Wahlprüfsteine des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Wahlprüfsteine  des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV)

1. Familienpolitik

Frage 1.1:

Welchem Leitbild von Familie folgt Ihre Partei in der Familienpolitik?

Frage 1.2:

Welche Ziele verfolgt Ihre Partei in der Familienpolitik?

Frage 1.3:

Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass die Vielfalt der Familienformen gleichermaßen unterstützt wird?

 

Für uns ist Familie dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen – von der Ehe zwischen Mann und Frau über alleinerziehende Mütter und Väter, Patchworkfamilien bis zum gleichgeschlechtlichen Paar.
Wir wollen, dass Familie und Beruf als doppelte Freude empfunden wird. Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Bislang heißt das allerdings, finanzielle und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das wollen wir ändern!
Wir sorgen dafür, dass Familie, Beruf und Pflege besser zusammengehen. Wir ermöglichen Eltern, berufliche und familiäre Aufgaben gerecht aufzuteilen, z. B. mit der Familienarbeitszeit und einem Familiengeld. Wir brauchen außerdem ein gutes Angebot an Kitas und Schulen. Diese Wünsche und Bedürfnisse sind für unsere Politik zentral, denn Familie ist ein fester Anker im Leben.
Eine partnerschaftliche Aufgabenverteilung zwischen Frauen und Männern wirkt sich nicht nur positiv auf das Zusammenleben in der Familie aus. Es ermöglicht zugleich die eigenständige Existenzsicherung von Frauen – in einer intakten Partnerschaft, aber auch nach einer Trennung.
Die gleiche Sorgfalt und Energie, die wir für unsere Kinder verwenden, brauchen wir auch für die Älteren in unseren Familien. Ältere Menschen müssen so lange wie möglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben und selbst über ihr Leben bestimmen können. Wenn sie Hilfe oder Pflege benötigen, sollen sie sich darauf verlassen können, dass sie die notwendige Unterstützung bekommen. Pflege ist keine Privatsache. Diejenigen, die sich um andere kümmern, lassen wir nicht alleine.

Frage 1.4.:

Hat Ihre Partei die Absicht, den Zugang zum Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus realistisch auszugestalten und den Erwerbskorridor für Alleinerziehende entsprechend zu senken?

Antwort:

Laut § 25 der Neufassung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes legt die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2017 einen Bericht zu den Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit vor. Welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen sind, wird Aufgabe der künftigen Bundesregierung sein.

Grundsätzlich wollen wir Alleinerziehenden die Möglichkeit eröffnen, in einem Erwerbskorridor zu arbeiten, der die Existenz ihrer Familie sichern kann und organisatorisch gut zu bewältigen ist. Deshalb sorgen wir für ein ausreichendes Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen. Die Kita-Gebühren schaffen wir schrittweise ab und entlasten damit alle Familien, die jetzt noch für die Betreuung zahlen müssen.
Außerdem werden wir in Bildung und Betreuung am Nachmittag investieren und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern einführen – mit finanzieller Beteiligung des Bundes. Ziel muss es dabei sein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch bedarfsgerechte Betreuungsangebote zu anderen Tageszeiten als bisher zu verbessern.

2. Steuerpolitik

Frage 2.1:

Unterstützt Ihre Partei die Forderung des VAMV, das Ehegattensplitting abzuschaffen und stattdessen die Individualbesteuerung einzuführen?

Antwort:

Die SPD will eine moderne Steuerpolitik. Für die Zukunft führen wir einen Familientarif mit Kinderbonus ein. Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete und unverheiratete Eltern mit Kindern, wie auch Alleinerziehende. Jedes Elternteil soll künftig 150 Euro pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Im Familientarif können Ehepartner Einkom- mensanteile von höchstens 20.000 Euro untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Wir wollen die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilen.

Frage 2.2:

Fordert Ihre Partei in ihrem Wahlprogramm eine Anhebung und Dynamisierung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende?

Antwort:

Die SPD hat eine deutliche Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1.908 Euro ab dem Jahr 2015 durchgesetzt. Wir werden den Entlastungsbetrag auch künftig regelmäßig überprüfen und anpassen.

Frage 2.3:

Wie steht Ihre Partei zur Ausgestaltung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit einem zweiten Grundfreibetrag als Gegenstück zum Ehegattensplitting?

Antwort:

Der Entlastungsbetrag kommt vielen Alleinerziehenden aufgrund eines geringen zu versteuernden Einkommens nicht zugute. Die SPD wird deshalb künftig nicht nur die Höhe des Entlastungsbetrags, sondern auch seine Ausgestaltung überprüfen. Der Entlastungsbetrag soll so ausgestaltet sein, dass er einen möglichst effektiven Ausgleich für die besonderen Lasten der Alleinerziehenden gewährleistet.
Grundsätzlich wollen wir aber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt unterstützen, die ein sehr geringes Einkommen haben. Sie zahlen nur geringe oder gar keine Einkommenssteuer, sind aber besonders belastet durch Sozialabgaben. Viele Frauen, gerade Alleinerziehende, arbeiten in Teilzeit. Daher führen wir eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen, so dass der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen in dieser Zone nur allmählich ansteigt. Anders als bei der aktuellen Regelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 451 Euro und 850 Euro, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden. Deshalb wird den Sozialversicherungen das entfallende Beitragsaufkommen aus Haushaltsmitteln erstattet, um die vollen Leistungen bei Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit zu garantieren

Frage 2.4:

Unterstützt Ihre Partei die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder?

Antwort:

Das europäische Rahmenrecht lässt derzeit leider keine umfassende ermäßigte Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen und Dienstleistungen für Kinder zu. Gegen die Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes sprechen aber vor allem die unsicheren Wirkungen einer solchen Maßnahme. Es wäre offen, ob die Unternehmen den steuerlichen Vorteil über Preissenkungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben oder ihn für eine Ausweitung ihrer Gewinnmarge nutzen. Die SPD spricht sich deshalb statt für eine ermäßigte Umsatzbesteuerung lieber für eine direkte Förderung von Familien aus, etwa eine Abschaffung der Kindergartengebühren, die Einführung eines Familientarifs mit Kinderbonus oder für ein erweitertes Kindergeld:

3. Bildungspolitik

Frage 3.1:

Setzt sich Ihre Partei für einen Ausbau flexibler Kinderbetreuung ein, so dass Eltern mit Schichtdiensten spezielle Kinderbetreuung rund um die Uhr in Anspruch nehmen können?

