Im Herzen Lichtenbergs liegt der größte innerstädtische Gewerbekiez Berlins mit dem Namen Gewerbegebiet Herzbergstraße. Von der Landsberger Allee bis runter zur Bornitzstraße, eingerahmt durch die Rusche-, Vulkanstraße und den Landschaftspark Herzberge, rödelt das produzierende Gewerbe in Lichtenberg und ein großer Teil des wirtschaftlichen Lebens in Lichtenberg.

Seine Größe, seine zentrale Lage und seine gute Anbindung machen es so interessant für viele unterschiedliche Nutzungsgruppen. So verwundert es nicht, dass in der Vergangenheit Nutzungskonflikte und Veränderungsdruck das Gewerbegebiet Herzbergstraße prägten.

Die Flächen bergen noch ungenutzte Entwicklungspotenziale, welche ich gerade für das klassisches sowie produzierende Gewerbe entfalten möchte. Ich weiß aber auch, dass der produzierende Gewerbeort dennoch für Bürobau und künstlerische, kulturelle und soziale Nutzungen sein Interesse entfaltet, was vor allem noch an den günstigen Boden- und Mietpreisen in dem Gebiet liegt.

Auch in Gewerbegebieten kommt es zu Verdrängungen wie es bei Mietwohnungen schon mehrfach diskutiert wurde. Ein Beispiel ist hierfür die Revaler Straße und solche Entwicklungen möchte ich im Bezirk Lichtenberg und speziell für das Gewerbegebiet Herzbergstraße nicht zulassen.

Größe und Einordnung 

Auf etwa 190 Hektar Fläche siedeln ca. 850 Unternehmen, die ca. 8400 Menschen beschäftigen. Darunter befinden sich viele sehr erfolgreiche und innovative Betriebe, die in der ganzen Welt Kund*innen bedienen.

Rückschau auf die Tätigkeiten in den letzten Jahren

Das Gewerbegebiet bestand schon vor der Wendezeit und lebte nach der Wiedervereinigung mit veränderten Betrieben und Unternehmen fort. Auch gab es Jahre, welche für das Gewerbegebiet eher Leerstand und Perspektivlosigkeit bedeuteten. Gerade in diesen Zeiten wurde das Gewerbegebiet verkleinert und innerhalb des Gewerbegebietes Nutzungen zugelassen, welche mit dem produzierenden Gewerbe wenig zu tun haben. Auch gab es nachweislich wilden ungenehmigten Wuchs von Nutzungen vor Ort. Gerade diese Entwicklung machen die Beschreibung und Einordnung des Gebietes heute so schwierig

Die Weiterbearbeitung bzw. Neuaufstellung von Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Herzbergstraße soll gemäß „Rahmenplan Gewerbegebiet Herzbergstraße“ auf der Grundlage des künftigen Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2030 erfolgen.

Das Gewerbegebiet Herzbergstraße ist unverändert überwiegend als Gebiet des Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) gekennzeichnet. Der Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2030 führt das Nutzungsprofil mit hohem Anteil des verarbeitenden Gewerbes. Bezüglich des Planungsrechts wird auch der Ausschluss großflächigen Einzelhandels erwähnt.

Kunst im Gewerbegebiet – Ja, aber nein nicht alles

Der Aspekt der Kunstproduktion hat Eingang in den StEP Wirtschaft 2030 gefunden; es wurde eine Definition erarbeitet und Vorzugsräume verortet. Demnach ist lediglich Kunstproduktion vergleichbar Handwerks- und Gewerbebetrieben auf gewerblichen Bauflächen möglich. Klar formuliert wurde, dass die Kunstproduktionen ein lärmrobustes Umfeld verlangen und es sich um Arbeitsräume handeln muss. Nicht unter diese Definition fallen kunstnahe oder künstlerische Freizeitnutzungen, wie Galerien, Ausstellungsräume und Eventlocations, die mit Publikumsverkehr verbunden sind. Das Gewerbegebiet Herzbergstraße stellt keinen entsprechenden Vorzugsraum dar, sondern ist als Vorzugsraum für zusätzliche Flächenangebote für innenstadtaffines Gewerbe, demnach Handwerk, Großhandel, verarbeitendes Gewerbe und Kleingewerbe, das die räumliche Nähe zu seinem Kundenkreis in der Innenstadt sucht, zu entwickeln. Der StEP Wirtschaft 2030 bezeichnet das Gebiet ebenfalls als Fläche zur Sicherung und Entwicklung gewerblicher Baufläche.

