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Stellungnahme von Kevin Hönicke zur Umbildung der Ämterzuständigkeit im Bezirksamt Lichtenberg 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte zu den jüngsten Entwicklungen bezüglich der Umbildung der Ämterzuständigkeit im Bezirksamt Stellung nehmen. Die Entscheidung, die Zuständigkeiten von Bezirksstadträten und -rätinnen neu zu ordnen, ist grundsätzlich im Ermessen des Bezirksamts. Dennoch erfüllt mich die Art und Weise, wie diese Entscheidung getroffen wurde, mit Enttäuschung und Besorgnis.

Es ist bekannt, dass solche Entscheidungen mehrheitlich getroffen werden können. Jedoch ist es alarmierend, dass dies nun ausschließlich mit den Stimmen der Linken und der CDU geschehen ist. Dies geschah während eines laufenden Rechtsverfahrens über meine Freistellung, und entgegen den Zusagen der Linken, Gespräche mit allen vier Parteien zu führen. Diese Vorgehensweise widerspricht dem von Bezirksbürgermeister Schaefer propagierten Versprechen einer neuen Kultur des Miteinanders.

Es ist bedauerlich, dass politische Entscheidungen auf Kosten der Ämter und der Mitarbeitenden in der Lichtenberger Verwaltung getroffen wurden. Dies zeugt nicht von einer Kultur des besonnenen Handelns, sondern von panischen Entscheidungen und einem Mangel an politischer Kultur.

Die Entscheidung, die Zuständigkeiten im Bereich Wohnungsbaupolitik von der SPD zu den Linken zu übertragen, obwohl Lichtenberg zu den stärksten Wohnungsbaubezirken gehört, ist für mich inakzeptabel. Als Mitglied des Landesvorstands der SPD Berlin sehe ich die Auswirkungen dieser Entscheidung nicht nur auf Bezirksebene, sondern auch in der Berliner Koalition. Diese Haltung wird mir auch aus dem ganzen Senat – nicht nur SPD seitig gespiegelt. 

Ich übernehme das Schul- und Sportamt als langjähriger Lehrer und Sportbegeisterter Mensch im Interesse der Schulen, Vereine, Lehrerschaft, Eltern, Lernenden sowie des gesamten Personals. Der Sport ist der Schlüssel für Teilhabe und Inklusion, und die Schulstandorte müssen Leuchttürmer für eine bessere Bildung und mehr Qualität sein. Zusammen mit dem Senat werde ich mich für diesen Weg einsetzen.

Es ist bedauerlich, dass die CDU durch die Umbildung Frau Gocksch das Vertrauen in ihre Arbeit entzogen und der Missbilligung durch die BVV Lichtenberg recht gegeben hat. Zusammenarbeit und gemeinsame Lösungen sind essenziell, und das Signal, dass sie das Amt nicht weiterführen kann, ist besorgniserregend. Ich habe sie als ihre Vertretung immer vertrauensvoll unterstützt. 

Als vierter Bezirksstadtrat im Bereich Schule und Sport seit 2021 ist dies kein Zeichen von Stabilität. Ich danke bereits jetzt für die zahlreichen Nachrichten aus den Bereichen Schule und Vereine, die sich auf die Zusammenarbeit freuen. Ich werde mich aktiv für Stabilität einsetzen und stehe an der Seite aller, die täglich ihr Bestes geben, um Schulen und Vereine zu stärken.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Kevin Hönicke

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts – Bezirksstadtrat für Schule und Sport, Kevin Hönicke, zeigt sich schockiert über die Ablehnung von Anträgen im Eilverfahren und Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts

Stellungnahme von Kevin Hönicke:

Lichtenberg – In einer aktuellen Entwicklung hat Bezirksstadtrat Kevin Hönicke, seit heute neu zuständig für die Ressorts Schule und Sport im Bezirk Lichtenberg und Mitglied der SPD, bekanntgegeben, dass die von ihm gestellten Anträge im Eilverfahren abgelehnt wurden. Diese Entscheidung hat [Kevin Hönicke als schockierend empfunden und hält sie für falsch. Als Reaktion darauf plant er, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass die Ablehnung unserer Anträge im Eilverfahren nicht im Einklang mit der Sachlage steht. Meine Anwältin wird das rechtliche Vorgehen weiter prüfen, und wir werden uns entschieden für eine Überprüfung dieser Entscheidung einsetzen“, erklärt Kevin Hönicke

Darüber hinaus äußert Kevin Hönicke Besorgnis über die jüngste Pressemitteilung des Gerichts, die aus seiner Sicht den Eindruck erweckt, er sei der Tat schuldig, obwohl das Gericht in der Begründung selbst feststellt, dass ihm bis dato keine Schuld nachgewiesen wurde und es innerhalb des Bezirksamts Unregelmäßigkeiten in seiner Angelegenheit gibt.

„Es ist bedauerlich, dass die Pressemitteilung des Gerichts falsche Schlüsse zulässt. Wir erwarten von einem fairen Gerichtsverfahren eine objektive Darstellung der Fakten. Ich fordere das Gericht auf, den gesamten Beschluss zu veröffentlichen und nicht nur Anschuldigungen zu verbreiten, die nicht vollständig geprüft wurden. In dieser Angelegenheit gilt auch für das Gericht die Unschuldsvermutung“, betont Kevin Hönicke

Kevin Hönicke kündigt an, sich direkt an die Pressestelle zu wenden, um eine Korrektur der Pressemitteilung zu fordern und sicherzustellen, dass eine ausgewogene Berichterstattung gewährleistet wird.

Stellungnahme von Kevin Hönicke zu den jüngsten Entwicklungen im Bezirk Lichtenberg 

Stellungnahme von Kevin Hönicke zur Ankündigung die Ressorts im Bezirksamt durch Koalition von CDU und Linke neu zu verteilen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist bedauerlich, dass der Bezirksbürgermeister, Herr Schaefer (CDU), öffentlich bekundet hat, meine Ämter dauerhaft zu entziehen, und dies zusammen mit den Bezirksstadträtinnen Frau Schuler (Die Linke) und Frau Gocksch (CDU) bereits in der kommenden Woche umsetzen möchte, während ich mich in einer Freistellung befinde, die Gegenstand einer laufenden Klage vor dem Verwaltungsgericht ist.

