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Eröffnung Sportband am Zoschke-Stadion
Am Freitag, 6. Oktober 2023 durfte ich mit breiter Unterstützung (siehe Bild) die Anlage im Städtebaufördergebiet Frankfurter Allee Nord einweihen und offiziell für die Nutzung freigeben.
An der Ruschestraße ist westlich der HOWOGE-Arena „Hans Zoschke“ ein Sportband mit diversen Angeboten für den vereinsungebundenen Breitensport sowie den Schulsport entstanden. Das Sportband bietet eine 100m-Sprintbahn mit Weitsprunggrube, ein Kleinspielfeld mit Kunststoffbelag sowie drei Tischtennisplatten. Parallel zur Laufbahn sind verschiedene Kunststoffflächen mit Fitnessgeräten, einer Calisthenics-Anlage und Boulderwänden zum Freiklettern angeordnet.
Stadtentwicklung bedeutet nicht nur das Bauen von Häusern, sondern eben auch das Gestalten von Freiräumen und Angebote für die Anwohnenden. Das Sportband an der Ruschestraße ist daher ein weiteres wichtiges Projekt, um die Angebote für Menschen im Kiez zu erweitern und zur Aufwertung des Fördergebiets Frankfurter Allee Nord. Nun haben wir im Kiez am Hans-Zoschke-Stadion auch eine Sportfreifläche, die von allen genutzt werden kann und schon genutzt wird. Das zeigt, dass solch ein Angebot gerne angenommen wird.
Neuer Standort für das Wohnungsamt
Das Lichtenberger Wohnungsamt ist jetzt in neue Räumlichkeiten in die Wartenberger Str. 24 eingezogen. Nach einem Umbau, bei dem unter anderem die IT-Infrastruktur eingerichtet wurde, konnte der Umzug nun erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit den neuen Räumlichkeiten hat das Wohnungsamt endlich genügend Platz, um für alle Mitarbeitende an einem Standort angemessene Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Umzug war nochmal ein Kraftakt, jetzt ist aber ein weiterer Beitrag zur beschleunigten Bearbeitung der Anträge erledigt. Ich danke allen Beteiligten ganz herzlich für ihre Unterstützung. Ende Oktober mache ich mir ein eigenes Bild der neuen Räulichkeiten und werde im kommenden Newsletter berichten.
Anträge auf Wohngeld oder Wohnberechtigungsschein können weiterhin bei jedem Lichtenberger Bürgeramt erhalten und auch dort wieder abgegeben werden.
Im Rahmen der Wohngeldreform, die zum 01. Januar 2023 in Kraft trat, wurden dem Lichtenberger Wohnungsamt eine Vielzahl zusätzlicher Personalstellen bewilligt. Für diese reichten die bisherigen Räumlichkeiten jedoch nicht mehr aus, so dass ein neues Dienstgebäude angemietet werden musste.
Die Zahl des Monats September 2023
Langzeitarbeitslosigkeit ist leider auch in Lichtenberg ein Thema. Daher gibt es das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, um betroffenen Menschen gezielt helfen zu können. Hierbei werden zum einen Angebote für Weiterbildungen und Coachings gemacht, zum anderen bekommen Arbeitgeber:innen einen Lohnkostenzuschuss bei der Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Personen. Der Bezirk hat nun für 28 Projektplätze bei Trägern, die eine Förderung erhalten wollen, sein Interesse bekundet. Das Jobcenter versucht derzeit gemeinsam mit den Trägern Kund:innen, die im Langzeitbezug sind, für die Plätze zu gewinnen.
Nutzungskonflikt im Wiesenweg 14
Im Wiesenweg 14 gibt es derzeit einen schwierigen Nutzungskonflikt. Zum einen wird dort eine vorübergehende Unterkunft für obdachlose Menschen betrieben, in der ehemalige suchtkranke Menschen nun teilweise dauerhaft leben. Zum anderen liegen diese (vorübergehenden) Wohnungen in einem Gewerbegebiet, in dem keine gesunden Wohnverhältnisse gegeben sind und das Wohnen somit nicht erlaubt ist. Der Betreiber der Obdachlosenunterkunft selbst war es, der gegen den Lärm des dort ansässigen Clubs Oxi geklagt hat. Erst dadurch ist die fehlende Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung) für das Wohnheim aufgefallen, da die Klage wegen Unzulässigkeit durch das Gericht zurückgewiesen wurde. Das Bezirksamt wurde daraufhin gerichtlich aufgefordert die Nutzung des Wohnheims zu untersagen.