Insofern wurden die vorhandenen Bebauungsplanziele und die zwischenzeitlich erfolgten genehmigten Veränderungen und die Rahmenplandarstellungen abgeglichen. Die im Rahmenplan angestrebte Erweiterung der zulässigen Nutzungen auf der EpB-Fläche entlang der Herzbergstraße war unter den Vorbehalt der Abstimmung mit dem noch ausstehenden StEP Wirtschaft 2030 formuliert.

Zielsetzung des StEP Wirtschaft 2030

Die entsprechende Überprüfung kommt zum Ergebnis, dass die Öffnung entlang der Herzbergstraße nicht der Zielsetzung des StEP Wirtschaft 2030 entspricht. Die Bebauungsplanverfahren sind daraus nicht ableitbar und begründet. Die Bebauungsplanziele in den laufenden Verfahren entsprechen weiterhin dem aktuellen StEP Wirtschaft 2030. Ausstellungsräume, galerieähnliche Nutzungen u. ä. sind demnach nicht vorzusehen. Kunstproduktion im Sinne von Handwerks- und Gewerbebetrieben, die auf ein robustes Umfeld angewiesen sind, sind bereits möglich – und werden auch gem. § 34 BauGB zugelassen.

Eine Öffnung für Ausstellungsvorhaben bspw. auf der Herzbergstraße 40-43, aber auch Ausstellungsräume auf den Grundstücken Herzbergstraße 53 und Herzbergstraße 122, Veranstaltungsräume in der Herzbergstraße 100 sind nicht aus dem StEP Wirtschaft 2030 gemäß § 1 Abs.6 Nr.11 BauGB ableitbar. Gemäß § 34 BauGB wären diese für den Neubau oder Umnutzung nicht zulässig.

Der StEP Wirtschaft 2030 wirkt als informelle Grundlage für alle weiteren räumlichen Planungen in Berlin. „Dass sie informell sind und Empfehlungscharakter haben, bedeutet jedoch nicht, dass sie unverbindlich wären: Sie sind vom Senat beschlossen und im Rahmen der Bauleitplanung in der Abwägung zu berücksichtigen.“ (Nachverdichtung von Gewerbestandorten, S. 11 unter 2.1.2, Sen SW, 02/2020). In der Veröffentlichung wird auch darauf hingewiesen, dass Gewerbeflächen, die für Produktion und Handwerk zur Verfügung stehen, durch Umnutzung für renditestärkere Nutzungen verloren gehen und deshalb diese Gebiete bauplanungsrechtlich für die Nutzungen, die auf solche Flächen angewiesen sind, gesichert werden sollen. Diese Zielsetzung findet sich in den bezirklichen Bebauungsplanentwürfen für das Gewerbegebiet und die EpB-Kulisse wieder. Dass Eigentümer*innen und vorhandene Gewerbebetriebe mit Baugenehmigung auf Grundlage festgesetzter Bebauungspläne ein Recht auf die Wahrung des Gebietscharakters haben, ist eine wesentliche Grundlage die sorgfältige Erfassung des Bestands im Rahmen der Bebauungsplanverfahren. Hierbei sollte auf aktuelle Daten zurückgegriffen werden. Diese Daten zu erfassen, ein Bild der aktuellen Nutzung und des Baubestandes zu dokumentieren, und mit den genehmigten Nutzungen ebenso wie mit den genehmigten Bauten abzugleichen, ist aufgrund des großflächigen Charakters des Gewerbegebiets Herzbergstraße und der dichten Auslastung der Flächen eine zeitaufwendige Aufgabe.

Nutzungen mit dauerhaften Bestandsschutz?

Hinsichtlich der im Rahmenplan enthaltenen Aufforderung in Nr.1 letzter Satz: „In den Bebauungsplänen ist auszuweisen, welche vorhandenen Nutzungen dauerhaft Bestandsschutz genießen.“ wurde die Grundlagenerarbeitung begonnen.