Antwort:

Wir werden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern, unter anderem durch einen flächendeckenden Ausbau der Ganztags- und Randzeitenbetreuung (auch im Grundschulbereich), familienfreundliche Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Wahlarbeitszeit und den Anspruch auf eine befristete Teilzeit.

Frage 3.2:

Verfolgt Ihre Partei das Ziel, in Kitas, aber auch im Bereich der Schulkindbetreuung die Qualität zu erhöhen und zu sichern und wodurch?

Antwort:

Ja, mit einem bundesweiten Gesetz werden wir die Qualität von Kitas mit Unterstützung des Bundes steigern. Wir brauchen besser ausgestattete Kitas und eine gesunde Ernährung. Außerdem werden wir gemeinsam mit den Ländern den flächendeckenden Ausbau guter

Ganztagsangebote vorantreiben. Unser Ziel: ein Rechtsanspruch auf gute ganztägige Bildung und Betreuung.
Wir haben erreicht, dass der Bund in finanzschwachen Kommunen direkt in Bildungseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Horte und Berufsschulen investieren kann. Darüber hinaus wollen wir eine vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes. Überall da, wo es sinnvoll ist, muss der Bund helfen können, Bildung besser zu machen.

Frage 3.3:

Möchte Ihre Partei die Rahmenbedingungen für Erzieherberufe verbessern und wodurch?

Antwort:

Deshalb wollen wir die sozialen Berufe aufwerten. Künftig soll aus der vollschulischen Ausbildung eine echte duale Ausbildung werden. Dadurch machen wir sie nicht nur gebührenfrei, sondern schaffen zudem eine Ausbildungsvergütung! Ein Anreiz, der dazu führen wird, dass auch Männer diese Berufe verstärkt ergreifen.

Mit zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern können die Kinder in den Gruppen besser betreut werden. Dafür wollen wir den Beruf aufwerten und die Ausbildung verbessern. Wir werden dies mit einer Fachkräfteoffensive unterstützen. Zusätzlich wollen wir die Kindertagespflege weiter professionalisieren und aufwerten.

Menschen, die in Erziehungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung und gute Arbeitsbedingungen. Die Träger, Dienste und Einrichtungen sind ebenso in der Verantwortung wie Bund, Länder und Kommunen. Denn die öffentliche Hand legt Rahmenbedingungen sowie die finanzielle Ausstattung fest.

Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, werden die sozialen Berufe weiter an Bedeutung gewinnen. Dieser Bedeutungszuwachs muss sich auch im Einkommen widerspiegeln. Wir wollen die sozialen Berufe insgesamt aufwerten. Dazu zählt, dass sie gebührenfrei sind und eine angemessene Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig.

Frage 3.4:

Verfolgt Ihre Partei das Ziel, flächendeckend reguläre Ganztagsschulen auszubauen, die auch am Nachmittag eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung
der Kinder und Jugendlichen sowie qualifizierte Freizeitangebote bereitstellen?

Antwort:

Kinder, Eltern und Lehrkräfte sollen erleben, dass uns Bildung viel wert ist.
Wir werden gemeinsam mit den Ländern den flächendeckenden Ausbau guter Ganztagsangebote vorantreiben. Unser Ziel: ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In einem ersten Schritt werden wir das in den nächsten vier Jahren für Grundschulen durchsetzen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Schulsozialarbeit ausbauen. Denn Schulen mit Ganztagsangeboten, die über den Unterricht hinausgehen, brauchen multiprofessionelle Teams. Gute Ganztagsschulen müssen sich zudem gegenüber Partnern außerhalb der Schule öffnen und Kinder und Jugendliche an der Gestaltung der Angebote beteiligen. Schule ist Ort der Bildung, der Wertevermittlung und Lernort für lebendige Demokratie. Ehrenamtliches Engagement der Schülerinnen und Schüler werden wir fördern. Auch an Ganztagsschulen brauchen Jugendliche zeitliche Freiräume.

Frage 3.5:

Setzt sich ihre Partei dafür ein, dass es in allen Schulen und Kitas ein kostenloses und gleichzeitig gesundes und hochwertiges Mittagessen gibt?

Antwort:

Alle Kinder und Jugendlichen brauchen eine gesunde Ernährung. Wir wollen ihnen in Kitas und Schulen ausgewogene Mahlzeiten ermöglichen. Dazu wollen wir die Standards der

Deutschen Gesellschaft für Ernährung verbindlich machen. Wir werden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung dauerhaft unterstützen und das Nationale Qualitätszentrum für gesunde Ernährung und Schule weiter ausbauen.
Wir wollen Kommunen auch bei der Sicherstellung einer gesünderen Ernährung in Kitas, Schulen und anderen Ganztageseinrichtungen, einschließlich der dazu notwendigen Personalressourcen, unterstützen.

Frage 3.6:

Fordert Ihre Partei einen gebührenfreien Zugang zu Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, damit alle Kinder gleiche Chancen auf Bildung haben?

Antwort:

Mit unserer Bildungspolitik wollen wir gleiche Chancen für alle schaffen. Denn noch entscheidet hier zu oft der Geldbeutel der Eltern. Deshalb machen wir die Bildung gebührenfrei. Und zwar von der Kita über die Ausbildung und das Erststudium bis zum Master und zur Meister-/Technikerprüfung.

Wir sorgen für ein ausreichendes Angebot an Krippen, Kitas, Kindertagespflege, Horten und Ganztagsschulen. Allen Kindern soll der Besuch einer Kita ermöglicht werden. Kinder, die in der Kita waren, haben von vornherein bessere Startchancen in der Schule. Schule und Bildung sind der Schlüssel zu einer Zukunft mit guten Chancen für alle Kinder.

Die Kita-Gebühren schaffen wir schrittweise ab. Damit beseitigen wir Zugangshürden und entlasten alle Familien, die jetzt noch für die Betreuung zahlen müssen. Außerdem werden wir in Bildung und Betreuung am Nachmittag investieren und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kita- und Grundschulkindern einführen – mit finanzieller Beteiligung des Bundes. Bildungs- und Ausbildungschancen dürfen nicht vom Wohnort der Eltern abhängen.

Frage 3.7:

Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Kindern in Armut das Existenzminimum im Bereich Bildung und Teilhabe garantiert wird?