Ich war bereits mehrere male selbst vor Ort und habe mit den Menschen sehr intensiv gesprochen und einen gemeinsamen Weg zum Finden von Lösungen und rechtlicher Sicherheit besprochen. Mein Ziel ist es natürlich auch, dass wir die Unterkunft für Obdachlose zur Notunterbringung nicht verdrängen.
Der Trägerverein hat es hier leider versäumt, die bei Aufnahme der geänderten Nutzung (Mitte der 90er Jahre) für ein Obdachlosenwohnheim und ein dauerhaftes Wohnen notwendige Nutzungsänderungsgenehmigung zu beantragen. Spätestens seit einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10.09.2020 ist dem Betreiberverein bekannt, dass die notwendige Genehmigung fehlt. Der Verein wurde zunächst von der Bauaufsichtsbehörde zum Sachverhalt angehört, seine Angaben waren aber nicht geeignet die Genehmigung der Nutzungsänderung für entbehrlich zu halten.
Die Nutzung des Gebäudes als Wohnheim/betreutes Wohnen für ehemalige suchtkranke Menschen musste deshalb mit einer Frist von sechs Monaten untersagt werden. Gegen die Anordnung wurde am 23.05.2023 Widerspruch eingelegt.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, dass der Club Oxi ausdrücklich von der BVV gewünscht ist und ich ersucht wurde, diesen vor Ort zu erhalten. Der Verein hat sich über die Lautstärke genau dieses Clubs beschwert.
Die Nutzungen in dem Gebiet schließen sich gegenseitig leider aus. Entweder sind die gesunden Wohnverhältnisse für die Menschen durch starken Lärm (gegen den der Betreiber der Unterkunft ja selbst geklagt hat) nicht gegeben, oder das ansässige Gewerbe würde so weit eingeschränkt werden, dass es dort nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann. Hiervon wäre nicht nur der Club sondern auch weitere Unternehmen betroffen. Beide Nutzungen schließen sich also faktisch und rechtlich gegenseitig aus. Daher muss nun eine Lösung gefunden werden, wie den dort dauerhaft wohnenden Menschen geholfen werden kann. Die Suche nach geeigneten Flächen ist nun Aufgabe des Betreibers des Wohnheimes, wobei das Bezirksamt gerne unterstütz, insofern wir die Möglichkeit dazu haben.
Milieuschutz im Kaskelkiez bestätigt
Die Bewohner:innen des Kaskelkiezes werden auch künftig vor Verdrängung und dem Verlust von günstigem Mietwohnraum geschützt sein. Das Bezirksamt Lichtenberg hat den Status des Gebietes Kaskelstraße als Milieuschutzgebiet üpberpfüfen lassen und bestätigt diesen.
Die soziale Erhaltungsverordnung ist ein städtebauliches Instrument, um die durch Veränderungen der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung möglichen negativen städtebaulichen Folgewirkungen möglichst gering zu halten. Sie ist zeitlich nicht befristet, muss aber in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Für das soziale Erhaltungsgebiet Kaskelstraße fand eine solche Überprüfung von Oktober 2022 bis Mai 2023 statt. Dabei wurden die städtebauliche Situation erhoben, die Infrastruktur analysiert sowie eine Haushaltsbefragung durchgeführt.
An dieser Befragung haben sich 28,1 % der angeschriebenen Haushalte beteiligt. Das ist im berlinweiten Vergleich eine hohe Beteiligungsquote. Die Überprüfung der sozialen Erhaltungsverordnung ergab einerseits, dass die mit ihrer Festsetzung verfolgten Zielsetzungen im Kaskelkiez erreicht werden konnten. Als wesentliche Erfolge sind die Erhaltung des Wohnungsschlüssels, die bedarfsgerechte Wohnungsbelegung sowie die Begrenzung von baulichen Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Genehmigungskriterien hervorzuheben.
Auch wenn es schade ist, dass wir in unserer Stadt Anwohner:innen vor Verdrängungen und enormen Mietsteigerungen schützen müssen, bin ich dankbar, dass wir hier diesen Schutz weiter intensiv betreiben können und betreiben werden.