Trotz meines klaren Angebots zu Gesprächen und meinem Vertrauen in ein faires Verfahren scheint die neue Koalition von CDU und Die Linke in Lichtenberg Fakten zu schaffen. Herr Schaefer bestätigte gegenüber dem ND die Umbildungspläne im Bezirksamt, während ich vom Gesprächstisch ferngehalten werde.

Es ist wichtig anzumerken, dass ich keinerlei Vorbehalte gegenüber Die Linke habe. Dennoch erheben sich berechtigte Zweifel an der Sinnhaftigkeit, wenn der Bezirksbürgermeister Schaefer (CDU) in Absprache mit den Bezirksstadträtinnen Frau Schuler (Die Linke) und Frau Gocksch (CDU)  meine Ämter dauerhaft verändern möchte, etwa indem er den Bereich Stadtentwicklung von der SPD zur Linken verschieben möchte. Solche Entscheidungen stehen nicht im Einklang mit den Zielen der Berliner Koalition und werfen die Frage auf, welche Position Herr Wegner dazu einnimmt.

Als Parteivorsitzender der Berliner CDU und Regierender Bürgermeister sollte Herr Wegner sicherstellen, dass die Regierungsziele nicht von anderen Parteien abhängig sind und dass die CDU nicht gegen sich selbst agiert, insbesondere in einer Koalition mit der Linken. Ich bin sicher, dass das zwischen CDU und SPD zur Koalitionsfrage wird.

Die Kritik der SPD und der Grünen aus Lichtenberg spiegelt die Besorgnis über dieses Vorgehen wider, und die Umbildung der Ressorts zugunsten der missbilligten Bezirksstadträtin lässt vermuten, dass die Ehrenrettung für die CDU hier handlungsleitend ist.

Diese Entwicklungen verstärken meinen Eindruck von Willkür und politischen Spielen, während ich aus dem Geschehen herausgenommen werde. Dennoch bekräftige ich meinen Glauben an unseren Rechtsstaat und werde die getroffenen Beschlüsse während meiner Freistellung in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kevin Hönicke 

Quelle:

Artikel ND: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1178336.bezirkspolitik-ressort-zank-in-lichtenberg-spd-schiesst-gegen-cdu-und-linke.html

Pressemeitteilung Grüne: https://fraktion-gruene-lichtenberg.de/aktuelles/news-detail/buergerinnenmeister-schaefer-stiftet-chaos-indem-er-die-ressortzustaendigkeiten-der-stadtraetinnen-neu-ordnen-will

Pressemitteilung SPD:  http://spd-fraktion-lichtenberg.de/cdu-und-linke-ignorieren-laufendes-verfahren-fuer-umstrittene-umverteilung-der-ressorts-im-bezirksamt/

Überraschende Koalitionsbildung von CDU und Die Linke in Lichtenberg während laufenden Rechtsstreit um Freistellung

Kevin Hönicke ist Mitglied der SPD und Bezirksstadtrat (noch) für Bauen. Stadtentwicklung, Arbeit, Bürgerdienste, Facility Management und Soziales in Lichtenberg 

Überraschende Koalitionsbildung von CDU und Die Linke in Lichtenberg während laufenden Rechtsstreit um Freistellung

Stellungnahme von Kevin Hönicke zur Ankündigung die Ressorts im Bezirksamt durch Koalition von CDU und Linke neu zu verteilen:

„In einer überraschenden Mitteilung der CDU Lichtenberg wurde gestern bekanntgegeben, dass sie beabsichtigt, eine Koalition mit der Linken zu bilden und somit neue politische Realitäten zu schaffen. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, an dem ich, Kevin Hönicke, gegen meine Freistellung durch den Bezirksbürgermeister Schaefer (CDU) vor dem Verwaltungsgericht Klage erhebe und auf den Rechtsstaat vertraue.

Die geplante Koalitionvon CDU und Linke plant eine Neuordnung der Ressorts im Bezirksamt, darunter Stadtentwicklung, Bürgerdienste, Arbeit, Facility Management und Soziales.

Dieser Schritt erfolgt ohne Einbindung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und inmitten eines laufenden Rechtsstreits, was darauf hindeutet, dass die Absicht besteht, meine Position weiter zu schwächen. Die Entscheidung, das wichtige Thema des Bauens, das bisher zwischen der Koalition CDU und SPD in Berlin formuliert wurde, freiwillig durch die CDU von SPD an die Linke in Lichtenberg zu übergeben, wirft Fragen auf und setzt einen bedenklichen Präzedenzfall. Trotz meiner festen Absicht, mein Amt gewissenhaft zu führen und mich für unseren Bezirk und Berlin in jedem mir zugeschrieben Amt einzusetzen, beunruhigt mich die Aussicht, dass der Bereich Jugend und Familie in die Hände der AfD fallen könnte. Dies könnte zu erheblichen Beeinträchtigungen für den familienfreundlichen Bezirk Lichtenberg führen, insbesondere in Bezug auf Jugendclubs, Kitas, Familienangebote, queere Familienzentren und den Kampf gegen Kinderarmut.

Der Schaden, der durch das Vorgehen der neuen Koalition von CDU und Linke für den Rechtsstaat und die Demokratie in Lichtenberg und Berlin entstehen könnte, ist von beispielloser Art. Das Brechen der selbsternannten Mauer zwischen CDU und Linken lässt Raum für Spekulationen, insbesondere im Hinblick auf die sogenannte Mauer nach rechts.

In diesem Zusammenhang appelliere ich an die Verantwortlichen der CDU, allen voran Herrn Wegner und Herrn Merz, diese Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und den Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit treu zu bleiben. Wir werden weiterhin hart für unseren Bezirk und unsere Werte arbeiten und hoffen auf einen konstruktiven Dialog, der die demokratischen Prinzipien hochhält. 