Antwort:

Das System der Regelbedarfsbemessung ist grundsätzlich dazu geeignet die notwendigen Berechnungen bereitzustellen, damit das Ziel erreicht werden kann, das Existenzminimum für alle Menschen in allen dafür relevanten Bereichen zu decken. Gleichwohl sind wir uns sehr darüber im Klaren, dass die im Rahmen der Grundsicherung zur Verfügung gestellten Mittel und Möglichkeiten sehr begrenzt sind. Gleiche Teilhabechancen für alle Kinder liegen uns sehr am Herzen. Daher bedarf es auch Anstrengungen über den Bereich der Grundsicherung hinaus, der alle Kinder gleichermaßen erreicht. (Vgl. Antworten zu Frage 3.6 und 4.1/4.2).

4. Sozialpolitik

Frage 4.1:

Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte Ihre Partei Kinderarmut bekämpfen?

Frage 4.2:

Wird sich Ihre Partei für die Kindergrundsicherung entsprechend dem Modell des VAMV einsetzen?

gemeinsame Antwort:

Wir werden auch weiterhin Kinderarmut bekämpfen. Dazu gehört, die Benachteiligung von Kindern armer Eltern zu beseitigen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Die Rechte von Kindern und Familien werden wir auch in Bezug auf Teilhabechancen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) weiter stärken.

Um Eltern mit niedrigen Einkommen zu unterstützen, gibt es schon heute einen Kinderzuschlag. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Viele nutzen ihn nicht – fast immer aus mangelnder Information. Wir wollen, dass der Kinderzuschlag allen zu Gute kommt, für die er gedacht ist. Deshalb werden wir für einkommensschwache Familien das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld zusammenfassen und für Alleinerziehende verbessern. Weniger Bürokratie führt über diesen einen einfachen Weg dazu, dass zusätzlich fast eine Million Kinder von unserer Politik konkret profitieren.
Auch im Steuerrecht wollen wir modernisieren. Für die Zukunft führen wir einen Familientarif ein: Die Eheleute werden dabei auch künftig gemeinsam steuerlich veranlagt. Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen kann einen Betrag von bis zu 20.000 Euro auf seinen Ehepartner übertragen. Dadurch entsteht ihnen weiterhin ein Splittingvorteil. Zusätzlich gewähren wir jedem Elternteil pro Kind 150 Euro Abzug von der Steuerlast als Kinderbonus. Ein Ehepaar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen. Heutige Ehen sollen dann zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen können. Um den veränderten Lebenswirklichkeiten gerecht zu werden, sollen darüber hinaus auch alle unverheirateten Eltern und Alleinerziehende den Kinderbonus erhalten. Alle heutigen Eheleute werden auch in Zukunft das Ehegattensplitting nutzen können.
Familien mit Kindern werden wir weiter entlasten, indem wir gemeinsam mit den Ländern die Kita-Gebühren schrittweise abschaffen und einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter schaffen. Mit über drei Milliarden Euro, die wir dafür einsetzen wollen, sorgen wir dafür, dass Familien von Kosten der Kinderbetreuung entlastet werden. Mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld von 300 Euro monatlich schaffen wir Zeit für die Familie, für die Kinder und für die Pflege von Angehörigen. Bildung und Ausbildung fördern wir durch verbesserte Leistungen beim BAföG. All das entlastet besonders die Familien in unserem Land und fördert Chancengerechtigkeit.
Wir möchten insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstärkt unterstützen, die ein sehr geringes Einkommen haben. Sie zahlen nur geringe oder gar keine Einkommenssteuer, sind aber besonders belastet durch Sozialabgaben. Viele Frauen, gerade Alleinerziehende, arbeiten in Teilzeit. Daher führen wir eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen, so dass der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen in dieser Zone nur allmählich ansteigt. Anders als bei der aktuellen Regelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 451 Euro und 850 Euro, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden. Deshalb wird den Sozialversicherungen das entfallende Beitragsaufkommen aus Haushaltsmitteln erstattet, um die vollen Leistungen bei Rente, Gesundheit, Pflege zu garantieren.
Kinder von Eltern mit guten Jobs sind weniger von Armut bedroht. Deshalb wollen wir Existenz sichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung ermöglichen. Die arbeitnehmerfeindliche und immer weiter ausufernde Verbreitung von „Arbeiten auf Abruf“ werden wir eindämmen. Auch geringfügige Beschäftigung wollen wir abbauen und Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen. Die Ausnahmen beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, soll auch regulär bezahlt werden. Wir wollen einen Pakt für anständige Löhne und eine stärkere Tarifbindung.
Mit Blick auf die politisch gewünschten Ziele (Vermeidung von Kinderarmut, Zugang zu Bildung für alle Kinder und gleiche Förderung aller Kinder unabhängig vom Einkommen der Eltern) werden wir das Konzept der Existenzsicherung für Kinder mit den unterschiedlich zusammenwirkenden Instrumenten regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Frage 4.3:

Wie setzt sich Ihre Partei für eine bedarfsgerechte Neubemessung der sozialrechtlichen Regelsätze ein?

Frage 4.4:

Erkennt Ihre Partei die umgangsbedingten Mehrkosten von Trennungskindern im Sozialrecht an? Wie beabsichtigen Sie, für Alleinerziehenden und ihre Kinder Rechtssicherheit zu schaffen, angesichts der immer mehr um sich greifenden Praxis, das Sozialgeld der Kinder für Umgangstage zu kürzen?

Frage 4.5:

Fordert Ihre Partei die Einführung einer Umgangspauschale für den Umgangsmehrbedarf von Kindern im SGB II, damit Eltern und Kinder sich den Umgang miteinander leisten können?

gemeinsame Antwort:

Getrennt lebende Eltern und ihre Kinder müssen im Alltag viele Hürden überwinden und sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Das gilt nicht nur, aber ganz besonders für Menschen, die Leistungen aus der Grundsicherung beziehen. Wir wollen sie dabei unterstützen, den Alltag gut zu meistern.

Frage 4.6:

Wie will Ihre Partei sicherstellen, dass Alleinerziehende bis ins Alter gegen Armut abgesichert leben können?

