Zwecks stadtplanungsrechtlicher Bewertung der Varianten wurde die Studie noch im Dezember 2021 mit Bitte um Stellungnahme an das Stadtplanungsamt Lichtenberg übersendet, diese Stellungnahme vom 17.03.2022 lautet im Originaltext wie folgt:

Das Grundstück Roedernstraße 12 befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a. Für das Grundstück wurde ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und 2 Vollgeschossen festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es gibt eine vordere Baugrenze in einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zur Sicherung eines sogenannten Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden.

Allgemein sei ihnen  gesagt:

Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden. 

(Hinweis von mir: Die BVV verweist in den unterschiedlichen Bauvorhaben immer wieder darauf, dass eine Bebauung von Blockinnenbereichen nicht gewollt ist. Gerade am Donnerstag in der BVV haben das noch mal CDU, Linke und Grüne stark verdeutlicht. Das führt immer wieder dazu, dass wir Diskussionen zu Bauvorhaben haben. Die BVV müsste also auch hier zu ihren Forderungen stehen und die Bebauung des Innenbereichs weiter kritisch sehen)

Art der baulichen Nutzung

In einem allgemeinen Wohngebiet sind (Schul-)Sporthallen als Anlagen für sportliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich allgemein zulässig. Allerdings ist zu prüfen, ob die Sporthalle mit dem Gebietscharakter in Übereinstimmung gebracht werden kann. Eine Verletzung des Gebietscharakters ist nicht zu erwarten. Bei der geplanten Halle (Varianten 1 bis 4) handelt es sich um eine 1-Feldsporthalle, die der gegenüberliegenden Grundschule zugeordnet werden soll und die aufgrund ihrer Größe und der damit verbundenen Nutzerzahlen von etwa 20 Personen nicht als gebietsunverträglich zu bewerten ist.

Maß der baulichen Nutzung

GRZ 0,2 für Hauptanlagen

Gemäß der festgesetzten GRZ von 0,2 dürfte auf dem 1.737 m² großen Grundstück ein Gebäude maximal eine Grundfläche von 347,4 m² haben:

Variante 1 + Variante 3 – 14,8 m x 23,30 m = 344,84 m² – zulässig

Variante 2 – 19,89 m *17,35 m = 345,09 m²- zulässig

Variante 4 – 16,37 x 21,07 m = 344,95 – zulässig

GRZ 0,1 für Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO

Den Unterlagen sind noch keine Aussagen zur Gestaltung des übrigen Grundstücks zu entnehmen. Grundsätzlich könnten noch etwa 173,7 m² des Grundstücks mit Nebenanlagen und Stellplätzen überbaut werden. Weitere Überschreitungen wären im Rahmen von Befreiungsanträgen im Einzelfall zu prüfen und städtebaulich zu begründen.

Anzahl der Vollgeschosse

Laut B-Plan werden in allen Varianten die zulässigen zwei Vollgeschosse nicht überschritten. Ferner dürfen in einem festgesetzten Bebauungsplan Gebäude, die Geschosse von mehr als 3,5 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschossfläche beträgt nicht überschreiten. Das bedeutet, dass das Gebäude hinsichtlich der Baumasse nicht größer als 2.415 m³ werden darf. Entsprechend der vorgelegten Broschüre wird dieser Wert nicht überschritten. Demzufolge sind alle Varianten zulässig.

Bauweise

Der Baukörper mit allseitigem Grenzabstand ist als Einzelhaus in allen Varianten zulässig.

Überbaubare Grundstücksfläche

Die festgesetzte vordere Baugrenze von 5 m bzw. hintere Baugrenze von 55 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, werden in allen Varianten nicht überschritten und die Baukörper sind demzufolge zulässig.

Ich finde, über die Alternativen, kann man reden, aber dann brauche ich die konkreten Planungen bzw. die Aktenlage, wenn ich nur diese kennen würde. 


Bitte verstehen Sie, dass zu den Maßnahmen der Schulorganisatorischen Maßnahmen , ich in Vertretung nichts entschieden kann.

Zu dem geltenden B-Plan möchte ich noch folgendes zu den Festsetzungen sagen:

Textfestsetzung Nr. 1

Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen außerhalb der für Stellplätze ausgewiesenen Flächen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Wege und Zufahrten.