Mit besorgten Grüßen,

Kevin Hönicke“

Anlage PM der SPD Lichtenberg vom 06.12.2023

Aktuelle Entwicklungen am Hönower Wiesenweg 24/ 25

Pressemitteilung des Bezirksamts Lichtenberg vom 27.09.2023

Auf dem Grundstück des Hönower Wiesenweg 24/ 25, 10318 Berlin-Karlshorst hat die Stromnetz Berlin GmbH am Mittwoch, 27. September 2023 den Strom abgestellt. Dies geschah nach eigenen Angaben u. a. aufgrund von Fragen der Sicherheit und wegen illegalen Stromerwerbs. Die für die Stromversorgung zuständige Netzagentur sichert zuständigkeitshalber die sichere Stromverteilung und einen legalen Stromerwerb und entscheidet über die Dauer der derzeitigen Sperre. Sichert der Eigentümer des Grundstücks dies ab, wird der Strom wieder angestellt. Das Bezirksamt Lichtenberg ist mit Mitarbeitenden des Sozial-, Gesundheits-, und Jugendamtes sowie des Katastrophenschutzes vor Ort und unterstützt die Anwohner:innen bei Bedarf.

Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD): „Dass Menschen durch die Zustände im sogenannten Trailerparks hier im Hönower Wiesenweg gelinde gesagt in schwierigen Umständen leben, bewegt uns im Bezirksamt schon lange. Die fehlende Genehmigung fürs Wohnen ist dabei noch nicht einmal das größte Problem – aber natürlich ist es eins, das viele weitere nach sich zieht. Die hiesigen Vorgänge und die Umstände, unter denen die Menschen, Familien teilweise, hier leben, beunruhigen mich schon länger. Deswegen begleiten wir die Situation hier auch intensiv mit einer Taskforce zur Unterstützung der Menschen. Nun wurde der Strom durch die Netzagentur abgestellt. Der Eigentümer steht ganz klar in der Verantwortung, illegales Vorgehen zu verhindern und sich um die Menschen, die er dort angesiedelt hat, entsprechend zu kümmern. Alle brauchen eine sichere Bleibe. Wir als Bezirksamt helfen den Bewohner:innen, wo wir können und lassen niemanden allein!“

Offene Antwort auf: „Offener Brief an Stadtrat Hönicke mit Bitte um friedliche Lösung für die SPR2“

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Schulgemeinschaft,.

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und den „offenen“ Brief.

Eigentlich beantworte ich „offene Briefe“ nicht, aber in der Situation, in welcher wir uns bzgl. der Schulplanungsregion 2 gerade befinden, werde ich hier im Sinne der Transparenz und der fachlichen Einordnung antworten.

In meiner Funktion als Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung werde ich zu den baurechtlichen Themen schreiben und als Vertretung für die Bezirksstadträtin für Schule, werde ich zur Schulsituation auf Grundlage unserer Beratung und Beschlüsse antworten. Ich bitte zu beachten, dass meine Vertretung für die Bezirksschulstadträtin Frau Dr. Gocksch mit Ihrer Rückkehr am Montag endet.

Erst einmal möchte ich mich für Ihre Engagement danken. Auch als ehemaliger Lehrer weiß ich, wie wichtig eine engagierte Schul- und Elterngemeinschaft ist.
Wie an mehreren Stellen schon betont, sind die Spannung und die öffentliche Berichterstattung rund um die Schulplanungsregion nicht im Interesse des Bezirksamtes. Und wir wissen, dass auch sie daran interessiert sind, dass die Überforderung einzelner Schulen, aufgrund der Notwendigkeit der Schaffung von dringend benötigten Schulplätzen, vermieden wird und am besten erst gar nicht entstehen hätte dürfen.

Dass sie und wir als Bezirksamt diese Thematik nun schon über Jahre diskutieren, ist für alle Seiten anstrengend und bindet Energie, die wir in diesen Zeiten alle für andere Themen aufbringen könnten. Aber sie engagieren sich und auch sie, wie auch wir, möchten, dass vor allem nicht die Schülerinnen und Schüler unter der aktuellen angespannten Situation leiden.


Nun aber zu ihrem Brief.

Ihr Wunsch war es, dass ich mir einen „Moment Zeit“ für Ihren Brief nehme. Das habe ich gemacht und ihn mehrfach gelesen und abgewogen.

Ihrer Bitte, dass ich oder wir als Bezirksamt den „den Schulfrieden in der Schulplanungsregion 2“ wieder herstellen, teile wir als Bezirksamt, aber auch ich persönlich ausdrücklich. 

Unsere und meine Bemühungen in den letzten Wochen und auch in den vielen Gesprächen, unter anderem mit ihrer Schulleitung, dienten genau diesem Anliegen. Die Rückmeldung nach meinem Bericht aus dem Schulausschus, nach meinem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen in der SPD2 und nach meinem Gespräch mit dem Bezrikselternausschuss bestätigen diesen Eindruck auch. Alle Gremien haben sich für den umfangreichen und transparenten Bericht, sowie die Darstellung des Anlaufs der Entscheidung bedankt.  