Antwort:

Der beste Schutz vor Altersarmut ist eine existenzsichernde Erwerbsarbeit. Diese insbesondere für Alleinerziehende zu ermöglichen – daran arbeiten wir. Uns ist wichtig, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu ermöglichen: mit gleicher und gerechter Bezahlung für gleiche Arbeit, mit der Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe, mit guter und bedarfsgerechter Kinderbetreuung.
Besonders Alleinerziehende tragen ein besonders hohes Risiko, in Armut zu rutschen. Das wollen wir verhindern:
Alle Angebote der Arbeitsförderung müssen so ausgestaltet werden, dass sie es auch Frauen und Männern mit Familienaufgaben ermöglichen, erfolgreich daran teilzunehmen. Für Alleinerziehende machen wir gezielte Angebote.
Wir wollen außerdem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf Familien und Alleinerziehende. Starke Schultern können und müssen mehr als schwache tragen. Deshalb machen wir keine Steuerentlastungen mit der Gießkanne!
Wir führen einen Familientarif mit Kinderbonus ein (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 4.2.). Von dem Kinderbonus des Familientarifs profitieren verheiratete, unverheiratete Eltern mit Kindern und Alleinerziehende. Jedes Elternteil soll künftig 150 Euro pro Kind von seiner Steuerlast abziehen können. Ein Paar mit drei Kindern kann allein mit dem Kinderbonus 900 Euro im Jahr sparen.
Im Familientarif können Ehepartner Einkommensanteile von höchstens 20.000 Euro untereinander übertragen. Dadurch wird auch künftig der sich aus der verfassungsrechtlich gebotenen Freistellung der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung ergebende Splittingvorteil gewahrt. Heutige Ehen können zwischen dem bisherigen System des Ehegattensplittings und unserem neuen Familientarif mit Kinderbonus frei wählen. Wir wollen die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen gerecht zwischen den Eheleuten verteilen.
Um Eltern mit niedrigen Einkommen zu unterstützen, gibt es schon heute einen Kinderzuschlag (siehe auch hierzu Antwort zu 4.2.). Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden. Viele nutzen ihn nicht – fast immer aus mangelnder Information. Wir wollen, dass der Kinderzuschlag allen zu Gute kommt, für die er gedacht ist. Deshalb werden wir für einkommensschwache Familien das Kindergeld mit dem Kinderzuschlag zu einem erweiterten Kindergeld zusammenfassen und für Alleinerziehende

Wir wollen auch für Kinder aus Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, die

Möglichkeit verbessern, mit beiden Eltern Umgang zu haben. Dazu werden wir einen

Umgangsmehrbedarf einführen, wenn beide Eltern das Kind betreuen.

Die SPD hat sich bereits in dieser Wahlperiode für die Einführung des Umgangsmehrbedarfs

intensiv stark gemacht. Letztlich haben CDU und CSU den Umgangsmehrbedarf blockiert.

verbessern. Weniger Bürokratie führt über diesen einen einfachen Weg dazu, dass zusätzlich fast eine Million Kinder von unserer Politik konkret profitieren.

Wir möchten insbesondere die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen, die ein sehr geringes Einkommen haben (siehe auch hier 4.2.). Sie zahlen nur geringe oder gar keine Einkommenssteuer, sind aber besonders belastet durch Sozialabgaben. Viele Frauen, gerade Alleinerziehende, arbeiten in Teilzeit. Daher führen wir eine Beitragsentlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, die zwischen 451 Euro und 1300 Euro verdienen, so dass der Arbeitnehmerbeitrag zu den Sozialversicherungen in dieser Zone nur allmählich ansteigt. Anders als bei der aktuellen Regelung für Beschäftigungsverhältnisse zwischen 451 Euro und 850 Euro, sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber gleichwohl die vollen Rentenansprüche erwerben, die sie bei einem nicht reduzierten Arbeitnehmerbeitrag erwerben würden. Deshalb wird den Sozialversicherungen das entfallende Beitragsaufkommen aus Haushaltsmitteln erstattet, um die vollen Leistungen bei Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitslosigkeit zu garantieren.

Frage 4.7:

Setzt sich Ihre Partei für eine Stärkung der gesetzlichen Rente ein?

Antwort:

Ja. Die gesetzliche Rente ist ein zentraler Pfeiler unseres Sozialstaats und wir setzen uns dafür ein die gesetzliche Rente als erste Säule der Alterssicherung zu stärken. Das bedeutet für uns, ihre Leistungsfähigkeit und damit Akzeptanz zu sichern, gleichwohl auch die finanzielle Stabilität zu berücksichtigen. Menschen vertrauen auf die gesetzliche Rente und erwarten eine gute Rente am Ende ihres Erwerbslebens. Die gesetzliche Rente ist zunächst grundsätzlich ein Spiegelbild des Erwerbslebens. Entsprechende Maßnahmen für gute Rente müssen also als Erstes hier ansetzen:

Die individuelle Erwerbsbeteiligung im Lebensverlauf muss durch Qualifizierung, kinderfreundliche Infrastruktur und familienfreundliche Lebensarbeitszeitmodelle erhöht werden: Um die Erwerbsbeteiligung insbesondere von Frauen weiter zu steigern, werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch weiter verbessern, unter anderem durch einen flächendeckenden Ausbau der Ganztags- und Randzeitenbetreuung (auch im Grundschulbereich), familienfreundliche Arbeitszeitmodelle im Rahmen einer Wahlarbeitszeitund den Anspruch auf eine befristete Teilzeit. Mit einer weiteren Stärkung der Tarifbindung, einem Pakt für anständige Löhne (insbesondere im Dienstleistungsbereich) und einer Bildungs- und Qualifizierungsoffensivewerden wir die Weichen für eine gute Lohnentwicklung in der Zukunft stellen.

Die Einbeziehung der bisher nicht versicherten Selbstständigen ist der erste Schritt auf dem

Weg zu unserem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung zu einer

Erwerbstätigenversicherung auszubauen.

Tätigkeiten in der Gleitzone (Midijob) führen derzeit zu reduzierten Rentenanwartschaften.

Wir wollen diese Gleitzone ausweiten (bis 1300 Euro Monatsbrutto), dabei gleichzeitig aber

in der Zukunft sicherstellen, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge durch

Steuern ergänzt werden und sich die Gleitzone nicht schädlich auf die Rentenanwartschaften

auswirken.

Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass ein vorgezogenes Ausscheiden aus dem

Erwerbsleben aus gesundheitlichen Gründen künftig möglichst vermieden werden kann. Zur

Stärkung von Prävention und Rehabilitation haben wir bereits wichtige Maßnahmen ergriffen.

Diesen Weg wollen wir weitergehen.

Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und

Pflege angerechnet bekommt, soll einen Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben,

sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges

Einkommen im Haushalt vorhanden ist.

Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte

gewährleisten, das zehn Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am

Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt. Das Ziel ist

ein möglichst einfaches Verfahren zur Beantragung und Bewilligung ohne

Vermögensprüfung, bei der Einkommensberücksichtigung gibt es angemessene Freibeträge,

insbesondere für Partnereinkommen.

