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Offene Antwort auf: „Offener Brief an Stadtrat Hönicke mit Bitte um friedliche Lösung für die SPR2“

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Schulgemeinschaft,.

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und den „offenen“ Brief.

Eigentlich beantworte ich „offene Briefe“ nicht, aber in der Situation, in welcher wir uns bzgl. der Schulplanungsregion 2 gerade befinden, werde ich hier im Sinne der Transparenz und der fachlichen Einordnung antworten.

In meiner Funktion als Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung werde ich zu den baurechtlichen Themen schreiben und als Vertretung für die Bezirksstadträtin für Schule, werde ich zur Schulsituation auf Grundlage unserer Beratung und Beschlüsse antworten. Ich bitte zu beachten, dass meine Vertretung für die Bezirksschulstadträtin Frau Dr. Gocksch mit Ihrer Rückkehr am Montag endet.

Erst einmal möchte ich mich für Ihre Engagement danken. Auch als ehemaliger Lehrer weiß ich, wie wichtig eine engagierte Schul- und Elterngemeinschaft ist.
Wie an mehreren Stellen schon betont, sind die Spannung und die öffentliche Berichterstattung rund um die Schulplanungsregion nicht im Interesse des Bezirksamtes. Und wir wissen, dass auch sie daran interessiert sind, dass die Überforderung einzelner Schulen, aufgrund der Notwendigkeit der Schaffung von dringend benötigten Schulplätzen, vermieden wird und am besten erst gar nicht entstehen hätte dürfen.

Dass sie und wir als Bezirksamt diese Thematik nun schon über Jahre diskutieren, ist für alle Seiten anstrengend und bindet Energie, die wir in diesen Zeiten alle für andere Themen aufbringen könnten. Aber sie engagieren sich und auch sie, wie auch wir, möchten, dass vor allem nicht die Schülerinnen und Schüler unter der aktuellen angespannten Situation leiden.


Nun aber zu ihrem Brief.

Ihr Wunsch war es, dass ich mir einen „Moment Zeit“ für Ihren Brief nehme. Das habe ich gemacht und ihn mehrfach gelesen und abgewogen.

Ihrer Bitte, dass ich oder wir als Bezirksamt den „den Schulfrieden in der Schulplanungsregion 2“ wieder herstellen, teile wir als Bezirksamt, aber auch ich persönlich ausdrücklich. 

Unsere und meine Bemühungen in den letzten Wochen und auch in den vielen Gesprächen, unter anderem mit ihrer Schulleitung, dienten genau diesem Anliegen. Die Rückmeldung nach meinem Bericht aus dem Schulausschus, nach meinem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen in der SPD2 und nach meinem Gespräch mit dem Bezrikselternausschuss bestätigen diesen Eindruck auch. Alle Gremien haben sich für den umfangreichen und transparenten Bericht, sowie die Darstellung des Anlaufs der Entscheidung bedankt.  

Mein Ansinnen war dabei, dass ich möglichst maximal transparent agiere, Prozesse darstelle und Beschlüsse und Gegebenheiten möglich neutral aufführe. Meiner Meinung nach, war es von niemand beabsichtigt, dass die Ideen der Bezirksschulstadträtin zu solchen Bewegungen in der Schulplanungsregion 2 führen und vor allem, dass nicht so ein Ärger auf vielen Seiten entsteht. Das habe ich im Gespräch mit dem Schulausschuss, den Schulleitungen der Grundschulen in der SPR2 und auch im Gespräch mit dem Bezirkselternausschuss versucht deutlich zu machen. Ich habe an alle appelliert, dass wir zur Beruhigung und Versachlichung beitragen. Natürlich habe ich dabei betont, dass auch Politik und Verwaltung dafür verantwortlich sind, hier ein konstruktives sachliches Bild nach außen abzugeben. Auch habe ich in Vertretung alles versucht, in kurzer Zeit den von der BVV geforderten Schulgipfel zu organisieren. Von meiner Seite aus und in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem Büro von der Bezirksschulstadträtin haben wir alles gemacht, dass die Voraussetzung für morgen gut geschaffen wurden, um einen erfolgreichen Schulgipfel  durchzuführen. Auch hier war mir vor allem wichtig, dass wir der Transparenz und der Versachlichung positiv beisteuern. Ich hoffe, dass in diesem Rahmen auch der Austausch der unterschiedlichen Schulgemeinschaften weiter gefördert wird. Auch wenn mein Eindruck in den Gespräch mit den betroffenen Schulleitungen war, dass es zwischen den Schulleitungen einen sehr konstruktiver und intensiver Austausch gibt.