Ergebnis:
Ein externer Auftrag zur Erfassung von Baugenehmigungen und tatsächlicher Nutzung der Grundstücke wird modellhaft entlang der Herzbergstraße bearbeitet. Die Gesamtfläche der bisher recherchierten Grundstücke entspricht 559.399 Quadratmeter, also etwa 78 Fußballfeldern. In diesem Abschnitt wurden 139 Baugenehmigungen recherchiert und 931 Betriebe gezählt.
Auf Grund dieser Datenlage wird entschieden, welche Nutzungen den Standort auf Grundlage fehlender Genehmigungen verlassen müssen. Hierbei werden die Grundlagen der StEP Wirtschaft 2030 und die Ausweisung des EpB-Gebietes sein. Der Schutz des Handwerks, Großhandel, verarbeitendes Gewerbe und der produzierenden Einheiten wird dabei Schwerpunkt der Arbeit sein.

Weitere Planungen und Herausforderungen

Das Bezirksamt hat die Aufgabe die bestehenden verträglichen Nutzungen und insbesondere das produzierende Gewerbe am Standort zu halten, zu sichern und zu entwickeln. Der Rahmenplan Herzbergstraße hat dieses Ziel bestätigt und mögliche Wege dorthin aufgezeigt. Für den Umgang mit den vor Ort entstandenen heterogenen Bestandsnutzungen hat er durch teilräumlich differenzierte Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen einen argumentativen Rahmen für den Einsatz von Instrumenten der Wirtschaftsförderung und des Planungsrechts geschaffen.

Bedeutung des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wirtschaft 2030

Als Grundlage des gesamten Verfahrens im Rahmenplan dient der Stadtentwicklungsplan (StEP) Wirtschaft 2030 und der größte Teil des Gebietes unterliegt dem „Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich“ (EpB). Werden hier Bebauungspläne aufgestellt, müssen diese grundsätzlich produktionsgeprägten Nutzungen Vorrang einräumen. Dieses EpB-Gebiet wird durch den Rahmenplan noch einmal unterteilt – in einen Kernbereich und Vertiefungsbereiche.

Im Kernbereich wird der Vorrang von produktions-geprägtem Gewerbe eng ausgelegt. In den Vertiefungsbereichen ist die Herangehensweise stärker bestandsorientiert. Es werden zusätzliche Belange von Eigentümer*innen und Nutzenden oder städtebauliche Gründe einbezogen. Hierbei liegt die Betonung auf „einbezogen“, was nicht grenzenloses Ermöglichen bedeutet.

Grundsteine gelegt

Der Weg für eine starke, produktionsgeprägte Zukunft des Gewerbekiezes Herzbergstraße ist gelegt. Doch noch sind einige Schritte zu gehen. Wir haben uns einen ersten Abschnitt im Detail angeschaut, diese Erkenntnisse fließen nun in die Erarbeitung der Bebauungspläne. Der Schutz des produktionsgeprägten Bereichs und die klare Haltung, dass es auch in der Herzbergstraße keine rechtsfreien Räume gibt, prägen hier meine Arbeit.

Wichtig ist, dass der Bezirk eine klare Haltung zu dem Gewerbegebiet formuliert und die Haltung auch standhaft vertritt. Ja, Begehrlichkeiten werden zunehmen und ja, alle formulieren dabei immer gute Absichten. Aber das Kultur im Vergleich zum produzierenden Gewerbe Mieten nach oben entwickelt und Gebiete umkippen lässt, hat die Revaler Straße gezeigt.

Fazit

Der Weg für eine starke, produkti­onsgeprägte Zukunft des Gewer­bekiezes Herzbergstraße ist gelegt. Diesen Kiez – diesen Maschinenraum der Lichtenberger Wirtschaft –  rund um die Herzberg­straße gilt es zu schützen und zu fördern. Das habe ich mir mit der SPD zusammen als Ziel gesetzt.

Hinweis:
Es finden sich folgend Downloads zur Thematik Herzbergstraße:

Rahmenplan Gewerbegebiet Herzbergstraße: 18-10-18_DS0969_VIII_47

Große Anfrage Gewerbegebiet Herzbergstraße 2020