Mein Ansinnen war dabei, dass ich möglichst maximal transparent agiere, Prozesse darstelle und Beschlüsse und Gegebenheiten möglich neutral aufführe. Meiner Meinung nach, war es von niemand beabsichtigt, dass die Ideen der Bezirksschulstadträtin zu solchen Bewegungen in der Schulplanungsregion 2 führen und vor allem, dass nicht so ein Ärger auf vielen Seiten entsteht. Das habe ich im Gespräch mit dem Schulausschuss, den Schulleitungen der Grundschulen in der SPR2 und auch im Gespräch mit dem Bezirkselternausschuss versucht deutlich zu machen. Ich habe an alle appelliert, dass wir zur Beruhigung und Versachlichung beitragen. Natürlich habe ich dabei betont, dass auch Politik und Verwaltung dafür verantwortlich sind, hier ein konstruktives sachliches Bild nach außen abzugeben. Auch habe ich in Vertretung alles versucht, in kurzer Zeit den von der BVV geforderten Schulgipfel zu organisieren. Von meiner Seite aus und in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem Büro von der Bezirksschulstadträtin haben wir alles gemacht, dass die Voraussetzung für morgen gut geschaffen wurden, um einen erfolgreichen Schulgipfel  durchzuführen. Auch hier war mir vor allem wichtig, dass wir der Transparenz und der Versachlichung positiv beisteuern. Ich hoffe, dass in diesem Rahmen auch der Austausch der unterschiedlichen Schulgemeinschaften weiter gefördert wird. Auch wenn mein Eindruck in den Gespräch mit den betroffenen Schulleitungen war, dass es zwischen den Schulleitungen einen sehr konstruktiver und intensiver Austausch gibt.

Ich danke Ihnen für den Hinweis zum 110. Geburtstag. Wahnsinn, welche Zeit.

Aber nun zum MEB und zur Alternativen.

Sie schreiben, dass ich vom Sonderbaurecht Gebrauch machen soll. Hierfür fehlt mir zum einen die konkrete Planung eines Bauvorhabens oder die Einschätzung aus der Verwaltung. Ich kann das daher sehr schwer einschätzen, ob wir dazu noch was planen können. Ich bräuchte dazu also entweder von Ihnen die Planungen die sie prüfen lassen haben, oder eben konkrete Vorschläge der zuständigen Stadträtin. Aus den Formulierungen des „5-Punkte-Plans“ konnte ich nur eine grobe Größenabschätzung machen, welche mit dem geltenden B-Plan nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn es aber besser und entscheidbare Planungen gibt, prüfe ich diese natürlich sehr gerne und schnell mit meinem Amt. Natürlich soll keine mögliche Lösung unbeachtet bleiben, dafür muss diese aber prüfbar sein.

Anschließend schreiben Sie :“ Ein Individualbau könnte hier innerhalb von 9 Monaten umgesetzt werden, wenn eine Planungszeit von etwa 3 Monaten berücksichtigt wird. Eine nötige Ausschreibungszeit von einem Jahr wird ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung ist bis 25/26 realisierbar. Die Kosten wären dadurch erheblich günstiger als die Umsetzung des HoMEB 16 an dem Standort Schulhof, zumal kein einziger Baum gefällt werden müsste und möglicherweise eine gemeinsame Nutzung eines Sportsaals mit der Kita im hinteren Bereich möglich wäre.“

Auch wenn ich mich wiederhole: Ich kenne hier keinen Individualbau und niemand hat mir konkrete Planungen hierzu gegeben oder eingespielt, damit ich das mal abschätzen kann.

Ich kann ihnen aus meiner Zuständigkeit im Bereich Bauen und Stadtentwicklung sowie FM folgendes mitteilen:

Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Erweiterung des Standortes der Oberseeschule mit einem HoMEB16 und der damit notwendigen Erweiterungen der Fachraumkapazitäten Sport beauftragte das Schul- und Sportamt im Jahre 2021 beim Facility Management Lichtenberg die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Einordnung einer Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12. Da die Einordnung einer Sporthalle gemäß Musterraumprogramm auf dem nur 1.737 m² großen Grundstück aufgrund des festgesetzten B-Plans nicht möglich ist, bezogen sich die Bedarfsvorgaben des Schulträgers von Anfang an auf eine größtmögliche Gymnastikhalle.

Die mit Datum vom 07.12.2021 vorliegende Machbarkeitsstudie weist vier verschiedene Bebauungsvarianten aus. Zwecks stadtplanungsrechtlicher Bewertung der Varianten wurde die Studie noch im Dezember 2021 mit Bitte um Stellungnahme an das Stadtplanungsamt Lichtenberg übersendet, diese Stellungnahme vom 17.03.2022 lautet im Originaltext wie folgt:

Das Grundstück Roedernstraße 12 befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a. Für das Grundstück wurde ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und 2 Vollgeschossen festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es gibt eine vordere Baugrenze in einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zur Sicherung eines sogenannten Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden.

Allgemein sei ihnen  gesagt:

Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden. 

(Hinweis von mir: Die BVV verweist in den unterschiedlichen Bauvorhaben immer wieder darauf, dass eine Bebauung von Blockinnenbereichen nicht gewollt ist. Gerade am Donnerstag in der BVV haben das noch mal CDU, Linke und Grüne stark verdeutlicht. Das führt immer wieder dazu, dass wir Diskussionen zu Bauvorhaben haben. Die BVV müsste also auch hier zu ihren Forderungen stehen und die Bebauung des Innenbereichs weiter kritisch sehen)

Art der baulichen Nutzung

In einem allgemeinen Wohngebiet sind (Schul-)Sporthallen als Anlagen für sportliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich allgemein zulässig. Allerdings ist zu prüfen, ob die Sporthalle mit dem Gebietscharakter in Übereinstimmung gebracht werden kann. Eine Verletzung des Gebietscharakters ist nicht zu erwarten. Bei der geplanten Halle (Varianten 1 bis 4) handelt es sich um eine 1-Feldsporthalle, die der gegenüberliegenden Grundschule zugeordnet werden soll und die aufgrund ihrer Größe und der damit verbundenen Nutzerzahlen von etwa 20 Personen nicht als gebietsunverträglich zu bewerten ist.

Maß der baulichen Nutzung

GRZ 0,2 für Hauptanlagen

Gemäß der festgesetzten GRZ von 0,2 dürfte auf dem 1.737 m² großen Grundstück ein Gebäude maximal eine Grundfläche von 347,4 m² haben:

Variante 1 + Variante 3 – 14,8 m x 23,30 m = 344,84 m² – zulässig

Variante 2 – 19,89 m *17,35 m = 345,09 m²- zulässig

Variante 4 – 16,37 x 21,07 m = 344,95 – zulässig

GRZ 0,1 für Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO

Den Unterlagen sind noch keine Aussagen zur Gestaltung des übrigen Grundstücks zu entnehmen. Grundsätzlich könnten noch etwa 173,7 m² des Grundstücks mit Nebenanlagen und Stellplätzen überbaut werden. Weitere Überschreitungen wären im Rahmen von Befreiungsanträgen im Einzelfall zu prüfen und städtebaulich zu begründen.