Ich danke Ihnen für den Hinweis zum 110. Geburtstag. Wahnsinn, welche Zeit.

Aber nun zum MEB und zur Alternativen.

Sie schreiben, dass ich vom Sonderbaurecht Gebrauch machen soll. Hierfür fehlt mir zum einen die konkrete Planung eines Bauvorhabens oder die Einschätzung aus der Verwaltung. Ich kann das daher sehr schwer einschätzen, ob wir dazu noch was planen können. Ich bräuchte dazu also entweder von Ihnen die Planungen die sie prüfen lassen haben, oder eben konkrete Vorschläge der zuständigen Stadträtin. Aus den Formulierungen des „5-Punkte-Plans“ konnte ich nur eine grobe Größenabschätzung machen, welche mit dem geltenden B-Plan nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn es aber besser und entscheidbare Planungen gibt, prüfe ich diese natürlich sehr gerne und schnell mit meinem Amt. Natürlich soll keine mögliche Lösung unbeachtet bleiben, dafür muss diese aber prüfbar sein.

Anschließend schreiben Sie :“ Ein Individualbau könnte hier innerhalb von 9 Monaten umgesetzt werden, wenn eine Planungszeit von etwa 3 Monaten berücksichtigt wird. Eine nötige Ausschreibungszeit von einem Jahr wird ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung ist bis 25/26 realisierbar. Die Kosten wären dadurch erheblich günstiger als die Umsetzung des HoMEB 16 an dem Standort Schulhof, zumal kein einziger Baum gefällt werden müsste und möglicherweise eine gemeinsame Nutzung eines Sportsaals mit der Kita im hinteren Bereich möglich wäre.“

Auch wenn ich mich wiederhole: Ich kenne hier keinen Individualbau und niemand hat mir konkrete Planungen hierzu gegeben oder eingespielt, damit ich das mal abschätzen kann.

Ich kann ihnen aus meiner Zuständigkeit im Bereich Bauen und Stadtentwicklung sowie FM folgendes mitteilen:

Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Erweiterung des Standortes der Oberseeschule mit einem HoMEB16 und der damit notwendigen Erweiterungen der Fachraumkapazitäten Sport beauftragte das Schul- und Sportamt im Jahre 2021 beim Facility Management Lichtenberg die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Einordnung einer Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12. Da die Einordnung einer Sporthalle gemäß Musterraumprogramm auf dem nur 1.737 m² großen Grundstück aufgrund des festgesetzten B-Plans nicht möglich ist, bezogen sich die Bedarfsvorgaben des Schulträgers von Anfang an auf eine größtmögliche Gymnastikhalle.

Die mit Datum vom 07.12.2021 vorliegende Machbarkeitsstudie weist vier verschiedene Bebauungsvarianten aus. Zwecks stadtplanungsrechtlicher Bewertung der Varianten wurde die Studie noch im Dezember 2021 mit Bitte um Stellungnahme an das Stadtplanungsamt Lichtenberg übersendet, diese Stellungnahme vom 17.03.2022 lautet im Originaltext wie folgt:

Das Grundstück Roedernstraße 12 befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a. Für das Grundstück wurde ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und 2 Vollgeschossen festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es gibt eine vordere Baugrenze in einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zur Sicherung eines sogenannten Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden.

Allgemein sei ihnen  gesagt:

Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden. 

(Hinweis von mir: Die BVV verweist in den unterschiedlichen Bauvorhaben immer wieder darauf, dass eine Bebauung von Blockinnenbereichen nicht gewollt ist. Gerade am Donnerstag in der BVV haben das noch mal CDU, Linke und Grüne stark verdeutlicht. Das führt immer wieder dazu, dass wir Diskussionen zu Bauvorhaben haben. Die BVV müsste also auch hier zu ihren Forderungen stehen und die Bebauung des Innenbereichs weiter kritisch sehen)

Art der baulichen Nutzung

In einem allgemeinen Wohngebiet sind (Schul-)Sporthallen als Anlagen für sportliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich allgemein zulässig. Allerdings ist zu prüfen, ob die Sporthalle mit dem Gebietscharakter in Übereinstimmung gebracht werden kann. Eine Verletzung des Gebietscharakters ist nicht zu erwarten. Bei der geplanten Halle (Varianten 1 bis 4) handelt es sich um eine 1-Feldsporthalle, die der gegenüberliegenden Grundschule zugeordnet werden soll und die aufgrund ihrer Größe und der damit verbundenen Nutzerzahlen von etwa 20 Personen nicht als gebietsunverträglich zu bewerten ist.

