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Wie wird eigentlich der Bundestag gewählt?

Am 24.September 2017 ist es soweit: Der 19. Deutsche Bundestag wird gewählt.

Alle volljährigen Bürger mit deutscher Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Deutschland dürfen an diesem Tag ihre Stimme in einer der vielen Wahllokale abgeben.

In Deutschland hat jeder Bürger die Möglichkeit nicht nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel zusetzen, sondern zwei. Das liegt daran, dass es in Deutschland eine Erststimme und eine Zweitstimme gibt.

Aber was bedeutet das jetzt genau? Um das einfacher erklären zu können fangen wir mit der Zweitstimme an.

Zweitstimme

Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei, von der man möchte, dass sie in den Bundestag einzieht. Nach der Wahl werden alle Stimmen ausgezählt und die Partei bekommt verhältnismäßig ihre Sitze zugesprochen.

Jetzt fehlen nur noch die Abgeordneten die in den Bundestag einziehen. Deutschland ist dafür in Wahlkreise unterteilt.

Erststimme

Welche Politiker man mit der Erststimme wählen kann, hängt davon ab in welchem Wahlkreis man wohnt. Der Kandidat, der am Ende der Wahl die meisten Stimmen aus seinem Wahlkreis gewonnen hat, zieht als Direktmandat für seine Partei in den Bundestag ein.

Hat eine Partei, nachdem alle Direktmandate, die sie gewonnen hat, in den Bundestag eingezogen sind, noch Sitze im Bundestag über, so werden diese durch Parteiinterne Landeslisten besetzt.

Fazit

Wichtig zu wissen ist, dass man mit der Erststimme einen Kandidaten der Partei A wählen und mit der Zweitstimme trotzdem Partei B seine Stimme geben kann.

Artikel: E. Maurer