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Wahlprüfsteine des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Wahlprüfsteine  des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV)

1. Familienpolitik

Frage 1.1:

Welchem Leitbild von Familie folgt Ihre Partei in der Familienpolitik?

Frage 1.2:

Welche Ziele verfolgt Ihre Partei in der Familienpolitik?

Frage 1.3:

Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass die Vielfalt der Familienformen gleichermaßen unterstützt wird?

 

Für uns ist Familie dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen – von der Ehe zwischen Mann und Frau über alleinerziehende Mütter und Väter, Patchworkfamilien bis zum gleichgeschlechtlichen Paar.
Wir wollen, dass Familie und Beruf als doppelte Freude empfunden wird. Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Bislang heißt das allerdings, finanzielle und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das wollen wir ändern!
Wir sorgen dafür, dass Familie, Beruf und Pflege besser zusammengehen. Wir ermöglichen Eltern, berufliche und familiäre Aufgaben gerecht aufzuteilen, z. B. mit der Familienarbeitszeit und einem Familiengeld. Wir brauchen außerdem ein gutes Angebot an Kitas und Schulen. Diese Wünsche und Bedürfnisse sind für unsere Politik zentral, denn Familie ist ein fester Anker im Leben.
Eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung zwischen Frauen und Männern wirkt sich nicht nur positiv auf das Zusammenleben in der Familie aus. Es ermöglicht zugleich die eigenständige Existenzsicherung von Frauen – in einer intakten Partnerschaft, aber auch nach einer Trennung.
Die gleiche Sorgfalt und Energie, die wir für unsere Kinder verwenden, brauchen wir auch für die Älteren in unseren Familien. Ältere Menschen müssen so lange wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben und selbst über ihr Leben bestimmen können. Wenn sie Hilfe oder Pflege benötigen, sollen sie sich darauf verlassen können, dass sie die notwendige Unterstützung bekommen. Pflege ist keine Privatsache. Diejenigen, die sich um andere kümmern, lassen wir nicht alleine.

Frage 1.4.:

Hat Ihre Partei die Absicht, den Zugang zum Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus realistisch auszugestalten und den Erwerbskorridor für Alleinerziehende entsprechend zu senken?

Antwort:

Laut § 25 der Neufassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes legt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2017 einen Bericht zu den Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit vor. Welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, wird Aufgabe der künftigen Bundesregierung sein.

Grundsätzlich wollen wir Alleinerziehenden die Möglichkeit eröffnen, in einem Erwerbskorridor zu arbeiten, der die Existenz ihrer Familie sichern kann und organisatorisch gut zu bewältigen ist. Deshalb sorgen wir für ein ausreichendes Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen. Die Kita-Gebühren schaffen wir schrittweise ab und entlasten damit alle Familien, die jetzt noch für die Betreuung zahlen müssen.
Außerdem werden wir in Bildung und Betreuung am Nachmittag investieren und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern einführen – mit finanzieller Beteiligung des Bundes. Ziel muss es dabei sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu anderen Tageszeiten als bisher zu verbessern.

2. Steuerpolitik

Frage 2.1:

Unterstützt Ihre Partei die Forderung des VAMV, das Ehegattensplitting abzuschaffen und stattdessen die Individualbesteuerung einzuführen?

Antwort:

Die SPD will eine moderne Steuerpolitik. Für die Zukunft führen wir einen Familientarif mit Kinderbonus ein. Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende. Jedes Elternteil soll künftig 150 Euro pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Im Familientarif können Ehepartner Einkom- mensanteile von höchstens 20.000 Euro untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Wir wollen die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilen.

Frage 2.2:

Fordert Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm eine Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?

Antwort:

Die SPD hat eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro ab dem Jahr 2015 durchgesetzt. Wir werden den Entlastungsbetrag auch künftig regelmäßig überprüfen und anpassen.

Frage 2.3:

Wie steht Ihre Partei zur Ausgestaltung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit einem zweiten Grundfreibetrag als Gegenstück zum Ehegattensplitting?

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