Maß der baulichen Nutzung

GRZ 0,2 für Hauptanlagen

Gemäß der festgesetzten GRZ von 0,2 dürfte auf dem 1.737 m² großen Grundstück ein Gebäude maximal eine Grundfläche von 347,4 m² haben:

Variante 1 + Variante 3 – 14,8 m x 23,30 m = 344,84 m² – zulässig

Variante 2 – 19,89 m *17,35 m = 345,09 m²- zulässig

Variante 4 – 16,37 x 21,07 m = 344,95 – zulässig

GRZ 0,1 für Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO

Den Unterlagen sind noch keine Aussagen zur Gestaltung des übrigen Grundstücks zu entnehmen. Grundsätzlich könnten noch etwa 173,7 m² des Grundstücks mit Nebenanlagen und Stellplätzen überbaut werden. Weitere Überschreitungen wären im Rahmen von Befreiungsanträgen im Einzelfall zu prüfen und städtebaulich zu begründen.

Anzahl der Vollgeschosse

Laut B-Plan werden in allen Varianten die zulässigen zwei Vollgeschosse nicht überschritten. Ferner dürfen in einem festgesetzten Bebauungsplan Gebäude, die Geschosse von mehr als 3,5 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschossfläche beträgt nicht überschreiten. Das bedeutet, dass das Gebäude hinsichtlich der Baumasse nicht größer als 2.415 m³ werden darf. Entsprechend der vorgelegten Broschüre wird dieser Wert nicht überschritten. Demzufolge sind alle Varianten zulässig.

Bauweise

Der Baukörper mit allseitigem Grenzabstand ist als Einzelhaus in allen Varianten zulässig.

Überbaubare Grundstücksfläche

Die festgesetzte vordere Baugrenze von 5 m bzw. hintere Baugrenze von 55 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, werden in allen Varianten nicht überschritten und die Baukörper sind demzufolge zulässig.

Ich finde, über die Alternativen, kann man reden, aber dann brauche ich die konkreten Planungen bzw. die Aktenlage, wenn ich nur diese kennen würde. 


Bitte verstehen Sie, dass zu den Maßnahmen der Schulorganisatorischen Maßnahmen , ich in Vertretung nichts entschieden kann.

Zu dem geltenden B-Plan möchte ich noch folgendes zu den Festsetzungen sagen:

Textfestsetzung Nr. 1

Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen außerhalb der für Stellplätze ausgewiesenen Flächen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Wege und Zufahrten.

Da den Unterlagen keine Gestaltung der Außenanlagen zu entnehmen sind, kann die Einhaltung der TF nicht geprüft werden. Grundsätzlich sind keine Nebenanlagen (z.B. Fahrradstellplätze, Gerätehäuser) etc. außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche anzuordnen.

Textfestsetzung Nr. 2

Im Plangebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.

Darüber hinaus möchte ich noch erwähnen.

Bis zum kürzlich erfolgten Abriss der maroden Hortbaracke wurde die Liegenschaft als Lagerkapazität vorgehalten. Sollte sich der ursächliche Zusammenhang zwischen Errichtung des HoMEB und Ausbau der Sportraumkapazitäten nicht ergeben, ist das Grundstück hinsichtlich weiterer schulfachlicher Bedarfe und Verwertungsoptionen unter Beachtung der Beschränkungen in Fläche und Bebaubarkeit zu untersuchen.

Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwendung könnte eine Nutzung als zusätzliche Freianlagen priorisiert werden.

Die Prüfung einer Änderung des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a ist bis heute nicht an den Fachbereich Stadtplanung, weder vom der Bezirksschulrätin Frau Gocksch auch nicht durch die BVV, herangetragen worden. Aufgrund der vielen Gespräche, Abstimmung und Machbarkeitsstudie und Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft wird weiter davon ausgegangen, dass auf dem Grundstück Roedernstraße 12 eine Gymnastikhalle errichtet werden soll, deren planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt wurde. Andere Planungen, was eine Erweiterung dieser Gymnastikhalle mit Schulräumen betrifft, wurden nicht an das Stadtplanungsamt getragen. 