Anzahl der Vollgeschosse

Laut B-Plan werden in allen Varianten die zulässigen zwei Vollgeschosse nicht überschritten. Ferner dürfen in einem festgesetzten Bebauungsplan Gebäude, die Geschosse von mehr als 3,5 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschossfläche beträgt nicht überschreiten. Das bedeutet, dass das Gebäude hinsichtlich der Baumasse nicht größer als 2.415 m³ werden darf. Entsprechend der vorgelegten Broschüre wird dieser Wert nicht überschritten. Demzufolge sind alle Varianten zulässig.

Bauweise

Der Baukörper mit allseitigem Grenzabstand ist als Einzelhaus in allen Varianten zulässig.

Überbaubare Grundstücksfläche

Die festgesetzte vordere Baugrenze von 5 m bzw. hintere Baugrenze von 55 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, werden in allen Varianten nicht überschritten und die Baukörper sind demzufolge zulässig.

Ich finde, über die Alternativen, kann man reden, aber dann brauche ich die konkreten Planungen bzw. die Aktenlage, wenn ich nur diese kennen würde. 


Bitte verstehen Sie, dass zu den Maßnahmen der Schulorganisatorischen Maßnahmen , ich in Vertretung nichts entschieden kann.

Zu dem geltenden B-Plan möchte ich noch folgendes zu den Festsetzungen sagen:

Textfestsetzung Nr. 1

Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen außerhalb der für Stellplätze ausgewiesenen Flächen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Wege und Zufahrten.

Da den Unterlagen keine Gestaltung der Außenanlagen zu entnehmen sind, kann die Einhaltung der TF nicht geprüft werden. Grundsätzlich sind keine Nebenanlagen (z.B. Fahrradstellplätze, Gerätehäuser) etc. außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche anzuordnen.

Textfestsetzung Nr. 2

Im Plangebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.

Darüber hinaus möchte ich noch erwähnen.

Bis zum kürzlich erfolgten Abriss der maroden Hortbaracke wurde die Liegenschaft als Lagerkapazität vorgehalten. Sollte sich der ursächliche Zusammenhang zwischen Errichtung des HoMEB und Ausbau der Sportraumkapazitäten nicht ergeben, ist das Grundstück hinsichtlich weiterer schulfachlicher Bedarfe und Verwertungsoptionen unter Beachtung der Beschränkungen in Fläche und Bebaubarkeit zu untersuchen.

Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwendung könnte eine Nutzung als zusätzliche Freianlagen priorisiert werden.

Die Prüfung einer Änderung des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a ist bis heute nicht an den Fachbereich Stadtplanung, weder vom der Bezirksschulrätin Frau Gocksch auch nicht durch die BVV, herangetragen worden. Aufgrund der vielen Gespräche, Abstimmung und Machbarkeitsstudie und Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft wird weiter davon ausgegangen, dass auf dem Grundstück Roedernstraße 12 eine Gymnastikhalle errichtet werden soll, deren planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt wurde. Andere Planungen, was eine Erweiterung dieser Gymnastikhalle mit Schulräumen betrifft, wurden nicht an das Stadtplanungsamt getragen. 

Das „Ideen“ aus dem Bezirksamt von Einzelnen nach außen getragen werden, ohne eine fachliche Abstimmung und Eingriff in andere Fachbereiche, kann nicht unterstützt werden, da es dadurch zu Schäden Einzelner und Verunsicherung vieler kommen kann, was nicht im Sinne des Bezirksamts ist. Das habe ich intern kritisch angepsprochen und werde es noch mal deutlich machen.  

Die vor Kurzem erbetene Prüfung der Zulässigkeit von weiteren Gebäuden zur Unterbringung von Klassenräumen zusätzlich zur der Gymnatikhalle, allein auf Beschreibungen von einer möglichen Anzahl an Schülerinnen und Schüler musste angesichts des festgesetzten B-Planes negativ beurteilt werden.

Die Änderung eines festgesetzten Bebauungsplans ist vom Grundsatz möglich und müsste im konkreten Fall geprüft und vor   allem beantragt werden. All das wurde bis heute von den zuständigen nicht vorgenommen. Daher wäre ein Prüfung vor der Veröffentlichung von ungeprüften Ideen, im Sinne der Verlässlichkeit von bezirklichen Handeln aus meiner Sicht nötig gewesen.

Die formulierte gewünschte bauliche Verdichtung ist allerdings mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht vereinbar, der hier eine Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung darstellt. Die vorhandene städtebauliche Ordnung wird mit dem Vorhaben der deutlichen baulichen Verdichtung gefährdet.

Zu beachten ist auch, dass auf den benachbarten Grundstücken in den letzten Jahren Wohngebäude entsprechend den Festsetzungen entstanden sind im Vertrauen darauf, dass das Grundstück Roedernstraße 12 als allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,2 festgesetzt worden ist. Bei einer Änderung des B-Planes ist die Geltendmachung eines Planungsschadens zu erwarten. Auch ist der BVV sicher bekannt, dass eine Änderung eines B-Plans einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Jahre, und nicht geplanten Kosten) in Anspruch nimmt und somit die Frage zu stellen sind, ob das mit den dringlich benötigen Schulplätzen in Einklang zu bringen ist.

Die Änderung des festgesetzten B-Planes, sofern eine Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP bestätigt wird und das Vorhaben mit den privaten Belangen der angrenzenden Eigentümer in Einklang gebracht werden kann, ist nur im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch möglich und bedarf mindestens eines Zeitraums 3 Jahren. Es bindet personelle Kapazitäten, die für Wohnungsbauvorhaben und ergänzende, andere Infrastrukturmaßnahmen eingeplant sind, und erfordert auch finanzielle Mittel, u.a. zur Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft, der auf jeden Fall einen Ersatz erforderlich machen wird.