Wir setzen eine gesetzlich festgelegte doppelte Haltelinie bei Beitragssatz und

Rentenniveau. In einem ersten Schritt wird das weitere Absinken des Niveaus der

gesetzlichen Rente (Sicherungsniveau vor Steuern) umgehend gestoppt und bis 2030

mindestens auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent stabilisiert. Dazu bringen wir direkt

nach der Bundestagswahl ein Gesetz auf den Weg und ermöglichen den Menschen damit

im Alter ein Leben in Würde. Wir sichern die verlässliche gesetzliche Rente als Fundament

für die Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Alle diese Vorschläge und Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich die Menschen auf die

gesetzliche Rente verlassen können. Damit die gesetzliche Rente auch für die junge

Generation verlässlich und attraktiv bleibt, behalten wir auch die Finanzierbarkeit im Blick.

Dafür gilt es zunächst der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, einem

Fachkräftemangel vorzubeugen und das Verhältnis von Beitragszahlenden und

Rentenempfängern positiv zu beeinflussen. Dafür wird es auch auf eine erfolgreiche

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und eine systematisch gesteuerte

Zuwanderung durch ein Zuwanderungsgesetz ankommen.

Den Rahmen für diese und andere Maßnahmen muss dabei eine wachstumsfreundliche

Wirtschafts- und Finanzpolitik setzen, die die notwendigen Investitionen ermöglicht. Dazu

gehört vor allem die Nutzung der Chancen, die sich durch die Digitalisierung ergeben.

Der SPD ist der Zusammenhalt der Gesellschaft durch ein solidarisches System der

Alterssicherung ein Herzensanliegen. Damit sorgen wir auch für eine Akzeptanz der

gesetzlichen Rentenversicherung bei jüngeren Menschen. Denn nur wenn sich auch die

jeweils junge Generation glaubhaft darauf verlassen kann, dass auch sie eine auskömmliche

Rente bekommt, wird ein neuer Generationenvertrag dauerhaft tragen.

Die Finanzierung wird gerecht, solidarisch und paritätisch erfolgen. Bisherige und künftige

gesamtgesellschaftliche Aufgaben, welche von der Rentenversicherung bewältigt werden,

sind konsequent aus Steuermitteln zu decken, dazu gehören die Ausgaben für die

Mütterrente, die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern, sowie die

Finanzierung der künftigen Solidarrente für langjährig Versicherte.

Die Stabilisierung des Rentenniveaus erfordert erhebliche Mittel und wird neben moderat

höheren Beiträgen ebenfalls durch einen höheren Steuerzuschuss zur Rentenversicherung

und einen neuen Demografiezuschuss finanziert.

5. Arbeitsmarktpolitik

Frage 5.1:

Wie will Ihre Partei dem Wunsch vieler Mütter und Väter nach mehr vollzeitnahen, existenzsichernden Teilzeitstellen gerecht werden?

Antwort:

Viele Eltern wünschen sich, ihre Arbeit und die Kindererziehung partnerschaftlich aufteilen zu können. Bislang heißt das allerdings oft, finanzielle und berufliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die SPD hat in dieser Legislaturperiode Maßnahmen für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik auf den Weg gebracht. So haben wir u.a. das Entgelttransparenzgesetz und die Geschlechterquote für Führungspositionen umgesetzt. Wir haben außerdem das ElterngeldPlus (mit Partnerschaftsbonus) eingeführt, das es Eltern kleiner Kinder leichter macht, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu verbinden. Und wir wollen den beschrittenen Weg weitergehen: mit der Einführung der Familienarbeitszeit. Wenn beide Eltern ihre Arbeitszeit partnerschaftlich aufteilen, erhalten sie das Familiengeld. Es beträgt jeweils 150 Euro monatlich für beide Eltern, wenn sie jeweils 75 Prozent bis 90 Prozent der jeweiligen regulären Vollzeit arbeiten (das entspricht je nach betrieblicher bzw. tarifvertraglich geltender Vollzeit 26 bis 36 Wochenstunden). Das Familiengeld wird bis zu 24 Monate gezahlt. Gerade Familien mit kleinen Einkommen sollen sich eine gerechte Aufteilung von Familie und Beruf leisten können. Natürlich werden auch Allein- oder Getrennterziehende das Familiengeld erhalten. Ebenso werden diejenigen das Familiengeld erhalten, die aufgrund der Pflege von Angehörigen ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren möchten.

Auch den von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf eines Rückkehrrechts auf vorherige Arbeitszeit, der durch die Blockade der CDU/CSU leider nicht ins parlamentarische Verfahren gekommen ist, werden wir in der nächsten Legislaturperiode wiederaufnehmen. Dieses Recht, nach befristeter Teilzeit wieder auf die vorherige Arbeitszeit zurückzukehren, hilft nicht nur Frauen aus der sogenannten Teilzeitfalle. Es hilft auch Männern, die sich für eine befristete Zeit verstärkt um Familienaufgaben kümmern und daher ihre Arbeitszeit etwas zurückfahren wollen – und nicht länger berufliche Nachteile befürchten müssen.
Mit der Einführung des ElterngeldPlus (mit Partnerschaftsbonus), mit unseren Plänen für eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld sowie ein Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die vorherige Arbeitszeit unterstützen wir Eltern in ihrem Wunsch nach vollzeitnaher und existenzsichernder Erwerbsarbeit.

Frage 5.2:

Strebt Ihre Partei einen allgemeinen Anspruch auf Befristung von Teilzeit an? Unterstützt sie ein Rückkehrrecht auf Vollzeit?

Antwort:

Wir fordern einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit und das Recht auf Rückkehr in vorherige Arbeitszeit. Wer jetzt schon in Teilzeit arbeitet, für den muss es zumindest einfacher werden, wieder in Vollzeit zu kommen. Es gibt Phasen im Leben, in denen viele Menschen weniger arbeiten möchten, um Arbeit und Familie unter einen Hut zu kriegen. Dafür gibt es seit 17 Jahren das Recht auf Teilzeitarbeit. Wer aber einmal in Teilzeit ist, kommt schlecht wieder raus. Wir wollen, dass die Menschen selbst bestimmen können, wie viele Stunden sie arbeiten können und wollen. Wer in Teilzeit geht, soll später auch wieder in die vorherige Arbeitszeit zurückgehen dürfen. Wir wollen die Teilzeitfalle abschaffen. Niemand soll mehr in Teilzeit gefangen sein, obwohl er mehr arbeiten möchte.