Das „Ideen“ aus dem Bezirksamt von Einzelnen nach außen getragen werden, ohne eine fachliche Abstimmung und Eingriff in andere Fachbereiche, kann nicht unterstützt werden, da es dadurch zu Schäden Einzelner und Verunsicherung vieler kommen kann, was nicht im Sinne des Bezirksamts ist. Das habe ich intern kritisch angepsprochen und werde es noch mal deutlich machen.  

Die vor Kurzem erbetene Prüfung der Zulässigkeit von weiteren Gebäuden zur Unterbringung von Klassenräumen zusätzlich zur der Gymnatikhalle, allein auf Beschreibungen von einer möglichen Anzahl an Schülerinnen und Schüler musste angesichts des festgesetzten B-Planes negativ beurteilt werden.

Die Änderung eines festgesetzten Bebauungsplans ist vom Grundsatz möglich und müsste im konkreten Fall geprüft und vor   allem beantragt werden. All das wurde bis heute von den zuständigen nicht vorgenommen. Daher wäre ein Prüfung vor der Veröffentlichung von ungeprüften Ideen, im Sinne der Verlässlichkeit von bezirklichen Handeln aus meiner Sicht nötig gewesen.

Die formulierte gewünschte bauliche Verdichtung ist allerdings mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht vereinbar, der hier eine Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung darstellt. Die vorhandene städtebauliche Ordnung wird mit dem Vorhaben der deutlichen baulichen Verdichtung gefährdet.

Zu beachten ist auch, dass auf den benachbarten Grundstücken in den letzten Jahren Wohngebäude entsprechend den Festsetzungen entstanden sind im Vertrauen darauf, dass das Grundstück Roedernstraße 12 als allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,2 festgesetzt worden ist. Bei einer Änderung des B-Planes ist die Geltendmachung eines Planungsschadens zu erwarten. Auch ist der BVV sicher bekannt, dass eine Änderung eines B-Plans einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Jahre, und nicht geplanten Kosten) in Anspruch nimmt und somit die Frage zu stellen sind, ob das mit den dringlich benötigen Schulplätzen in Einklang zu bringen ist.

Die Änderung des festgesetzten B-Planes, sofern eine Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP bestätigt wird und das Vorhaben mit den privaten Belangen der angrenzenden Eigentümer in Einklang gebracht werden kann, ist nur im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch möglich und bedarf mindestens eines Zeitraums 3 Jahren. Es bindet personelle Kapazitäten, die für Wohnungsbauvorhaben und ergänzende, andere Infrastrukturmaßnahmen eingeplant sind, und erfordert auch finanzielle Mittel, u.a. zur Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft, der auf jeden Fall einen Ersatz erforderlich machen wird.

Der Oberseeschule steht im Bestandsgebäude eine integrierte 1-Feld-Sporthalle zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich auf dem Grundstück ungedeckte Sportanlagen (Kleinspielfeld, Laufbahn, Weitsprunggrube).

Bei Realisierung des HoMEB16 ist die besagte Errichtung der Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12 geplant.

Die Anmeldung der Maßnahme ist bei der HoMEB  im angekündigten Investitionsprogramm Ganztag vorgesehen. Diese Finanzierungsquelle wurde bei einem Vor-Ort-Termin zwischen dem damaligen Staatssekretär Herrn Slotty und dem Bezirk abgestimmt. Aktuell werden zum Ganztagsprogramm konkrete Vereinbarung auf Landesebene erwartet, die Anmeldung der Gymnastikhalle erfolgt bei Vorliegen der Planungssicherheit des HoMEB16 unmittelbar nach Programmaufruf.

Die Anmeldung im Ganztagsprogramm wird prioritär verfolgt, da für die Maßnahme ein Kostenrahmen von deutlich unter 5 Millionen Euro prognostiziert wurde. Somit wäre eine Anmeldung als gezielte Zuweisung im Investitionsprogramm des Landes Berlin nicht möglich. In der Folge müssten die Kosten im Rahmen der pauschalen Zuweisung durch den Bezirkshaushalt getragen werden, diese Belastung gilt es durch die Anmeldung im Ganztagsprogramm zu vermeiden.

Ich kann sie nur bitten, mir Materialien die von ihnen oder Dritten genutzt wurde zur Überprüfung von bauplanungsrechtlichen Belangen zukommen zu lassen. Sonst kann ich hierzu keine Bewertung vornehmen. Mir liegen keine Planungen mit Klassenräumen für die ehemalige Hortfläche vor.