Da den Unterlagen keine Gestaltung der Außenanlagen zu entnehmen sind, kann die Einhaltung der TF nicht geprüft werden. Grundsätzlich sind keine Nebenanlagen (z.B. Fahrradstellplätze, Gerätehäuser) etc. außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche anzuordnen.

Textfestsetzung Nr. 2

Im Plangebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.

Darüber hinaus möchte ich noch erwähnen.

Bis zum kürzlich erfolgten Abriss der maroden Hortbaracke wurde die Liegenschaft als Lagerkapazität vorgehalten. Sollte sich der ursächliche Zusammenhang zwischen Errichtung des HoMEB und Ausbau der Sportraumkapazitäten nicht ergeben, ist das Grundstück hinsichtlich weiterer schulfachlicher Bedarfe und Verwertungsoptionen unter Beachtung der Beschränkungen in Fläche und Bebaubarkeit zu untersuchen.

Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwendung könnte eine Nutzung als zusätzliche Freianlagen priorisiert werden.

Die Prüfung einer Änderung des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a ist bis heute nicht an den Fachbereich Stadtplanung, weder vom der Bezirksschulrätin Frau Gocksch auch nicht durch die BVV, herangetragen worden. Aufgrund der vielen Gespräche, Abstimmung und Machbarkeitsstudie und Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft wird weiter davon ausgegangen, dass auf dem Grundstück Roedernstraße 12 eine Gymnastikhalle errichtet werden soll, deren planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt wurde. Andere Planungen, was eine Erweiterung dieser Gymnastikhalle mit Schulräumen betrifft, wurden nicht an das Stadtplanungsamt getragen. 

Das „Ideen“ aus dem Bezirksamt von Einzelnen nach außen getragen werden, ohne eine fachliche Abstimmung und Eingriff in andere Fachbereiche, kann nicht unterstützt werden, da es dadurch zu Schäden Einzelner und Verunsicherung vieler kommen kann, was nicht im Sinne des Bezirksamts ist. Das habe ich intern kritisch angepsprochen und werde es noch mal deutlich machen.  

Die vor Kurzem erbetene Prüfung der Zulässigkeit von weiteren Gebäuden zur Unterbringung von Klassenräumen zusätzlich zur der Gymnatikhalle, allein auf Beschreibungen von einer möglichen Anzahl an Schülerinnen und Schüler musste angesichts des festgesetzten B-Planes negativ beurteilt werden.

Die Änderung eines festgesetzten Bebauungsplans ist vom Grundsatz möglich und müsste im konkreten Fall geprüft und vor   allem beantragt werden. All das wurde bis heute von den zuständigen nicht vorgenommen. Daher wäre ein Prüfung vor der Veröffentlichung von ungeprüften Ideen, im Sinne der Verlässlichkeit von bezirklichen Handeln aus meiner Sicht nötig gewesen.

Die formulierte gewünschte bauliche Verdichtung ist allerdings mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht vereinbar, der hier eine Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung darstellt. Die vorhandene städtebauliche Ordnung wird mit dem Vorhaben der deutlichen baulichen Verdichtung gefährdet.

Zu beachten ist auch, dass auf den benachbarten Grundstücken in den letzten Jahren Wohngebäude entsprechend den Festsetzungen entstanden sind im Vertrauen darauf, dass das Grundstück Roedernstraße 12 als allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,2 festgesetzt worden ist. Bei einer Änderung des B-Planes ist die Geltendmachung eines Planungsschadens zu erwarten. Auch ist der BVV sicher bekannt, dass eine Änderung eines B-Plans einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Jahre, und nicht geplanten Kosten) in Anspruch nimmt und somit die Frage zu stellen sind, ob das mit den dringlich benötigen Schulplätzen in Einklang zu bringen ist.

Die Änderung des festgesetzten B-Planes, sofern eine Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP bestätigt wird und das Vorhaben mit den privaten Belangen der angrenzenden Eigentümer in Einklang gebracht werden kann, ist nur im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch möglich und bedarf mindestens eines Zeitraums 3 Jahren. Es bindet personelle Kapazitäten, die für Wohnungsbauvorhaben und ergänzende, andere Infrastrukturmaßnahmen eingeplant sind, und erfordert auch finanzielle Mittel, u.a. zur Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft, der auf jeden Fall einen Ersatz erforderlich machen wird.