Frage 5.3:

Mit welchen Strategien will Ihre Partei den Verdienstabstand von Frauen und Männern verringern?

Antwort:

Frauen erhalten im Durchschnitt 21 Prozent weniger Lohn als Männer. Wir haben in einem ersten Schritt mit dem Transparenzgesetz, das im März im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, dieser Lohnungerechtigkeit den Kampf angesagt. In einem zweiten Schritt wollen wir das Transparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz mit Verbandsklagerecht weiterentwickeln. Wir werden dabei Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben einbeziehen. Denn hier sind die meisten Frauen beschäftigt. Wir werden die Transparenz mit Hilfe umfassender Auskunftsansprüche verbessern und verpflichtende Prüfverfahren der Entgeltstrukturen nach vorgegebenen Kriterien auch schon in Unternehmen ab 50 Beschäftigen einführen.

Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt – dies trägt natürlich auch zu einem geringeren monatlichen Verdienst von Frauen bei, vor allem aber führen die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von bis zu 54 Prozent. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb wollen wir existenzsichernde Arbeit anstelle prekärer Beschäftigung. Wir wollen das Teilzeit- und Befristungsgesetz reformieren – vor allem hinsichtlich der Regelungen zum Recht auf befristete Teilzeit (Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit) und der Teilhabe an Qualifizierungsmaßnahmen.

Frage 5.4:

Mit welchen Mitteln möchte Ihre Partei die Aufwertung von Frauenberufen – auch materiell – erreichen?

Antwort:

Grundsätzlich gilt: Menschen, die in Gesundheits-, Pflege-, Erziehungs-, Sozial- und Bildungsberufen arbeiten, verdienen mehr Anerkennung. Aufgrund der vielfältigen Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht, werden die sozialen Berufe, in denen vor allem Frauen arbeiten, weiter an Bedeutung gewinnen. Dieser Bedeutungszuwachs muss sich auch im Einkommen widerspiegeln. Deshalb wollen wir die sozialen Berufe aufwerten. Wir fangen damit bereits in der Ausbildung an. Alle sozialen Ausbildungen sollen in Zukunft noch attraktiver und flexibler gestaltet werden. So soll die vollschulische Ausbildung eine echte duale Ausbildung werden. Dadurch machen wir sie nicht nur gebührenfrei, sondern schaffen zudem eine Ausbildungsvergütung. Ein Anreiz, der dazu führen wird, dass auch Männer diese Berufe verstärkt ergreifen.

Wir wollen eine Beschäftigungspolitik, durch die soziale Dienstleistungen gestärkt werden. Die Träger, Dienste und Einrichtungen sind ebenso in der Verantwortung wie Bund, Länder und Kommunen. Denn die öffentliche Hand legt Rahmenbedingungen sowie die finanzielle Ausstattung fest. Für die Gesundheitsfachberufe schaffen wir einen bundeseinheitlichen Rahmen. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig.

Zusätzlich wollen wir die Kindertagespflege weiter professionalisieren und aufwerten. Wir werden mit einem bundesweiten Gesetz die Qualität von Kitas mit Unterstützung des Bundes steigern und dies mit einer Fachkräfteoffensive unterstützen. Denn nur mit zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern können die Kinder in den Gruppen besser betreut werden. Dafür wollen wir den Beruf aufwerten.

Frage 5.5:

Setzt sich Ihre Partei dafür ein, eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro einzuführen?

Antwort:

Mit der Frauenquote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben wir einen Kulturwandel in der Arbeitswelt eingeleitet. Führungsgremien sollen jeweils zu 50 Prozent mit Frauen und Männern besetzt sein. Das ist unser Ziel. Dafür benötigen wir eine Gesamtstrategie Frauen in Führungspositionen – und zwar für alle Bereiche: Wirtschaft und Verwaltung, Medien, Kultur und Wissenschaft. Dem öffentlichen Dienst kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wir werden daher die Frauenquote weiter steigern und ihren Geltungsbereich auf alle Unternehmen, auf Körperschaften des öffentlichen Rechts wie die Sozialversicherungen und auf alle Gremien wie Vorstände und Aufsichtsräte ausdehnen. Darüber hinaus wollen wir mit einem Gleichstellungsgesetz die Berufs-und Aufstiegschancen von Frauen in der Privatwirtschaft verbessern. Das ist auch im Interesse der Unternehmen, die auf Kompetenz und Vielfalt in den Führungsebenen angewiesen sind. Die Übernahme von Führungsaufgaben auch in Teilzeit muss selbstverständlicher werden.

Frage 5.7:

Verfolgt Ihre Partei das Ziel, Teilzeitausbildungen und Teilzeitstudien zu ermöglichen? Setzt sie sich dafür ein, dass die Berufsausbildungshilfe als vorrangige Leistung besser ausgestaltet wird, so dass die Notwendigkeit ergänzenden SGB II-Bezugs entfällt?

Antwort:

Möglichkeiten zur Teilzeitausbildungen wollen wir verbessern, damit mehr Wege in

Antwort:

Wir wollen geringfügige Beschäftigung abbauen, den Missbrauch bekämpfen und

Beschäftigten den Weg aus Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeit öffnen.

Frage 5.6:

Welche Strategien verfolgt Ihre Partei, um Frauen in Führungspositionen zu fördern?

Ausbildung gefunden werden können. Hierbei ist natürlich eine auskömmliche Ausbildungsvergütung unabdingbar. Zur Stärkung der Teilzeitausbildung wollen wir eine Initiative auf den Weg bringen. Betriebe müssen im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung stärker für Teilzeitausbildungen sensibilisiert werden. Ebenso setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Beratungstätigkeit diesen Ausbildungsweg stärkt. Mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz haben wir in dieser Legislaturperiode bereits die Möglichkeit geschaffen, dass Auszubildende in einer förderungsfähigen Berufsausbildung und Schüler, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, aufstockend Arbeitslosengeld II erhalten können. Damit werdend die Aufnahme und das Absolvieren einer Teilzeitausbildung erleichtert, indem durch die Aufstockung ein Lebensunterhalt auch dann gesichert wird, wenn dies durch die Ausbildungsvergütung alleine nicht möglich wäre.

6. Soziale Wohnraumförderung

Frage 6.1:

Macht sich Ihre Partei dafür stark, bezahlbaren Wohnraum im innerstädtischen Bereich zu schaffen? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Maßnahmen?