Diese E-Mail geht auch an das Bezirksamt zur Kenntnis. Ich verweise noch einmal darauf, dass ab Montag die Bezirksstadträtin Frau Gocksch wieder im Dienst ist und in Schulfragen meine Vertretung endet.

Sehen Sie die Antwort als Reaktion auf ihren „Offenen Brief“ an, welche ebenfalls als „offen“ verwendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Hönicke

Hier finde sich der „Offene Brief“ der Elterninitiative Oberseeschule

Finanzielle Mittel zur weiteren Digitalisierung der Schulen

Die SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg fordert für die Haushaltsplan-Aufstellung Mittel für die Finanzierung für den weiteren Ausbau der Digitalisierung von Lichtenberger Schulen bereitzustellen. Ein entsprechender Antrag wurde auf der Bezirksverordnetenversammlung am 24. Januar 2019 gestellt.

Bereits in dem jetzt laufenden Haushalt wurden 375 000 € auf Initiative der SPD für die Digitalisierung bereitgestellt. Der Fraktionsvorsitzende Kevin Hönicke dazu: “Die Bereitstellung dieser Mittel im Haushalt 2018/2019 war nur ein Aufschlag und muss konsequent weiterverfolgt werden. Es ist mir wichtig, dass gerade die Lichtenberger Schule Orte der digitalen Bildung werden und wir diesen Weg konsequent verfolgen. Hierfür ist eine entsprechende Ausstattung wichtig. Die Entscheidungen des Bundes dauern hierzu immer noch an. Daher bleibt es umso wichtiger, dass Lichtenberg selbst Verantwortung übernimmt und investiert.“

Dr. Anja Ingenbleek, Fachsprecherin für Schule und Sport, ergänzt: “Digitales Verständnis und ein differenzierter Umgang mit neuen Medien sind Zukunftskompetenzen, die an unseren Schulen weiter gestärkt werden müssen.   Dabei geht es darum, Schüler*innen auf die Anforderungen des digitalen Zeitalters vorzubereiten und ihnen die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen mit auf den Weg zu geben. Um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können, ist die nachhaltige Digitalisierung unserer Schulen unabdingbar. Digitale Bildung im Schulalltag muss so bald wie möglich für alle Schüler*innen in Lichtenberg selbstverständlich sein. Unser Antrag ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.“

Verbot von Handys in den Schulen ist die falsche Richtung des Fortschritts

Schule ein Ort zum Lernen

Am Anfang soll festgehalten werden: Schule ist ein Ort zum Lernen und Wachsen. Durch gezielte Förderung und Gestaltung von Lerngelegenheiten können sich Schülerinnen und Schüler in ihren Kompetenzen entwickeln. Hierfür machen sich die Lehrkräfte Gedanken und planen Unterricht dementsprechend. Wenn Schülerinnen und Schüler diesem Unterricht – aus welchen Gründen und mit welchen Dingen auch immer – nicht folgen, führt das längerfristig zu Nachteilen für die Einzelnen. Dabei ist es egal, ob die Schülerinnen und Schüler vor sich hinträumen, mit jemanden anderen reden oder eben auf ihre Handys schauen!

Klare Regeln gemeinschaftlich und demokratisch entwickeln

All das was zur Lernpassivität führt, führt eben nicht zur Kompetenzentwicklung. Als es das Smartphone noch nicht gab, wurden Zettel geschrieben oder heimlich die Bravo oder der Kicker gelesen. Es gab also schon immer Dinge, die vom Unterricht abhielten. Natürlich sollte das immer geahndet werden, wenn es zu nicht erwünschten Aktivitäten im Unterricht kommt. Es war schon immer so und das gilt natürlich heute auch für das Smartphone.

Die Schulen haben genügend Kompetenzen und Gremien, um auch mit den Schülerinnen und Schüler sowie den Eltern aber auch Lehrkräften über Regeln im Umgang mit digitale Medien zu entscheiden. Gerade auch dieser Prozess der gemeinsamen Entscheidungsfindung sollte nicht ausgelassen, sondern von den Schulen konkret gestaltet werden!