Der Oberseeschule steht im Bestandsgebäude eine integrierte 1-Feld-Sporthalle zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich auf dem Grundstück ungedeckte Sportanlagen (Kleinspielfeld, Laufbahn, Weitsprunggrube).

Bei Realisierung des HoMEB16 ist die besagte Errichtung der Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12 geplant.

Die Anmeldung der Maßnahme ist bei der HoMEB  im angekündigten Investitionsprogramm Ganztag vorgesehen. Diese Finanzierungsquelle wurde bei einem Vor-Ort-Termin zwischen dem damaligen Staatssekretär Herrn Slotty und dem Bezirk abgestimmt. Aktuell werden zum Ganztagsprogramm konkrete Vereinbarung auf Landesebene erwartet, die Anmeldung der Gymnastikhalle erfolgt bei Vorliegen der Planungssicherheit des HoMEB16 unmittelbar nach Programmaufruf.

Die Anmeldung im Ganztagsprogramm wird prioritär verfolgt, da für die Maßnahme ein Kostenrahmen von deutlich unter 5 Millionen Euro prognostiziert wurde. Somit wäre eine Anmeldung als gezielte Zuweisung im Investitionsprogramm des Landes Berlin nicht möglich. In der Folge müssten die Kosten im Rahmen der pauschalen Zuweisung durch den Bezirkshaushalt getragen werden, diese Belastung gilt es durch die Anmeldung im Ganztagsprogramm zu vermeiden.

Ich kann sie nur bitten, mir Materialien die von ihnen oder Dritten genutzt wurde zur Überprüfung von bauplanungsrechtlichen Belangen zukommen zu lassen. Sonst kann ich hierzu keine Bewertung vornehmen. Mir liegen keine Planungen mit Klassenräumen für die ehemalige Hortfläche vor.


Diese E-Mail geht auch an das Bezirksamt zur Kenntnis. Ich verweise noch einmal darauf, dass ab Montag die Bezirksstadträtin Frau Gocksch wieder im Dienst ist und in Schulfragen meine Vertretung endet.

Sehen Sie die Antwort als Reaktion auf ihren „Offenen Brief“ an, welche ebenfalls als „offen“ verwendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Hönicke

Hier finde sich der „Offene Brief“ der Elterninitiative Oberseeschule

Ende der Zählgemeinschaft durch CDU reiht sich in Fehlentscheidungen des CDU-Vorsitzenden der letzten Wochen ein

Die CDU hat einseitig die Zählgemeinschaft mit SPD und Grüne aufgekündigt, damit setzt sie ihren Kurs Chaos zu stiften in Lichtenberg fort und verstärkt noch einmal die nicht durchdachten Alleingänge, die wir in den letzten beiden Wochen von Teilen der CDU erleben durften. Ich pflege seit Jahren auch mit der CDU einen konstruktiven und engagierten Umgang in Lichtenberg, umso mehr enttäuscht mich, was ich in den letzten Tagen von einigen der CDU erlebt habe. Einzelne der CDU Lichtenberg, haben das Bild der ganzen CDU Lichtenberg und des Bezirkes Lichtenberg nachhaltig negativ geprägt. Dieses Chaos wieder einzufangen, wird nun uns alle beschäftigen. Aber selbstverständlich stehe ich bereit, auch mit der CDU Lichtenberg gemeinsam nach besten Lösungen zu suchen. Besonders mit der CDU-Fraktion Lichtenberg weiß ich, dass ich kritische, fordernde, aber auch in Mehrheit einen konstruktiven und solidarischen Part in der BVV Lichtenberg erlebe. Mit durchdachter Kritik auch an meiner Person  und scharfen Tönen zu meinen Entscheidung kann ich gut leben und so kenne ich die CDU-Fraktion in Lichtenberg eigentlich.  

Herr Pätzold hat mit seiner Verkündung der Überlegungen von der Bildungsstadträtin Frau Dr. Gocksch, nicht nur ihr die Möglichkeit genommen, diese selbst in den Gremien der Kommunalpolitik und vor allem im Bezirksamt vorzustellen, sondern hat er dabei auch Pläne benannt, die nicht durchdacht und vor allem nicht mit geltendem Recht in Lichtenberg in Einklang zu bringen sind. Auch hat er mich dabei in eine Rolle gebracht, dass ich das einfangen musste, weil er mein Amt in Mitleidenschaft gezogen hat. Leider hat meine geschätzte Kollegin Teile dieser falschen Überlegungen in ihren Plan für Lichtenberg fixiert, ohne hierzu vorher in Rücksprache auch mit mir und meinem Amt zu gehen, bzw. die Beschlüsse des Bezirksamts zu achten. 

Der Obersee-Schule mit Plänen Hoffnung zu machen, die Herr Pätzold selbst als unerfüllbar ansehen hätte müssen, war und ist fatal. Noch immer schreiben mich Menschen an und fragen, warum ich denn bestimmte Teile der Ideen nicht umsetze. Hierbei geht es nicht darum, dass ich nicht möchte, sondern dass es das Gesetz nicht zulässt. Ein Abgeordnete – gerade der CDU und gerade wenn er seit Jahrzehnten Politik in Lichtenberg macht – sollte sich mit den Fakten in seinem Wahlkreis auskennen und diese nicht ignorieren, nur um seine Wahlversprechen irgendwie umsetzen zu können. Denn damit stiftete er Chaos und schaffte es, dass fünf Schulen in Aufruhr gerieten und wahnsinnig große Demos organisierten. Was die Schulgemeinschaften innerhalb weniger Tagen auf mehreren Demos auf die Beine gestellt haben, wie sehr sie sich mit den Inhalten auseinandergesetzt haben und wie sehr sie für das Wohl ALLLER Schülerinnen und Schüler gekämpft haben, erzeugte meinen tiefsten Respekt. Das gilt ausdrücklich auch für die Schulgemeinschaft der Oberseeschule.  