Der Oberseeschule steht im Bestandsgebäude eine integrierte 1-Feld-Sporthalle zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich auf dem Grundstück ungedeckte Sportanlagen (Kleinspielfeld, Laufbahn, Weitsprunggrube).

Bei Realisierung des HoMEB16 ist die besagte Errichtung der Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12 geplant.

Die Anmeldung der Maßnahme ist bei der HoMEB  im angekündigten Investitionsprogramm Ganztag vorgesehen. Diese Finanzierungsquelle wurde bei einem Vor-Ort-Termin zwischen dem damaligen Staatssekretär Herrn Slotty und dem Bezirk abgestimmt. Aktuell werden zum Ganztagsprogramm konkrete Vereinbarung auf Landesebene erwartet, die Anmeldung der Gymnastikhalle erfolgt bei Vorliegen der Planungssicherheit des HoMEB16 unmittelbar nach Programmaufruf.

Die Anmeldung im Ganztagsprogramm wird prioritär verfolgt, da für die Maßnahme ein Kostenrahmen von deutlich unter 5 Millionen Euro prognostiziert wurde. Somit wäre eine Anmeldung als gezielte Zuweisung im Investitionsprogramm des Landes Berlin nicht möglich. In der Folge müssten die Kosten im Rahmen der pauschalen Zuweisung durch den Bezirkshaushalt getragen werden, diese Belastung gilt es durch die Anmeldung im Ganztagsprogramm zu vermeiden.

Ich kann sie nur bitten, mir Materialien die von ihnen oder Dritten genutzt wurde zur Überprüfung von bauplanungsrechtlichen Belangen zukommen zu lassen. Sonst kann ich hierzu keine Bewertung vornehmen. Mir liegen keine Planungen mit Klassenräumen für die ehemalige Hortfläche vor.


Diese E-Mail geht auch an das Bezirksamt zur Kenntnis. Ich verweise noch einmal darauf, dass ab Montag die Bezirksstadträtin Frau Gocksch wieder im Dienst ist und in Schulfragen meine Vertretung endet.

Sehen Sie die Antwort als Reaktion auf ihren „Offenen Brief“ an, welche ebenfalls als „offen“ verwendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Hönicke

Hier finde sich der „Offene Brief“ der Elterninitiative Oberseeschule

Bearbeitung von Wohngeldanträgen wird beschleunigt

Die Bearbeitungszeiten bei Wohngeldanträgen sind derzeit für niemanden zufriedenstellend, daran muss sich dringend etwas ändern. Deshalb habe ich veranlasst, dass mehrere Maßnahmen getroffen werden, um die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen wieder zu verringern. Dafür muss das Bürgeramt 1 (Neu-Hohenschönhausen) ab Montag, 25. September 2023 leider vorrübergehend geschlossen werden. Das dadurch freiwerdende Personal untertstützt in den Räumlichkeiten des Bürgeramtes die Mitarbeitenden des Wohnungsamtes, sodass Anträge schneller bearbeitet werden können. 

Bereits für das Bürgeramt 1 vergebene Termine können bis einschließlich 22. September 2023 planmäßig wahrgenommen werden. Für die Zeit ab dem 25. September 2023 werden jedoch keine neuen Termine vergeben.

Des Weiteren wird geprüft, inwiefern Mitarbeitende aus anderen Geschäftsbereichen im Wohnungsamt aushelfen können und Einstellungsverfahren beschleunigt werden.

Der Engpass bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen entstand nach Einführung der Wohngeldreform, die zum 01. Januar 2023 in Kraft trat. Danach hat sich die Anzahl an Wohngeldanträgen in Lichtenberg mehr als verdoppelt.

Der durch die Wohngeldrefom benötigte Personalmehrbedarf wurde von mir schon viele Monate vor der Reform gegenüber der damaligen Senatsverwaltung kommuniziert, leider wurden das zusätzliche Personal und neue Räumlichkeiten erst sehr spät bewilligt. Auch zusätzliches Personal benötigt eine mehrmonatige Einarbeitungszeit, zusätzliche Räume konnten aufgrund fehlender IT-Ausstattung zudem nicht bezogen werden. Für die Ausstattung mit IT-Infrastruktur ist das IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ), das der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unterstellt ist, zuständig. Trotz unterschiedlicher Maßnahmen sind die Leidtragenden weiterhin die Menschen im Bezirk, die das Geld dringend benötigen. Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, können nicht länger warten. Die nun getroffenen Maßnahmen werden nach einer gewissen Einarbeitungszeit eine Trendwende in der Bearbeitungszeit der Anträge einleiten.