 

Das Eintreten in die Schule sollte keine Reise in die Vergangenheit sein

Doch was bedeutet das? Wenn an allen Schulen in Deutschland das Smartphone einfach verboten werden und man dem Beispiel von Frankreich folgen würden? Sind wir doch mal ehrlich: Leider sind in vielen Klassenräume das Smartphone der Kinder das Modernste in diesen Räumen. Während das Leben immer mehr über das Smartphone organisiert und erleichtert werden kann, tun wir in den meisten Schule mit der Ausstattung so, als gäbe es in den letzten 20 Jahren keine Entwicklung. Die Kreidetafel ist genauso aktuell wie der Overhead-Projektor. Es darf doch nicht nur für einige Schule gelten, dass wir raus müssen aus der Kreidezeit in den Schulen!

Klar, in der Grundschule müssen Kinder sich noch nicht intensiv mit Smartphones auseinandersetzen, da hier das Handy auch nicht zur Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler gehört. Aber spätestens ab der 7. Klassen sind doch Handys bei den meisten Schülerinnen und Schüler normal und Bestandteil ihres Alltags. Sperren wir das Handy aus der Schule aus, sperren wir eben auch ein Stück Alltag der Lernenden aus der Schule aus.
Niemand würde fordern: „Ab heute darf nicht mehr über Fußball oder Kunst in der Schule geredet werden, weil es den Schulalltag stört.“ Es geht doch in der Schule unter anderem darum, dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, kompetent die Dinge im Alltag und in der Berufswelt meistern zu können.

Es gab auch Menschen, die meinten, dass das Radio uns verdummen lässt, wenn wir es zu intensiv nutzen. Es gab immer Kritiker bzgl. der Nutzung neuer Technik. Aber die Schule muss die Schülerinnen und Schüler eben auch auf die Zukunft vorbereiten! Welcher Beruf kommt denn heute noch ohne Digitalisierung aus?

Digitalisierung nutzen und nicht aussperren

Es muss also darum gehen, dass wir die Schülerinnen und Schüler fit machen. Auch im Umgang mit dem Smartphone und digitalen Medien. Hierbei gilt es Fragen zu klären, warum man nicht jedes Bild im Internet veröffentlichen muss. Oder warum digitale Likes weniger wert sind, als reale Freundschaften. Und warum man über seine Daten wachen sollte. Das sind Fragen die Schülerinnen und Schüler mal angeleitet diskutieren sollten. Aber an dieser Stelle sei auch klar fomuliert, dass nicht die Schule die Schülerinnen und Schüler mit einem Handy ausstattet. Das geschieht zu Hause und daher stehen hier auch die Eltern in der Pflicht. Eine Möglichkeit wäre, dass Eltern mit Schule zusammen an der Entwicklung von Kompetenzen arbeitet.

Aber Schule kann auch mehr bieten, also warum nicht mal selbst eine App entwickeln und gestalten. Den Onlineraum nutzen, um mit einer Austauschklasse in England zu kommunizieren, die physikalischen Untersuchungen im Cern aus Berlin live verfolgen und mit Google-Earth die Welt entdecken, als nur den Globus zu drehen.

Ja, Digitalisierung kann Vorteile bringen, so wie vieles, wenn man es bedacht nutzt. Auch ein Buch über effiziente Kriegsgestaltung ist nicht förderlich in der 7. Klasse. Aber diskutieren wir den Einsatz von Büchern so ängstlich, wie das Nutzen von Handys? Jede Generation hat ihre typischen Instrumente, die in der Schule stören. Waren es bei mir die elektronischen Tamagotschies, so waren es davor die Kaugummis und eben immer wieder die kleinen Zettel, die durch den Raum flogen! Aber das Smartphone kann im Gegenteil zu den eben genannten Dingen auch lernförderlich eingesetzt werden. Es muss nur gestaltet werden und der Markt bietet hierfür schon viele Möglichkeiten.

 

Verantwortung im Umgang lernen und nicht Verbote und Ignoranz schulen

Die Schülerinnen und Schüler sollten lernen, wie man Verantwortung übernimmt. Wie man für sich und für andere einsteht. Wir sollten ihnen nicht beibringen, dass wir Dinge damit lösen, indem wir sie aussperren.