Antwort:

Uns ist bewusst, dass der Wohnungsmarkt in Deutschland seit einigen Jahren durch eine anhaltende Dynamik gekennzeichnet ist, die mit deutlichen Mietsteigerungen und zunehmenden Engpässen, besonders in Groß- und Universitätsstädten, einhergehen. Vor allem einkommensschwächere Haushalte, aber zunehmend auch Haushalte mit mittleren Einkommen haben Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Für die SPD hat die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oberste Priorität. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und auch privaten Investoren wollen wir sicherstellen, dass ausreichend neue Wohnungen entstehen. Wir haben eine Verdreifachung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung auf 1,5 Mrd. Euro jährlich durchgesetzt, mit der die Länder den Wohnungsbau voranbringen können. Wir wollen, dass der Bund auch nach dem Auslaufen seiner Zahlungsverpflichtung 2019 die soziale Wohnungspolitik mitgestaltet und die Bundesmittel an den steigenden Bedarf nach Sozialwohnungen anpassen.

Mit der Wohnungsbauoffensive von Bauministerin Barbara Hendricks ist es gelungen, innerhalb von drei Jahren den Wohnungsbau als wichtigstes Mittel gegen steigende Mieten und Wohnungsknappheit in den Ballungsräumen voranzubringen. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ist 2016 auf 278.000 gestiegen, davon sind 240.000 Neubauwohnungen. Die im Jahr 2016 genehmigten 375.000 Wohnungen müssen nun auch wirklich gebaut werden. Dabei dürfen nicht nur hochpreisige Wohnungen entstehen, sondern möglichst viele Wohnungen im bezahlbaren Segment.
Außerdem haben wir das Baugesetzbuch novelliert und eine neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ geschaffen, mit der Städte und Kommunen verbesserte Möglichkeiten der Nachverdichtung in Innenstädten erhalten. So wird beispielsweise durch die Bebauung von Brachflächen und das Schließen von Baulücken Bauland erschlossen und es können mehr Wohnungen z.B. auch durch Dachausbauten, Dachaufstockungen oder Umwandlungen entstehen. Denn, neu zu bauen ist aufgrund hoher Baulandpreise für viele Menschen nicht bezahlbar. Deshalb wollen wir, dass der Bund Vorbild ist und beim Verkauf öffentlicher Grundstücke und Gebäude wohnungs- und stadtentwicklungspolitische Ziele, wie beispielsweise den Anteil an Wohnungen mit Sozialbindung, berücksichtigt. Hierfür werden wir das BImA-Gesetz anpassen. Wir begrenzen die Spekulation mit baureifem Boden und erleichtern den Kommunen eine aktive Bodenpolitik, damit nicht nur das Wirtschaftlichkeitsprinzip beim Verkauf, sondern auch der Anteil an bezahlbarem Wohnraum eine Rolle spielen darf. Mit Investitionsanreizen und bundesweit einheitlichen Standards wollen wir gemeinsam mit den Ländern Bauen attraktiver machen und so die Neubautätigkeit ankurbeln. Dazu gehört, dass Kommunen schneller und besser planen können. Wir wollen am Gemeinwohl orientierte Akteure wie kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Baugruppen, private Investoren und Vermieterinnen und Vermieter, die bezahlbare Wohnungen bauen und sich für den sozialen Zusammenhalt im Quartier einsetzen, stärken. Aber auch der Erwerb von Wohneigentum kann dazu beitragen, die

angespannten Wohnungsmärkte in nachgefragten Städten zu entlasten. Deshalb wollen wir Familien durch ein sozial gestaffeltes Familienbaugeld entlasten. Zusätzliche Belastungen beim Kauf werden wir reduzieren, indem wir das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ auch für Maklerkosten beim Kauf von Wohneigentum einführen und weitere Nebenkosten senken.

7. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Frage 7.1:

Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, die Verantwortung für den Unterhalt der Kinder bei den leistungsfähigen Unterhaltsschuldnern besser einzufordern? Mit welchen Mitteln möchte sie ein gesellschaftliches Umdenken dahingehend erwirken, dass die Nichtzahlung von Unterhalt, obwohl man dazu in der Lage wäre, kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat ist?

Frage 7.2:

Will Ihre Partei sich dafür einsetzen, eine personelle und qualitative Verstärkung der Beistandschaften, die dafür zuständig sind, bei leistungsfähigen Unterhaltsschuldnern die Zahlung des Kindesunterhalts notfalls mit Hilfe von Kontenabrufen, Gerichtsverfahren und Lohnpfändungen durchzusetzen, voranzutreiben?

Frage 7.3:

Plant Ihre Partei, differenzierte Daten zu gezahltem Unterhalt und zu den Gründen nicht gezahlten Unterhalts, im Rahmen der Bundesstatistik erheben zu lassen?

Antwort (Frage 7.1 bis 7.3):

Zusammenlebende Eltern sichern gemeinsam den Unterhalt ihrer Kinder. Das gleiche gilt auch für getrenntlebende Mütter und Väter. Nach einer Trennung ist es leider nicht immer selbstverständlich, dass Eltern den Kontakt zu ihren Kindern halten und zum Wohle ihrer Kinder miteinander kooperieren.

Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Familien- und Unterhaltsrecht so weiterentwickeln, dass die berechtigten Interessen von allen Familienmitgliedern – bei vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls – bestmöglich berücksichtigt werden. Damit würde auch die Zahlungsmoral der Unterhaltsverpflichteten verbessert.

Wenn leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen, dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern kann nach § 170 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt werden. Daneben kann mit familiengerichtlichen Maßnahmen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Druck aufgebaut werden. Auch in Zukunft werden wir in öffentlichen Debatten betonen, dass Unterhaltsverweigerung gravierende Auswirkungen auf die Zukunftschancen der Kinder und ihrer alleinerziehenden Elternteile haben kann.

Allerdings beachten wir auch, dass die Nichtzahlung von Unterhalt auch andere Gründe haben kann. In Betracht kommen zum Beispiel die fehlende Leistungsfähigkeit des Barunterhaltsverpflichteten und Schwierigkeiten in der Rechtsdurchsetzung, etwa bei ungeklärten Verwandtschaftsverhältnissen oder unbekanntem Aufenthalt des Barunterhaltsverpflichteten.

Wir werden uns dafür einsetzen, die Datenlage zu Unterhaltszahlungen in Zukunft zu verbessern.