Übergabe des Modularen Ergänzungsbaus am Barnim-Gymnasium

Auf dem Schulgelände des Barnim-Gymnasiums an der Ahrensfelder Chaussee 41, 13507 Berlin-Falkenberg wurde am Freitag, 15. September 2023 in Anwesenheit von Bezirksbürgermeister Martin Schaefer und Bezirksstadtrat für Soziales, Stadtentwicklung, Bürgerdienste, Arbeit und Facility Management, Kevin Hönicke, der erste viergeschossige modulare Ergänzungsbau (MEB 22) eröffnet und im Rahmen einer Schulfeierlichkeit zum 30-jährigen Bestehen des Barnim-Gymnasiums an die Schule übergeben. Der Bau mit Mensa, Gründach, Smartboards und einem Fahrstuhl für alle Geschosse wurde zweieinhalb Monate früher fertiggestellt als geplant. Die Kosten beliefen sich auf rund 13 Millionen Euro.

Der neuartige MEB am Barnim Gymnasium mit 22 Klassenräumen schafft mehr als 340 neue Schulplätze im Bezirk. Somit konnten eine weitere 7. Klasse sowie mehrere Willkommensklassen dort eingerichtet werden.

Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU): „Lichtenberg geht gemeinsam mit der Berliner Schulbauoffensive mit voller Kraft voran. Dass unser Bezirk familienfreundlich ist, zeigt sich heute einmal mehr. 340 Schulplätze sind hier zusätzlich entstanden. Was mich persönlich besonders freut, dass in den Willkommensklassen Kinder so beschult werden können, dass sie hier einen guten Start mit fairen Bildungschancen erhalten. Auch das ist Lichtenberg! Ich danke allen Beteiligten für das großartige Engagement und gratuliere allen Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zum 30. Geburtstag ihrer großartigen Schule – herzlichen Glückwunsch!“

Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD): „Der Ergänzungsbau zeigt, dass Lichtenberg in der Lage ist, auch bei großer Flächenkonkurrenz der Bevölkerungsentwicklung gerecht zu werden. Er nutzt den vorhanden Raum nach neuesten Standards optimal aus und ich freue mich nicht nur als Stadtrat, sondern auch als ehemaliger Lehrer), dass hier bald einige hundert Kinder mit der neuesten Ausstattung unterrichtet und weitere Jubiläen gefeiert werden können.“

2023-09-15 PM Eröffnung MEB_Kevin Hönicke_Norbert Illiges Taskforce Schulbauoffensive_Martin Schaefer_ Sebastian Koven Schuldirektor barnim-Gymnasium©BA Lichten berg.jpg

Das fünfzügige Barnim-Gymnasium im Lichtenberger Ortsteil Falkenberg ist aktuell mit 1.070 Schülerinnen und Schülern eines der größten Gymnasien Berlins und das größte im Bezirk. Das Bestandsgebäude des Gymnasiums wurde 1998 errichtet und verfügt über zwei Sporthallen auf einem insgesamt ca. 37.000 Quadratmeter großen Grundstück.

Fotoquelle: BA Lichtenberg

Ende der Zählgemeinschaft durch CDU reiht sich in Fehlentscheidungen des CDU-Vorsitzenden der letzten Wochen ein