 

Persönliche Zielsetzung

Ich trete dafür ein, dass wir mehr Energie dafür verwenden, wie wir Schule an unsere Gesellschaft orientieren und fortschriftlich machen. Nicht wie wir sie immer weiter in den Rückschritt lassen.
Moderne Klassenräume, gut ausgebildete Lehrkräfte, offene Strukturen und ein gesellschaftliches Ja zur Schule sind gefragt. Wir sollten überlegen, was kann Schule leisten und wie schaffen wir das! Wir sollten aufhören, Schule schlecht und klein zu halten. Helfen kann jede und jeder! #EinfachMachen

Kreidefreie Schulen in Lichtenberg können Wirklichkeit werden

Kreidefreie Schulen in Lichtenberg können Wirklichkeit werden. Der Bezirk ist auf dem Weg zu digitalen Schulen.

Der Antrag der SPD – Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg von Berlin „Kreidefreie Schulen in Lichtenberg – staubfreie, moderne und digitale Klassenräume“ kann am Donnerstag in der Bezirksverordnetenversammlung endlich beschlossen werden. Der Ausschuss Schule und Sport empfiehlt der BVV die Annahme des Antrages.

Der Fraktionsvorsitzende Kevin Hönicke dazu: „Ich freue mich sehr, dass auf Drängen der SPD die Kreidetafeln in Lichtenberg schrittweise abgeschafft werden und die Digitalisierung immer mehr Einzug in Lichtenberger Schulen erhält. Durch gute Zusammenarbeit ist hier ein Fortschritt für den Bezirk gelungen. Ich bin über den gemeinsamen Willen bei den Beratungen in der BVV und in den Ausschüssen, die Situation der Schulen in Lichtenberg zu verbessern, sehr glücklich.“

Kreidefreie Schulen im Bezirk Lichtenberg – eine von vielen Initiativen der SPD- Fraktion

 

Dass konkrete Forderungen der SPD-Fraktionen der letzten Monate nun im Bezirkshaushaltsentwurf stehen, ist zu begrüßen. Visionen beginnen somit Wirklichkeit zu werden. 

Ein Beispiel: Die SPD-Fraktion hatte in der BVV am 18. Mai 2017 per Antrag gefordert, dass ab dem Jahr 2023 keine Kreidetafeln mehr in den Räumen der Schulen im Bezirk Lichtenberg vorhanden sind. Diese sollen durch digitale interaktive Whiteboards ersetzt werden.

Diese Forderung zur Verbesserung der Medienkompetenzvermittlung ist nun im Jahre 2018 konkret mit insgesamt 375 000 € angedacht.

Der Fraktionsvorsitzende Kevin Hönicke dazu. „Damit die Schüler*innen auf die digitale Gesellschaft vorbereitet werden, müssen die Schulen mit der Zeit gehen. Die 375 000 € sind ein erster Schritt in Richtung kreidefreie Schulen. Was als Vision in der SPD Fraktion begann, kann nun Realität im Bezirk Lichtenberg werden.

Wir werden uns als SPD in den kommenden Haushaltsberatungen aber auch dafür einsetzen, dass für die Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung mehr Mittel verwendet werden, um die vielen Bauprojekte im Bezirk gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern beraten zu können. Weiterhin sollen die Mittel für die Stadtteilzentren erhöht und die Familienförderung ausgebaut werden. Investitionen wird es auch für die Sanierung von Spielplätzen geben.“

Erik Gührs, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt: „Die SPD-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass die finanziellen Handlungsspielräume auch in den Folgejahren erhalten bleiben. Denn ganz ohne Risiko ist der Haushalt nicht. Zieht man die Überschüsse aus den Vorjahren ab, wird der Bezirk 2017 wahrscheinlich mehr Geld ausgeben, als er eingenommen hat. Wir fordern daher, dass der Großteil der Mehrausgaben für 2018 den Haushalt nicht für die darauffolgenden Jahre belastet. Denn in 2019 gibt es noch ein Defizit in zweistelliger Millionenhöhe. Wir werden daher überprüfen, ob alle Mehrausgaben wirklich notwendig und nachhaltig sind.“

 

Keine Grundreinigung an Lichtenberger Schulen

Die Berliner Woche berichtet am 21.09.2016 von der fehlenden Grundreinigung im Bezirk Lichtenberg, welche Thema der mündlichen Anfrage von Kevin Hönicke in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg war.

Grund sei das Fehlverhalten der Reinigungsfirma Dussmann, welche sich wohl weigerte, ihre vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Den gesamten Artikel finden Sie hier: http://www.berliner-woche.de/lichtenberg/bildung/an-vielen-schulen-ist-der-betrieb-ohne-vorangegangene-grundreinigung-gestartet-d109398.html