Nutzungskonflikt im Wiesenweg 14
Im Wiesenweg 14 gibt es derzeit einen schwierigen Nutzungskonflikt. Zum einen wird dort eine vorübergehende Unterkunft für obdachlose Menschen betrieben, in der ehemalige suchtkranke Menschen nun teilweise dauerhaft leben. Zum anderen liegen diese (vorübergehenden) Wohnungen in einem Gewerbegebiet, in dem keine gesunden Wohnverhältnisse gegeben sind und das Wohnen somit nicht erlaubt ist. Der Betreiber der Obdachlosenunterkunft selbst war es, der gegen den Lärm des dort ansässigen Clubs Oxi geklagt hat. Erst dadurch ist die fehlende Nutzungsgenehmigung (Baugenehmigung) für das Wohnheim aufgefallen, da die Klage wegen Unzulässigkeit durch das Gericht zurückgewiesen wurde. Das Bezirksamt wurde daraufhin gerichtlich aufgefordert die Nutzung des Wohnheims zu untersagen.
Ich war bereits mehrere male selbst vor Ort und habe mit den Menschen sehr intensiv gesprochen und einen gemeinsamen Weg zum Finden von Lösungen und rechtlicher Sicherheit besprochen. Mein Ziel ist es natürlich auch, dass wir die Unterkunft für Obdachlose zur Notunterbringung nicht verdrängen.
Der Trägerverein hat es hier leider versäumt, die bei Aufnahme der geänderten Nutzung (Mitte der 90er Jahre) für ein Obdachlosenwohnheim und ein dauerhaftes Wohnen notwendige Nutzungsänderungsgenehmigung zu beantragen. Spätestens seit einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10.09.2020 ist dem Betreiberverein bekannt, dass die notwendige Genehmigung fehlt. Der Verein wurde zunächst von der Bauaufsichtsbehörde zum Sachverhalt angehört, seine Angaben waren aber nicht geeignet die Genehmigung der Nutzungsänderung für entbehrlich zu halten.
Die Nutzung des Gebäudes als Wohnheim/betreutes Wohnen für ehemalige suchtkranke Menschen musste deshalb mit einer Frist von sechs Monaten untersagt werden. Gegen die Anordnung wurde am 23.05.2023 Widerspruch eingelegt.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen, dass der Club Oxi ausdrücklich von der BVV gewünscht ist und ich ersucht wurde, diesen vor Ort zu erhalten. Der Verein hat sich über die Lautstärke genau dieses Clubs beschwert.
Die Nutzungen in dem Gebiet schließen sich gegenseitig leider aus. Entweder sind die gesunden Wohnverhältnisse für die Menschen durch starken Lärm (gegen den der Betreiber der Unterkunft ja selbst geklagt hat) nicht gegeben, oder das ansässige Gewerbe würde so weit eingeschränkt werden, dass es dort nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann. Hiervon wäre nicht nur der Club sondern auch weitere Unternehmen betroffen. Beide Nutzungen schließen sich also faktisch und rechtlich gegenseitig aus. Daher muss nun eine Lösung gefunden werden, wie den dort dauerhaft wohnenden Menschen geholfen werden kann. Die Suche nach geeigneten Flächen ist nun Aufgabe des Betreibers des Wohnheimes, wobei das Bezirksamt gerne unterstütz, insofern wir die Möglichkeit dazu haben.