Die CDU hat einseitig die Zählgemeinschaft mit SPD und Grüne aufgekündigt, damit setzt sie ihren Kurs Chaos zu stiften in Lichtenberg fort und verstärkt noch einmal die nicht durchdachten Alleingänge, die wir in den letzten beiden Wochen von Teilen der CDU erleben durften. Ich pflege seit Jahren auch mit der CDU einen konstruktiven und engagierten Umgang in Lichtenberg, umso mehr enttäuscht mich, was ich in den letzten Tagen von einigen der CDU erlebt habe. Einzelne der CDU Lichtenberg, haben das Bild der ganzen CDU Lichtenberg und des Bezirkes Lichtenberg nachhaltig negativ geprägt. Dieses Chaos wieder einzufangen, wird nun uns alle beschäftigen. Aber selbstverständlich stehe ich bereit, auch mit der CDU Lichtenberg gemeinsam nach besten Lösungen zu suchen. Besonders mit der CDU-Fraktion Lichtenberg weiß ich, dass ich kritische, fordernde, aber auch in Mehrheit einen konstruktiven und solidarischen Part in der BVV Lichtenberg erlebe. Mit durchdachter Kritik auch an meiner Person  und scharfen Tönen zu meinen Entscheidung kann ich gut leben und so kenne ich die CDU-Fraktion in Lichtenberg eigentlich.  

Herr Pätzold hat mit seiner Verkündung der Überlegungen von der Bildungsstadträtin Frau Dr. Gocksch, nicht nur ihr die Möglichkeit genommen, diese selbst in den Gremien der Kommunalpolitik und vor allem im Bezirksamt vorzustellen, sondern hat er dabei auch Pläne benannt, die nicht durchdacht und vor allem nicht mit geltendem Recht in Lichtenberg in Einklang zu bringen sind. Auch hat er mich dabei in eine Rolle gebracht, dass ich das einfangen musste, weil er mein Amt in Mitleidenschaft gezogen hat. Leider hat meine geschätzte Kollegin Teile dieser falschen Überlegungen in ihren Plan für Lichtenberg fixiert, ohne hierzu vorher in Rücksprache auch mit mir und meinem Amt zu gehen, bzw. die Beschlüsse des Bezirksamts zu achten. 

Der Obersee-Schule mit Plänen Hoffnung zu machen, die Herr Pätzold selbst als unerfüllbar ansehen hätte müssen, war und ist fatal. Noch immer schreiben mich Menschen an und fragen, warum ich denn bestimmte Teile der Ideen nicht umsetze. Hierbei geht es nicht darum, dass ich nicht möchte, sondern dass es das Gesetz nicht zulässt. Ein Abgeordnete – gerade der CDU und gerade wenn er seit Jahrzehnten Politik in Lichtenberg macht – sollte sich mit den Fakten in seinem Wahlkreis auskennen und diese nicht ignorieren, nur um seine Wahlversprechen irgendwie umsetzen zu können. Denn damit stiftete er Chaos und schaffte es, dass fünf Schulen in Aufruhr gerieten und wahnsinnig große Demos organisierten. Was die Schulgemeinschaften innerhalb weniger Tagen auf mehreren Demos auf die Beine gestellt haben, wie sehr sie sich mit den Inhalten auseinandergesetzt haben und wie sehr sie für das Wohl ALLLER Schülerinnen und Schüler gekämpft haben, erzeugte meinen tiefsten Respekt. Das gilt ausdrücklich auch für die Schulgemeinschaft der Oberseeschule.  

Ich habe Herrn Pätzold leider nur aus Briefen in der Debatte gelesen. Jeder der mich kennt, weiß, dass ich mich auch bei Gegenwind dem Dialog mit den Betroffenen stelle. Gerade dann muss man da sein und ich erwarte das von allen Politikerinnen und Politiker. Bei gut Wetter kann jeder auf dem Platz stehen, ich stehe auch bei Sturm und Eis auf dem Platz und das muss gerade ein Vorsitzender liefern. Das habe ich vermisst von Herrn Pätzold. Ihn nicht auf den Demos oder in der BVV zu sehen, verwundert mich, gerade weil er auch der Parteivorsitzende ist, nachhaltig. Ich hatte eher das Gefühl, dass er dachte er wird Erfolg haben und beim Gegenwind, hat er seine Parteifreundin Frau Gocksch dann allein gelassen. Generell habe ich das Gefühl, dass die CDU im Bezirk und im Land ihre Parteifreundin schnell fallen gelassen hat. Ausnehmen möchte ich davon die CDU-Fraktion und den Bezirksbürgermeister Herr Schaefer. Meine Solidarität zu ihr, auch bei den inhaltlichen Differenzen, mit denen sie meinen Bereich getroffen hat, ist weiterhin absolut da. Mein Stil zu gehen ist das nicht und bei allen inhaltlichen Differenzen, haben meine BA-Kolleginnen meine Solidarität, dass sie nicht persönlich Schaden nehmen. Auch in den letzten beiden Wochen habe ich Frau Gocksch und dem Bezirksamt klar erklärt, wo ihre Pläne eben nicht umsetzbar sind, weil es rechtlich nicht möglich ist. Dass sie mit ihren Plänen auch in meinen Geschäftsbereich eingegriffen hat, kann ich nicht akzeptieren und das habe ich umfangreich an Fakten dargestellt. Dennoch unterstütze ich auch sie bei der Suche nach Schulplatzkapazitäten und habe es auch diese Woche versucht. Dafür gilt noch mal der Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter.