Ich habe Herrn Pätzold leider nur aus Briefen in der Debatte gelesen. Jeder der mich kennt, weiß, dass ich mich auch bei Gegenwind dem Dialog mit den Betroffenen stelle. Gerade dann muss man da sein und ich erwarte das von allen Politikerinnen und Politiker. Bei gut Wetter kann jeder auf dem Platz stehen, ich stehe auch bei Sturm und Eis auf dem Platz und das muss gerade ein Vorsitzender liefern. Das habe ich vermisst von Herrn Pätzold. Ihn nicht auf den Demos oder in der BVV zu sehen, verwundert mich, gerade weil er auch der Parteivorsitzende ist, nachhaltig. Ich hatte eher das Gefühl, dass er dachte er wird Erfolg haben und beim Gegenwind, hat er seine Parteifreundin Frau Gocksch dann allein gelassen. Generell habe ich das Gefühl, dass die CDU im Bezirk und im Land ihre Parteifreundin schnell fallen gelassen hat. Ausnehmen möchte ich davon die CDU-Fraktion und den Bezirksbürgermeister Herr Schaefer. Meine Solidarität zu ihr, auch bei den inhaltlichen Differenzen, mit denen sie meinen Bereich getroffen hat, ist weiterhin absolut da. Mein Stil zu gehen ist das nicht und bei allen inhaltlichen Differenzen, haben meine BA-Kolleginnen meine Solidarität, dass sie nicht persönlich Schaden nehmen. Auch in den letzten beiden Wochen habe ich Frau Gocksch und dem Bezirksamt klar erklärt, wo ihre Pläne eben nicht umsetzbar sind, weil es rechtlich nicht möglich ist. Dass sie mit ihren Plänen auch in meinen Geschäftsbereich eingegriffen hat, kann ich nicht akzeptieren und das habe ich umfangreich an Fakten dargestellt. Dennoch unterstütze ich auch sie bei der Suche nach Schulplatzkapazitäten und habe es auch diese Woche versucht. Dafür gilt noch mal der Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter.

Dass es nun keine Zählgemeinschaft mehr gibt, müssen die Parteien und Fraktionen klären. Für mich ist klar, dass ich weiter engagiert mit dem Bezirksamt arbeiten und konstruktiv an die vielseitigen Herausforderungen gehen werde. Gemeinsam mit allen im Bezirksamt. 

In den nächsten Wochen bin ich nun in Vertretung für Frau Dr. Gocksch auch für Schule und Sport sowie Weiterbildung und Kultur verantwortlich. Meine dringlichste Aufgabe wird es sein, Zusammenarbeit mit den Ämtern, den Schulfrieden wieder herzustellen und die nötigen Entscheidungen zu treffen. Hier setze ich auf die Zusammenarbeit und die gemeinsame Abstimmung mit dem Bezirksamt, der BVV Lichtenberg und der Schulgemeinschaft. Ich kann nur alle aufrufen, zur konstruktiven Sachlichkeit zurückzukehren und nicht auf sich, sondern den Bezirk Lichtenberg zu schauen. An den unsäglichen Debatten der letzten Tage und unsachlichen Äußerungen werde ich mich nicht beteiligen. Menschen Hoffnungen zu machen, die nur enttäuscht werden können, ist der Sargnagel für die Demokratie, damit muss Schluss sein. 

Ich möchte an dieser Stelle klar sagen, dass ich nur für mich und keine Partei oder jemanden anderen spreche. Aber es muss besser werden in der Lichtenberger Politik und hier setze ich auf das gesamte Lichtenberger Bezirksamt. 

Aktuelle Bau- und Planungsvorhaben für den Monat Oktober in Lichtenberg

Das Bezirksamt informiert über eingegangene Bau- und Planungsvorhaben sowie erteilte Baugenehmigungen in Lichtenberg des Monats Oktober.

Neueingänge Bauanträge und Planungsvorhaben:

·         An den Auen 1 und 25 / Am Gehrensee 26 / Pfennigkrautweg 2 / Weidenanger 1 (Falkenberg): Errichtung von Technikzentralen

·         Rudolf-Seiffert-Straße 26 (Friedrichsfelde): Anbau als Erweiterung der Kita Sonnenschein und Einbau eines Aufzuges, sowie Kürzen der vorhandenen Loggien und Neuorganisierung des Küchenbereiches während der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes

·         Am Tierpark 125 (Friedrichsfelde): Neubau von zwei Stallgebäuden für Hirscheber und Schopfmakaken

·         Wartenbergstraße 41 (Lichtenberg): Umbau und Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit

·         Rhinstraße 51-57, 61-67, 71-77 (Lichtenberg): Errichtung Wohnungsbau – 530 Wohneinheiten

·         verlängerte Waldowallee 44 (Karlshorst): Abbruch Aldi-Markt, Errichtung von Wohnbebauung mit Staffelgeschoss und Tiefgarage – 26 Wohneinheiten

·         Blockdammweg 38 (Karlshorst): Neubau eines Gewerbe- und Einzelhandelszentrums mit Kindertagesstätte, nicht öffentlicher Tiefgarage und einem öffentlichen Parkplatz          

Erteilte Baugenehmigungen:

·         Konrad-Wolf-Straße (Alt-Hohenschönhausen): Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage – 44 Wohneinheiten

·         Egon-Erwin-Kisch-Straße 14 (Hohenschönhausen): Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Kindertagesstätte (44 Plätze)

·         Frankfurter Allee 113 (Lichtenberg): Anpassung und Umbau der bestehenden Realfläche im Ringcenter II zu einer Kauflandfläche

·         Landsberger Allee 131 (Lichtenberg): Errichtung eines Bürogebäudes

·         Landsberger Allee 230 (Lichtenberg): Erneuerung der elektrotechnischen Mess-, Steuerungs-, Regelungsanlagen

·         Alt-Friedrichsfelde 101 (Friedrichsfelde): Errichtung einer 2-geschossigen Aufstockung auf einem 3-geschossigen Bestandsgebäude

·         Planstraße A (Karlshorst): Parkstadt Karlshorst WA03 (Bauteile A-C), Errichtung von Mehrfamilienhäusern einschließlich Unterkellerung und mit gemeinsamer Tiefgarage – 80 Wohneinheiten

·         Hönower Wiesenweg / Planstraße C, F (Karlshorst): Parkstadt Karlshorst WA08 (Bauteile A-F), Errichtung von Mehrfamilienhäusern einschließlich Unterkellerung und mit gemeinsamer Tiefgarage, Freiflächen sowie Privatstraße – 104 Wohneinheiten

Einfach machen! Nr. 12

Liebe Macherinnen und Macher,

anbei nun die Nummer 12 von Einfach Machen! Mit diesen zwei Seiten möchte ich wieder kompakt über einige Themen informieren.