Frage 7.4:

Befürwortet Ihre Partei die Erhebung empirischer Daten zu den Mehrkosten beim Wechselmodell und bei erweitertem Umgang? Will sie dazu beitragen, den Eltern geeignete Rechenmodelle an die Hand zu geben, die gewährleisten, dass bei den Aushandlungsprozessen die Interessen der Kinder und der ökonomisch schwächeren Elternteile angemessen berücksichtigt werden? Wie wollen Sie

sicherstellen, dass Überlegungen zum Nachteilsausgleich von in der Vortrennungszeit gelebter Arbeitsteilung und struktureller Benachteiligung dabei Eingang finden?

Antwort:

Das Bundesjustizministerium hat Ende 2015 eine nicht-öffentliche Arbeitsgruppe mit 20 VertreterInnen aus Justiz, Anwaltschaft, Bundesfamilienministerium, Forschung und Lehre gegründet, die sich auseinandersetzt mit den unterhaltsrechtlichen Konsequenzen aus den in der Rechtspraxis immer häufiger gewordenen Fällen des erweiterten Umgangs und im Wechselmodell. In der anwaltlichen Beratungspraxis wird eine zunehmende Bedeutung des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells registriert. In der Arbeitsgruppe werden die geltende Rechtslage und die Auswirkungen auf die Rechtsprechung analysiert und neue Lösungsansätze entwickelt. Die Arbeitsergebnisse sollen Grundlage für Maßnahmen in der neuen Legislaturperiode werden.

Wir wollen zudem für Kinder aus Familien, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, die Möglichkeit verbessern, mit beiden Eltern Umgang zu haben. Dazu werden wir einen Umgangsmehrbedarf einführen, wenn beide Eltern das Kind betreuen.

8. Kindschaftsrecht

Frage 8.1:

Wie setzt Ihre Partei sich dafür ein, das Recht des Kindes bei Trennung/ Scheidung der Eltern in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken und nicht das Recht der Eltern am Kind?

Antwort:

siehe Antwort 8.4

Frage 8.2:

Diskutiert Ihre Partei die Weiterentwicklung der gemeinsamen Sorge, um die Handlungsfähigkeit von alleinerziehenden Eltern im Alltag zu verbessern?

Frage 8.3:

Sucht Ihre Partei nach Lösungen, damit Sorgerecht und –pflichten der Kindererziehung nicht auseinanderfallen?

gemeinsame Antwort (Fragen 8.2 und 8.3):

Die SPD setzt sich für ein modernes Familienrecht, das die Vielfalt von Familien widerspiegelt, ein. Wir setzen uns für mehr Partnerschaftlichkeit in der Betreuung von Kindern ein. Wir wollen es deshalb Eltern erleichtern, sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern.
Die besondere Lage von Alleinerziehenden haben wir im Blick und machen deshalb gezielte Angebote, um die Rahmenbedingungen für sie zu verbessern. Angebote der Arbeitsförderung z.B. müssen so ausgestaltet sein, dass eine Teilnahme auch für Frauen und Männer mit Familienaufgaben möglich ist. Der Umgangsmehrbedarf für Eltern im ALG II- Bezug, die ihr gemeinsames Kind nach einer Trennung gemeinsam betreuen gehört ebenso dazu wie gezielte steuerliche Entlastungen für Familien und insbesondere Alleinerziehende. Die Auswirkung des gemeinsamen Sorgerechts auf das Alltagsleben des betreuenden Elternteils ist nach unserer Auffassung kein Sachverhalt, der einer gesetzlichen Regelung bedarf. Jeder zugrundeliegende Fall ist individuell und bedarf einer Einzelfallbeurteilung – entweder durch die sorgeberechtigten Eltern oder (im Konfliktfall) durch die Familiengerichte. Die meisten Entscheidungen, die die betreuenden Elternteile im Alltag zu treffen haben, sind nicht sorgerechtsrelevant. Hier kann der betreuende Elternteil alleine entscheiden, so dass es keiner Vermutungsregelung bedarf. Sorgerechtsrelevante Entscheidungen sind solche wie die Schulwahl, ein Auslandsaufenthalt oder medizinische Operationen, bei denen beide Elternteile entscheidungsbefugt sind.
Für den genannten Beispielsfall der Schulwahl haben beide Eltern also vorher die Möglichkeit, die Auswirkungen, die die Entscheidung im Alltag haben wird, mit zu berücksichtigen und zu thematisieren. Kann keine Lösung gefunden werden, trifft die

Entscheidung das Familiengericht, wobei die individuellen Verhältnisse der betroffenen Familie berücksichtigt werden können.

Frage 8.4:

Verfolgt Ihre Partei das Ziel, das Wechselmodell gesetzlich zu verankern? Wenn ja, wie genau?

gemeinsame Antwort (Frage 8.1 und 8.4):

Wir wollen Kinderrechte auch im Grundgesetz verankern, denn Kinder sind eigene Persönlichkeiten und brauchen eigene Rechte. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte sollen Kinderinteressen überall dort, wo Kinderrechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen.

Die im Oktober 2015 einstimmig beschlossene Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates, wonach alle Mitgliedstaaten die Doppelresidenz/Wechselmodell als bevorzugtes anzunehmendes Modell im Gesetz verankern sollen, hat die veränderte gesellschaftliche Realität aufgegriffen: Standardmodell ist nicht mehr die Mutter als betreuender Elternteil und der Vater als unterhaltspflichtiger Alleinverdiener, der seine Kinder nur jedes zweite Wochenende sieht. Denn Frauen wollen ebenfalls einen Beruf ausüben, Männer ihren Kindern ein anwesender Vater sein.

Wir setzen uns für mehr Partnerschaftlichkeit in der Betreuung von Kindern ein. Wir wollen es deshalb Eltern erleichtern, sich auch nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder zu kümmern. Das Kindeswohl muss dabei immer oberste Priorität haben.
Da jede Familie anders, jede Trennung individuell ist, kann es aus unserer Sicht auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Wir planen daher nicht, das Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall zu verankern. Die Öffnung für das Wechselmodell durch gerichtliche Anordnung – insbesondere vor dem Hintergrund des entsprechenden BGH-Beschlusses – ist für uns allerdings die logische Konsequenz sozialdemokratischer Familienpolitik, denn die gemeinsame elterliche Verantwortung endet nicht mit der Trennung.

Verläuft die Trennung gütlich, wählen inzwischen immer mehr Getrennterziehende einen erweiterten Umgang oder das paritätische Residenzmodell. Doch nicht immer sind sich Eltern in einer Trennungssituation oder auch später einig. Hier müssen Regelungen gefunden werden, die möglichst auf einvernehmliche Lösungen abzielen.