Dass es nun keine Zählgemeinschaft mehr gibt, müssen die Parteien und Fraktionen klären. Für mich ist klar, dass ich weiter engagiert mit dem Bezirksamt arbeiten und konstruktiv an die vielseitigen Herausforderungen gehen werde. Gemeinsam mit allen im Bezirksamt. 

In den nächsten Wochen bin ich nun in Vertretung für Frau Dr. Gocksch auch für Schule und Sport sowie Weiterbildung und Kultur verantwortlich. Meine dringlichste Aufgabe wird es sein, Zusammenarbeit mit den Ämtern, den Schulfrieden wieder herzustellen und die nötigen Entscheidungen zu treffen. Hier setze ich auf die Zusammenarbeit und die gemeinsame Abstimmung mit dem Bezirksamt, der BVV Lichtenberg und der Schulgemeinschaft. Ich kann nur alle aufrufen, zur konstruktiven Sachlichkeit zurückzukehren und nicht auf sich, sondern den Bezirk Lichtenberg zu schauen. An den unsäglichen Debatten der letzten Tage und unsachlichen Äußerungen werde ich mich nicht beteiligen. Menschen Hoffnungen zu machen, die nur enttäuscht werden können, ist der Sargnagel für die Demokratie, damit muss Schluss sein. 

Ich möchte an dieser Stelle klar sagen, dass ich nur für mich und keine Partei oder jemanden anderen spreche. Aber es muss besser werden in der Lichtenberger Politik und hier setze ich auf das gesamte Lichtenberger Bezirksamt. 

Lichtenberger Bündnis für Wohnen und Mieter:innenschutz unterzeichnet

Das Bündnis für Wohnen und Mieter:innenschutz in Lichtenberg hat ein neues Bündnispapier unterzeichnet. Unter meiner Federführung haben sich die Beteiligten am Mittwoch, 05.07.2023 auf einen breiten Konsens für den Bau von nachhaltigem Wohnraum in Lichtenberg geeinigt. Es stimmen alle Akteure darüber ein, Bürger:innen bei Bauvorhaben zu informieren und zu beteiligen, um Konflikte zu entschärfen und die Belange der Anwohner:innen zu berücksichtigen. Zudem haben die Wohnungsbaugenossenschaften zugesichert, auf starke Mieterhöhungen zu verzichten und die Modernisierungsumlage zu begrenzen. Des weiteren gibt es Härtefalllösungen für Haushalte, bei denen nach einer Modernisierung die Nettokaltmiete 30 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigen würde. Durch diese Maßnahmen können Mieter:innen in Lichtenberg spürbar entlastet werden.

In dem breit aufgestellten Bündnis haben wir uns auf viele Maßnahmen zur Verbesserung auf dem Wohnungsmarkt in Lichtenberg geeinigt. Unser beliebter Bezirk wächst weiterhin, sodass mehr Wohnraum sozial- und klimaverträglich geschaffen werden muss. Gerade in Zeiten von hoher Inflation mache ich mich weiterhin für bezahlbaren Wohnraum in Lichtenberg stark. Dafür braucht es die Zusammenarbeit zwischen Bezirk, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften.

Dem Bündnis für Wohnen und Mieter:innenschutz in Lichtenberg gehören Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschften, die Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die Mieterberatung asum, der Berliner Mieterverein, Vertretungen aus der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg und das Bezirksamt an. Ein Großteil der Beteiligten hat sich auf ein neues Bündnispapier für die Legislatureriode 2021 bis 2026 geeinigt. Das Bündnis tagt mindestens zweimal jährlich, um den Fortschritt im Wohnungsbau in Lichtenberg engmaschig zu begleiten.