Fortführung des Center-Gipfel

Woran ich seit Monaten zusammen mit der Lichtenberger Wirtschaftsförderung arbeite, ist die Entwicklung der Lichtenberger Einkaufcenter. Mit dem berlinweit erstem Center-Gipfel haben wir in Lichtenberg Maßstäbe gesetzt. Seit dem Gipfel im Frühjahr habe ich nun fast jedes Center in Lichtenberg besucht. Ich kenne die Situation vor Ort und wir haben uns mit den Center-Betreibern intensiv ausgetuscht. Die Transformation von Einkaufcenter hin zu Kiez-Zentren mit Angeboten für den Kiez und einem Nutzungsmix, welcher nicht nur das Einkaufen betrifft, muss erreicht werden. Die Center sind offen und motiviert, die Herausforderungen anzupacken. Daher werden wir noch im September den zweiten Center-Gipfel veranstalten und das Lichtenberg Bündnis für eine nachhaltige Center-Entwicklung auf den Weg bringen.

Wohnungsbau

Auch zum Wohnungsbau kommt ein kleiner Beitrag. Ob die Parkstadt in Karlshorst oder die Weiße Taube in Hohenschönhausen. Wir sind bereit, dass weitere Wohnungen entstehen können. Die Bebauungspläne sind abgeschlossen oder gehen voran. Hier danke ich dem Stadtentwicklungsamt und den Mitarbeitenden der Verwaltung wie auch der BVV sehr.

Wirtschaftsflächen-Entwicklung

Aber auch die Wirtschaftsentwicklung wird weiter fokussiert, so berichte ich über die nächsten Schritte hin zum Wirtschaftsflächenkonzept.  Ein wichtiges Instrument, um unsere Gewerbeflächen zu halten und zu optimieren. Ich freue mich auch hier auf den weiteren Weg, so dass Lichtenberg auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, welcher auch die gesamte Metropole Berlin stärkt.

Und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wir im Blick. Hier gibt es Neuigkeiten zur Unterstützung der Betriebsräte. Gerne lesen.


Viel Spaß beim Lesen und wie immer gilt: Bei Fragen, Anmerkungen oder Hinweise gerne melden. #EinfachMachen

Aktuelle Bau- und Planungsvorhaben in Lichtenberg für den September 2021

In der Sitzung des Ausschusses der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am Donnerstag, 2. September 2021 informiert das Bezirksamt den Ausschuss über folgende, neu eingegangene Bau- und Planungsvorhaben sowie erteilte Baugenehmigungen in Lichtenberg. Die Vorhaben werden vorgestellt und mit den Bezirksverordneten diskutiert. Gäste werden gebeten, sich beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung anzumelden.

Neueingänge Bauanträge und Planungsvorhaben:

·         Berkenbrücker Steig 18 (Alt-Hohenschönhausen): Errichtung von Wohngebäuden

·         Sewanstraße 220 (Friedrichsfelde): Neubau einer Wohnbebauung mit 102 Wohnungen und einer Parketage

·         Am Tierpark 35 (Friedrichsfelde): Abriss des bestehenden Dachgeschosses, Aufstockung durch ein Vollgeschoss und ein Staffelgeschoss

·         Zur Alten Flussbadeanstalt 5 (Rummelsburg): Errichtung Projekt „Hafenhaus“ – Neubau

·         Pfarrstraße 126 (Rummelsburg): Ausbau Dachgeschoss – 4 Wohneinheiten

·         Emanuelstraße 11 (Rummelsburg): Neuerrichtung eines Daches mit Wohnnutzung im Dachgeschoss eines bestehenden Wohngebäudes – 6 Wohneinheiten

·         Köpenicker Allee 108 (Karlshorst): Errichtung Wohnquartier und Schule im Waldgarten Waldowallee

Erteilte Baugenehmigungen:

·         Warnitzer Straße 19 (Neu-Hohenschönhausen): Umbau Eingangsbereiche und Aufzugsanlage

·         Welsestraße 1 (Neu-Hohenschönhausen): Errichtung Wohnhaus mit Kita – 110 Wohneinheiten

·         Plauener Straße 160 (Alt-Hohenschönhausen): Umbau der Technikzentrale zu Pausenraum und Sozialräumen

·         Eitelstraße 9 (Rummelsburg): Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage

·         Lückstraße 43 (Rummelsburg): Ausbau von 4 Dachgeschosswohnungen, Errichtung von 2 Aufzugsanlagen

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 1“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 2“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 3“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 4“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 5“

·         Bornitzstraße 102 (Lichtenberg): Neubau eines Bürogebäudes, 5 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss

·         Josef-Orlopp-Straße 53 (Lichtenberg): Umbau und Dachgeschossausbau Mehrfamilienhäuser

·         Normannenstraße 28 (Lichtenberg): HOWOGE-Arena „Hans-Zoschke“ Flutlicht

·         Rudolf-Seiffert-Straße 26 (Fennpfuhl): Kita Sonnenschein- Anbau als Erweiterung der Kita und Einbau eines Aufzuges, sowie Kürzen der vorhandenen Loggien und Neuorganisierung des Küchenbereiches während der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes