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Offene Antwort auf: „Offener Brief an Stadtrat Hönicke mit Bitte um friedliche Lösung für die SPR2“

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Schulgemeinschaft,.

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und den „offenen“ Brief.

Eigentlich beantworte ich „offene Briefe“ nicht, aber in der Situation, in welcher wir uns bzgl. der Schulplanungsregion 2 gerade befinden, werde ich hier im Sinne der Transparenz und der fachlichen Einordnung antworten.

In meiner Funktion als Bezirksstadtrat für Bauen und Stadtentwicklung werde ich zu den baurechtlichen Themen schreiben und als Vertretung für die Bezirksstadträtin für Schule, werde ich zur Schulsituation auf Grundlage unserer Beratung und Beschlüsse antworten. Ich bitte zu beachten, dass meine Vertretung für die Bezirksschulstadträtin Frau Dr. Gocksch mit Ihrer Rückkehr am Montag endet.

Erst einmal möchte ich mich für Ihre Engagement danken. Auch als ehemaliger Lehrer weiß ich, wie wichtig eine engagierte Schul- und Elterngemeinschaft ist.
Wie an mehreren Stellen schon betont, sind die Spannung und die öffentliche Berichterstattung rund um die Schulplanungsregion nicht im Interesse des Bezirksamtes. Und wir wissen, dass auch sie daran interessiert sind, dass die Überforderung einzelner Schulen, aufgrund der Notwendigkeit der Schaffung von dringend benötigten Schulplätzen, vermieden wird und am besten erst gar nicht entstehen hätte dürfen.

Dass sie und wir als Bezirksamt diese Thematik nun schon über Jahre diskutieren, ist für alle Seiten anstrengend und bindet Energie, die wir in diesen Zeiten alle für andere Themen aufbringen könnten. Aber sie engagieren sich und auch sie, wie auch wir, möchten, dass vor allem nicht die Schülerinnen und Schüler unter der aktuellen angespannten Situation leiden.


Nun aber zu ihrem Brief.

Ihr Wunsch war es, dass ich mir einen „Moment Zeit“ für Ihren Brief nehme. Das habe ich gemacht und ihn mehrfach gelesen und abgewogen.

Ihrer Bitte, dass ich oder wir als Bezirksamt den „den Schulfrieden in der Schulplanungsregion 2“ wieder herstellen, teile wir als Bezirksamt, aber auch ich persönlich ausdrücklich. 

Unsere und meine Bemühungen in den letzten Wochen und auch in den vielen Gesprächen, unter anderem mit ihrer Schulleitung, dienten genau diesem Anliegen. Die Rückmeldung nach meinem Bericht aus dem Schulausschus, nach meinem Gespräch mit den Schulleitungen der Grundschulen in der SPD2 und nach meinem Gespräch mit dem Bezrikselternausschuss bestätigen diesen Eindruck auch. Alle Gremien haben sich für den umfangreichen und transparenten Bericht, sowie die Darstellung des Anlaufs der Entscheidung bedankt.  

Mein Ansinnen war dabei, dass ich möglichst maximal transparent agiere, Prozesse darstelle und Beschlüsse und Gegebenheiten möglich neutral aufführe. Meiner Meinung nach, war es von niemand beabsichtigt, dass die Ideen der Bezirksschulstadträtin zu solchen Bewegungen in der Schulplanungsregion 2 führen und vor allem, dass nicht so ein Ärger auf vielen Seiten entsteht. Das habe ich im Gespräch mit dem Schulausschuss, den Schulleitungen der Grundschulen in der SPR2 und auch im Gespräch mit dem Bezirkselternausschuss versucht deutlich zu machen. Ich habe an alle appelliert, dass wir zur Beruhigung und Versachlichung beitragen. Natürlich habe ich dabei betont, dass auch Politik und Verwaltung dafür verantwortlich sind, hier ein konstruktives sachliches Bild nach außen abzugeben. Auch habe ich in Vertretung alles versucht, in kurzer Zeit den von der BVV geforderten Schulgipfel zu organisieren. Von meiner Seite aus und in Zusammenarbeit mit dem Schulamt und dem Büro von der Bezirksschulstadträtin haben wir alles gemacht, dass die Voraussetzung für morgen gut geschaffen wurden, um einen erfolgreichen Schulgipfel  durchzuführen. Auch hier war mir vor allem wichtig, dass wir der Transparenz und der Versachlichung positiv beisteuern. Ich hoffe, dass in diesem Rahmen auch der Austausch der unterschiedlichen Schulgemeinschaften weiter gefördert wird. Auch wenn mein Eindruck in den Gespräch mit den betroffenen Schulleitungen war, dass es zwischen den Schulleitungen einen sehr konstruktiver und intensiver Austausch gibt.

Ich danke Ihnen für den Hinweis zum 110. Geburtstag. Wahnsinn, welche Zeit.

Aber nun zum MEB und zur Alternativen.

Sie schreiben, dass ich vom Sonderbaurecht Gebrauch machen soll. Hierfür fehlt mir zum einen die konkrete Planung eines Bauvorhabens oder die Einschätzung aus der Verwaltung. Ich kann das daher sehr schwer einschätzen, ob wir dazu noch was planen können. Ich bräuchte dazu also entweder von Ihnen die Planungen die sie prüfen lassen haben, oder eben konkrete Vorschläge der zuständigen Stadträtin. Aus den Formulierungen des „5-Punkte-Plans“ konnte ich nur eine grobe Größenabschätzung machen, welche mit dem geltenden B-Plan nicht in Einklang zu bringen sind. Wenn es aber besser und entscheidbare Planungen gibt, prüfe ich diese natürlich sehr gerne und schnell mit meinem Amt. Natürlich soll keine mögliche Lösung unbeachtet bleiben, dafür muss diese aber prüfbar sein.

Anschließend schreiben Sie :“ Ein Individualbau könnte hier innerhalb von 9 Monaten umgesetzt werden, wenn eine Planungszeit von etwa 3 Monaten berücksichtigt wird. Eine nötige Ausschreibungszeit von einem Jahr wird ebenfalls berücksichtigt. Die Umsetzung ist bis 25/26 realisierbar. Die Kosten wären dadurch erheblich günstiger als die Umsetzung des HoMEB 16 an dem Standort Schulhof, zumal kein einziger Baum gefällt werden müsste und möglicherweise eine gemeinsame Nutzung eines Sportsaals mit der Kita im hinteren Bereich möglich wäre.“

Auch wenn ich mich wiederhole: Ich kenne hier keinen Individualbau und niemand hat mir konkrete Planungen hierzu gegeben oder eingespielt, damit ich das mal abschätzen kann.

Ich kann ihnen aus meiner Zuständigkeit im Bereich Bauen und Stadtentwicklung sowie FM folgendes mitteilen:

Vor dem Hintergrund der geplanten baulichen Erweiterung des Standortes der Oberseeschule mit einem HoMEB16 und der damit notwendigen Erweiterungen der Fachraumkapazitäten Sport beauftragte das Schul- und Sportamt im Jahre 2021 beim Facility Management Lichtenberg die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie für die Einordnung einer Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12. Da die Einordnung einer Sporthalle gemäß Musterraumprogramm auf dem nur 1.737 m² großen Grundstück aufgrund des festgesetzten B-Plans nicht möglich ist, bezogen sich die Bedarfsvorgaben des Schulträgers von Anfang an auf eine größtmögliche Gymnastikhalle.

Die mit Datum vom 07.12.2021 vorliegende Machbarkeitsstudie weist vier verschiedene Bebauungsvarianten aus. Zwecks stadtplanungsrechtlicher Bewertung der Varianten wurde die Studie noch im Dezember 2021 mit Bitte um Stellungnahme an das Stadtplanungsamt Lichtenberg übersendet, diese Stellungnahme vom 17.03.2022 lautet im Originaltext wie folgt:

Das Grundstück Roedernstraße 12 befindet sich im Geltungsbereich des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a. Für das Grundstück wurde ein allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Grundflächenzahl von 0,2 und 2 Vollgeschossen festgesetzt. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Es gibt eine vordere Baugrenze in einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie zur Sicherung eines sogenannten Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden.

Allgemein sei ihnen  gesagt:

Vorgartenbereiches und eine hintere Baugrenze in einem Abstand von 50 m zur vorderen Baugrenze. Damit soll im Blockinnenbereich ein von Bebauung freigehaltener Bereich erhalten bzw. geschaffen werden. 

(Hinweis von mir: Die BVV verweist in den unterschiedlichen Bauvorhaben immer wieder darauf, dass eine Bebauung von Blockinnenbereichen nicht gewollt ist. Gerade am Donnerstag in der BVV haben das noch mal CDU, Linke und Grüne stark verdeutlicht. Das führt immer wieder dazu, dass wir Diskussionen zu Bauvorhaben haben. Die BVV müsste also auch hier zu ihren Forderungen stehen und die Bebauung des Innenbereichs weiter kritisch sehen)

Art der baulichen Nutzung

In einem allgemeinen Wohngebiet sind (Schul-)Sporthallen als Anlagen für sportliche Zwecke gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich allgemein zulässig. Allerdings ist zu prüfen, ob die Sporthalle mit dem Gebietscharakter in Übereinstimmung gebracht werden kann. Eine Verletzung des Gebietscharakters ist nicht zu erwarten. Bei der geplanten Halle (Varianten 1 bis 4) handelt es sich um eine 1-Feldsporthalle, die der gegenüberliegenden Grundschule zugeordnet werden soll und die aufgrund ihrer Größe und der damit verbundenen Nutzerzahlen von etwa 20 Personen nicht als gebietsunverträglich zu bewerten ist.

Maß der baulichen Nutzung

GRZ 0,2 für Hauptanlagen

Gemäß der festgesetzten GRZ von 0,2 dürfte auf dem 1.737 m² großen Grundstück ein Gebäude maximal eine Grundfläche von 347,4 m² haben:

Variante 1 + Variante 3 – 14,8 m x 23,30 m = 344,84 m² – zulässig

Variante 2 – 19,89 m *17,35 m = 345,09 m²- zulässig

Variante 4 – 16,37 x 21,07 m = 344,95 – zulässig

GRZ 0,1 für Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO

Den Unterlagen sind noch keine Aussagen zur Gestaltung des übrigen Grundstücks zu entnehmen. Grundsätzlich könnten noch etwa 173,7 m² des Grundstücks mit Nebenanlagen und Stellplätzen überbaut werden. Weitere Überschreitungen wären im Rahmen von Befreiungsanträgen im Einzelfall zu prüfen und städtebaulich zu begründen.

Anzahl der Vollgeschosse

Laut B-Plan werden in allen Varianten die zulässigen zwei Vollgeschosse nicht überschritten. Ferner dürfen in einem festgesetzten Bebauungsplan Gebäude, die Geschosse von mehr als 3,5 m Höhe haben, eine Baumassenzahl, die das Dreieinhalbfache der zulässigen Geschossfläche beträgt nicht überschreiten. Das bedeutet, dass das Gebäude hinsichtlich der Baumasse nicht größer als 2.415 m³ werden darf. Entsprechend der vorgelegten Broschüre wird dieser Wert nicht überschritten. Demzufolge sind alle Varianten zulässig.

Bauweise

Der Baukörper mit allseitigem Grenzabstand ist als Einzelhaus in allen Varianten zulässig.

Überbaubare Grundstücksfläche

Die festgesetzte vordere Baugrenze von 5 m bzw. hintere Baugrenze von 55 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, werden in allen Varianten nicht überschritten und die Baukörper sind demzufolge zulässig.

Ich finde, über die Alternativen, kann man reden, aber dann brauche ich die konkreten Planungen bzw. die Aktenlage, wenn ich nur diese kennen würde. 


Bitte verstehen Sie, dass zu den Maßnahmen der Schulorganisatorischen Maßnahmen , ich in Vertretung nichts entschieden kann.

Zu dem geltenden B-Plan möchte ich noch folgendes zu den Festsetzungen sagen:

Textfestsetzung Nr. 1

Im allgemeinen Wohngebiet sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen außerhalb der für Stellplätze ausgewiesenen Flächen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO unzulässig. Dies gilt nicht für Wege und Zufahrten.

Da den Unterlagen keine Gestaltung der Außenanlagen zu entnehmen sind, kann die Einhaltung der TF nicht geprüft werden. Grundsätzlich sind keine Nebenanlagen (z.B. Fahrradstellplätze, Gerätehäuser) etc. außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche anzuordnen.

Textfestsetzung Nr. 2

Im Plangebiet ist eine Befestigung von Wegen und Zufahrten nur in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Auch Wasser- und Luftdurchlässigkeit wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierungen und Betonierungen sind unzulässig.

Darüber hinaus möchte ich noch erwähnen.

Bis zum kürzlich erfolgten Abriss der maroden Hortbaracke wurde die Liegenschaft als Lagerkapazität vorgehalten. Sollte sich der ursächliche Zusammenhang zwischen Errichtung des HoMEB und Ausbau der Sportraumkapazitäten nicht ergeben, ist das Grundstück hinsichtlich weiterer schulfachlicher Bedarfe und Verwertungsoptionen unter Beachtung der Beschränkungen in Fläche und Bebaubarkeit zu untersuchen.

Im Sinne einer wirtschaftlichen Verwendung könnte eine Nutzung als zusätzliche Freianlagen priorisiert werden.

Die Prüfung einer Änderung des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-43a ist bis heute nicht an den Fachbereich Stadtplanung, weder vom der Bezirksschulrätin Frau Gocksch auch nicht durch die BVV, herangetragen worden. Aufgrund der vielen Gespräche, Abstimmung und Machbarkeitsstudie und Rückmeldungen aus der Schulgemeinschaft wird weiter davon ausgegangen, dass auf dem Grundstück Roedernstraße 12 eine Gymnastikhalle errichtet werden soll, deren planungsrechtliche Zulässigkeit geprüft und eine positive Beurteilung in Aussicht gestellt wurde. Andere Planungen, was eine Erweiterung dieser Gymnastikhalle mit Schulräumen betrifft, wurden nicht an das Stadtplanungsamt getragen. 

Das „Ideen“ aus dem Bezirksamt von Einzelnen nach außen getragen werden, ohne eine fachliche Abstimmung und Eingriff in andere Fachbereiche, kann nicht unterstützt werden, da es dadurch zu Schäden Einzelner und Verunsicherung vieler kommen kann, was nicht im Sinne des Bezirksamts ist. Das habe ich intern kritisch angepsprochen und werde es noch mal deutlich machen.  

Die vor Kurzem erbetene Prüfung der Zulässigkeit von weiteren Gebäuden zur Unterbringung von Klassenräumen zusätzlich zur der Gymnatikhalle, allein auf Beschreibungen von einer möglichen Anzahl an Schülerinnen und Schüler musste angesichts des festgesetzten B-Planes negativ beurteilt werden.

Die Änderung eines festgesetzten Bebauungsplans ist vom Grundsatz möglich und müsste im konkreten Fall geprüft und vor   allem beantragt werden. All das wurde bis heute von den zuständigen nicht vorgenommen. Daher wäre ein Prüfung vor der Veröffentlichung von ungeprüften Ideen, im Sinne der Verlässlichkeit von bezirklichen Handeln aus meiner Sicht nötig gewesen.

Die formulierte gewünschte bauliche Verdichtung ist allerdings mit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht vereinbar, der hier eine Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung darstellt. Die vorhandene städtebauliche Ordnung wird mit dem Vorhaben der deutlichen baulichen Verdichtung gefährdet.

Zu beachten ist auch, dass auf den benachbarten Grundstücken in den letzten Jahren Wohngebäude entsprechend den Festsetzungen entstanden sind im Vertrauen darauf, dass das Grundstück Roedernstraße 12 als allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,2 festgesetzt worden ist. Bei einer Änderung des B-Planes ist die Geltendmachung eines Planungsschadens zu erwarten. Auch ist der BVV sicher bekannt, dass eine Änderung eines B-Plans einen längeren Zeitraum (mindestens 3 Jahre, und nicht geplanten Kosten) in Anspruch nimmt und somit die Frage zu stellen sind, ob das mit den dringlich benötigen Schulplätzen in Einklang zu bringen ist.

Die Änderung des festgesetzten B-Planes, sofern eine Entwicklungsfähigkeit aus dem FNP bestätigt wird und das Vorhaben mit den privaten Belangen der angrenzenden Eigentümer in Einklang gebracht werden kann, ist nur im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch möglich und bedarf mindestens eines Zeitraums 3 Jahren. Es bindet personelle Kapazitäten, die für Wohnungsbauvorhaben und ergänzende, andere Infrastrukturmaßnahmen eingeplant sind, und erfordert auch finanzielle Mittel, u.a. zur Bewertung des Eingriffs in Natur und Landschaft, der auf jeden Fall einen Ersatz erforderlich machen wird.

Der Oberseeschule steht im Bestandsgebäude eine integrierte 1-Feld-Sporthalle zur Verfügung. Darüber hinaus befinden sich auf dem Grundstück ungedeckte Sportanlagen (Kleinspielfeld, Laufbahn, Weitsprunggrube).

Bei Realisierung des HoMEB16 ist die besagte Errichtung der Gymnastikhalle auf dem ehemaligen Hortgrundstück Roedernstraße 12 geplant.

Die Anmeldung der Maßnahme ist bei der HoMEB  im angekündigten Investitionsprogramm Ganztag vorgesehen. Diese Finanzierungsquelle wurde bei einem Vor-Ort-Termin zwischen dem damaligen Staatssekretär Herrn Slotty und dem Bezirk abgestimmt. Aktuell werden zum Ganztagsprogramm konkrete Vereinbarung auf Landesebene erwartet, die Anmeldung der Gymnastikhalle erfolgt bei Vorliegen der Planungssicherheit des HoMEB16 unmittelbar nach Programmaufruf.

Die Anmeldung im Ganztagsprogramm wird prioritär verfolgt, da für die Maßnahme ein Kostenrahmen von deutlich unter 5 Millionen Euro prognostiziert wurde. Somit wäre eine Anmeldung als gezielte Zuweisung im Investitionsprogramm des Landes Berlin nicht möglich. In der Folge müssten die Kosten im Rahmen der pauschalen Zuweisung durch den Bezirkshaushalt getragen werden, diese Belastung gilt es durch die Anmeldung im Ganztagsprogramm zu vermeiden.

Ich kann sie nur bitten, mir Materialien die von ihnen oder Dritten genutzt wurde zur Überprüfung von bauplanungsrechtlichen Belangen zukommen zu lassen. Sonst kann ich hierzu keine Bewertung vornehmen. Mir liegen keine Planungen mit Klassenräumen für die ehemalige Hortfläche vor.


Diese E-Mail geht auch an das Bezirksamt zur Kenntnis. Ich verweise noch einmal darauf, dass ab Montag die Bezirksstadträtin Frau Gocksch wieder im Dienst ist und in Schulfragen meine Vertretung endet.

Sehen Sie die Antwort als Reaktion auf ihren „Offenen Brief“ an, welche ebenfalls als „offen“ verwendet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Hönicke

Hier finde sich der „Offene Brief“ der Elterninitiative Oberseeschule

Ende der Zählgemeinschaft durch CDU reiht sich in Fehlentscheidungen des CDU-Vorsitzenden der letzten Wochen ein

Die CDU hat einseitig die Zählgemeinschaft mit SPD und Grüne aufgekündigt, damit setzt sie ihren Kurs Chaos zu stiften in Lichtenberg fort und verstärkt noch einmal die nicht durchdachten Alleingänge, die wir in den letzten beiden Wochen von Teilen der CDU erleben durften. Ich pflege seit Jahren auch mit der CDU einen konstruktiven und engagierten Umgang in Lichtenberg, umso mehr enttäuscht mich, was ich in den letzten Tagen von einigen der CDU erlebt habe. Einzelne der CDU Lichtenberg, haben das Bild der ganzen CDU Lichtenberg und des Bezirkes Lichtenberg nachhaltig negativ geprägt. Dieses Chaos wieder einzufangen, wird nun uns alle beschäftigen. Aber selbstverständlich stehe ich bereit, auch mit der CDU Lichtenberg gemeinsam nach besten Lösungen zu suchen. Besonders mit der CDU-Fraktion Lichtenberg weiß ich, dass ich kritische, fordernde, aber auch in Mehrheit einen konstruktiven und solidarischen Part in der BVV Lichtenberg erlebe. Mit durchdachter Kritik auch an meiner Person  und scharfen Tönen zu meinen Entscheidung kann ich gut leben und so kenne ich die CDU-Fraktion in Lichtenberg eigentlich.  

Herr Pätzold hat mit seiner Verkündung der Überlegungen von der Bildungsstadträtin Frau Dr. Gocksch, nicht nur ihr die Möglichkeit genommen, diese selbst in den Gremien der Kommunalpolitik und vor allem im Bezirksamt vorzustellen, sondern hat er dabei auch Pläne benannt, die nicht durchdacht und vor allem nicht mit geltendem Recht in Lichtenberg in Einklang zu bringen sind. Auch hat er mich dabei in eine Rolle gebracht, dass ich das einfangen musste, weil er mein Amt in Mitleidenschaft gezogen hat. Leider hat meine geschätzte Kollegin Teile dieser falschen Überlegungen in ihren Plan für Lichtenberg fixiert, ohne hierzu vorher in Rücksprache auch mit mir und meinem Amt zu gehen, bzw. die Beschlüsse des Bezirksamts zu achten. 

Der Obersee-Schule mit Plänen Hoffnung zu machen, die Herr Pätzold selbst als unerfüllbar ansehen hätte müssen, war und ist fatal. Noch immer schreiben mich Menschen an und fragen, warum ich denn bestimmte Teile der Ideen nicht umsetze. Hierbei geht es nicht darum, dass ich nicht möchte, sondern dass es das Gesetz nicht zulässt. Ein Abgeordnete – gerade der CDU und gerade wenn er seit Jahrzehnten Politik in Lichtenberg macht – sollte sich mit den Fakten in seinem Wahlkreis auskennen und diese nicht ignorieren, nur um seine Wahlversprechen irgendwie umsetzen zu können. Denn damit stiftete er Chaos und schaffte es, dass fünf Schulen in Aufruhr gerieten und wahnsinnig große Demos organisierten. Was die Schulgemeinschaften innerhalb weniger Tagen auf mehreren Demos auf die Beine gestellt haben, wie sehr sie sich mit den Inhalten auseinandergesetzt haben und wie sehr sie für das Wohl ALLLER Schülerinnen und Schüler gekämpft haben, erzeugte meinen tiefsten Respekt. Das gilt ausdrücklich auch für die Schulgemeinschaft der Oberseeschule.  

Ich habe Herrn Pätzold leider nur aus Briefen in der Debatte gelesen. Jeder der mich kennt, weiß, dass ich mich auch bei Gegenwind dem Dialog mit den Betroffenen stelle. Gerade dann muss man da sein und ich erwarte das von allen Politikerinnen und Politiker. Bei gut Wetter kann jeder auf dem Platz stehen, ich stehe auch bei Sturm und Eis auf dem Platz und das muss gerade ein Vorsitzender liefern. Das habe ich vermisst von Herrn Pätzold. Ihn nicht auf den Demos oder in der BVV zu sehen, verwundert mich, gerade weil er auch der Parteivorsitzende ist, nachhaltig. Ich hatte eher das Gefühl, dass er dachte er wird Erfolg haben und beim Gegenwind, hat er seine Parteifreundin Frau Gocksch dann allein gelassen. Generell habe ich das Gefühl, dass die CDU im Bezirk und im Land ihre Parteifreundin schnell fallen gelassen hat. Ausnehmen möchte ich davon die CDU-Fraktion und den Bezirksbürgermeister Herr Schaefer. Meine Solidarität zu ihr, auch bei den inhaltlichen Differenzen, mit denen sie meinen Bereich getroffen hat, ist weiterhin absolut da. Mein Stil zu gehen ist das nicht und bei allen inhaltlichen Differenzen, haben meine BA-Kolleginnen meine Solidarität, dass sie nicht persönlich Schaden nehmen. Auch in den letzten beiden Wochen habe ich Frau Gocksch und dem Bezirksamt klar erklärt, wo ihre Pläne eben nicht umsetzbar sind, weil es rechtlich nicht möglich ist. Dass sie mit ihren Plänen auch in meinen Geschäftsbereich eingegriffen hat, kann ich nicht akzeptieren und das habe ich umfangreich an Fakten dargestellt. Dennoch unterstütze ich auch sie bei der Suche nach Schulplatzkapazitäten und habe es auch diese Woche versucht. Dafür gilt noch mal der Dank an meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter.

Dass es nun keine Zählgemeinschaft mehr gibt, müssen die Parteien und Fraktionen klären. Für mich ist klar, dass ich weiter engagiert mit dem Bezirksamt arbeiten und konstruktiv an die vielseitigen Herausforderungen gehen werde. Gemeinsam mit allen im Bezirksamt. 

In den nächsten Wochen bin ich nun in Vertretung für Frau Dr. Gocksch auch für Schule und Sport sowie Weiterbildung und Kultur verantwortlich. Meine dringlichste Aufgabe wird es sein, Zusammenarbeit mit den Ämtern, den Schulfrieden wieder herzustellen und die nötigen Entscheidungen zu treffen. Hier setze ich auf die Zusammenarbeit und die gemeinsame Abstimmung mit dem Bezirksamt, der BVV Lichtenberg und der Schulgemeinschaft. Ich kann nur alle aufrufen, zur konstruktiven Sachlichkeit zurückzukehren und nicht auf sich, sondern den Bezirk Lichtenberg zu schauen. An den unsäglichen Debatten der letzten Tage und unsachlichen Äußerungen werde ich mich nicht beteiligen. Menschen Hoffnungen zu machen, die nur enttäuscht werden können, ist der Sargnagel für die Demokratie, damit muss Schluss sein. 

Ich möchte an dieser Stelle klar sagen, dass ich nur für mich und keine Partei oder jemanden anderen spreche. Aber es muss besser werden in der Lichtenberger Politik und hier setze ich auf das gesamte Lichtenberger Bezirksamt. 

Aktuelle Bau- und Planungsvorhaben für den Monat Oktober in Lichtenberg

Das Bezirksamt informiert über eingegangene Bau- und Planungsvorhaben sowie erteilte Baugenehmigungen in Lichtenberg des Monats Oktober.

Neueingänge Bauanträge und Planungsvorhaben:

·         An den Auen 1 und 25 / Am Gehrensee 26 / Pfennigkrautweg 2 / Weidenanger 1 (Falkenberg): Errichtung von Technikzentralen

·         Rudolf-Seiffert-Straße 26 (Friedrichsfelde): Anbau als Erweiterung der Kita Sonnenschein und Einbau eines Aufzuges, sowie Kürzen der vorhandenen Loggien und Neuorganisierung des Küchenbereiches während der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes

·         Am Tierpark 125 (Friedrichsfelde): Neubau von zwei Stallgebäuden für Hirscheber und Schopfmakaken

·         Wartenbergstraße 41 (Lichtenberg): Umbau und Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit

·         Rhinstraße 51-57, 61-67, 71-77 (Lichtenberg): Errichtung Wohnungsbau – 530 Wohneinheiten

·         verlängerte Waldowallee 44 (Karlshorst): Abbruch Aldi-Markt, Errichtung von Wohnbebauung mit Staffelgeschoss und Tiefgarage – 26 Wohneinheiten

·         Blockdammweg 38 (Karlshorst): Neubau eines Gewerbe- und Einzelhandelszentrums mit Kindertagesstätte, nicht öffentlicher Tiefgarage und einem öffentlichen Parkplatz          

Erteilte Baugenehmigungen:

·         Konrad-Wolf-Straße (Alt-Hohenschönhausen): Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage – 44 Wohneinheiten

·         Egon-Erwin-Kisch-Straße 14 (Hohenschönhausen): Umnutzung einer Gewerbeeinheit in eine Kindertagesstätte (44 Plätze)

·         Frankfurter Allee 113 (Lichtenberg): Anpassung und Umbau der bestehenden Realfläche im Ringcenter II zu einer Kauflandfläche

·         Landsberger Allee 131 (Lichtenberg): Errichtung eines Bürogebäudes

·         Landsberger Allee 230 (Lichtenberg): Erneuerung der elektrotechnischen Mess-, Steuerungs-, Regelungsanlagen

·         Alt-Friedrichsfelde 101 (Friedrichsfelde): Errichtung einer 2-geschossigen Aufstockung auf einem 3-geschossigen Bestandsgebäude

·         Planstraße A (Karlshorst): Parkstadt Karlshorst WA03 (Bauteile A-C), Errichtung von Mehrfamilienhäusern einschließlich Unterkellerung und mit gemeinsamer Tiefgarage – 80 Wohneinheiten

·         Hönower Wiesenweg / Planstraße C, F (Karlshorst): Parkstadt Karlshorst WA08 (Bauteile A-F), Errichtung von Mehrfamilienhäusern einschließlich Unterkellerung und mit gemeinsamer Tiefgarage, Freiflächen sowie Privatstraße – 104 Wohneinheiten

Einfach machen! Nr. 12

Liebe Macherinnen und Macher,

anbei nun die Nummer 12 von Einfach Machen! Mit diesen zwei Seiten möchte ich wieder kompakt über einige Themen informieren.

Fortführung des Center-Gipfel

Woran ich seit Monaten zusammen mit der Lichtenberger Wirtschaftsförderung arbeite, ist die Entwicklung der Lichtenberger Einkaufcenter. Mit dem berlinweit erstem Center-Gipfel haben wir in Lichtenberg Maßstäbe gesetzt. Seit dem Gipfel im Frühjahr habe ich nun fast jedes Center in Lichtenberg besucht. Ich kenne die Situation vor Ort und wir haben uns mit den Center-Betreibern intensiv ausgetuscht. Die Transformation von Einkaufcenter hin zu Kiez-Zentren mit Angeboten für den Kiez und einem Nutzungsmix, welcher nicht nur das Einkaufen betrifft, muss erreicht werden. Die Center sind offen und motiviert, die Herausforderungen anzupacken. Daher werden wir noch im September den zweiten Center-Gipfel veranstalten und das Lichtenberg Bündnis für eine nachhaltige Center-Entwicklung auf den Weg bringen.

Wohnungsbau

Auch zum Wohnungsbau kommt ein kleiner Beitrag. Ob die Parkstadt in Karlshorst oder die Weiße Taube in Hohenschönhausen. Wir sind bereit, dass weitere Wohnungen entstehen können. Die Bebauungspläne sind abgeschlossen oder gehen voran. Hier danke ich dem Stadtentwicklungsamt und den Mitarbeitenden der Verwaltung wie auch der BVV sehr.

Wirtschaftsflächen-Entwicklung

Aber auch die Wirtschaftsentwicklung wird weiter fokussiert, so berichte ich über die nächsten Schritte hin zum Wirtschaftsflächenkonzept.  Ein wichtiges Instrument, um unsere Gewerbeflächen zu halten und zu optimieren. Ich freue mich auch hier auf den weiteren Weg, so dass Lichtenberg auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, welcher auch die gesamte Metropole Berlin stärkt.

Und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben wir im Blick. Hier gibt es Neuigkeiten zur Unterstützung der Betriebsräte. Gerne lesen.


Viel Spaß beim Lesen und wie immer gilt: Bei Fragen, Anmerkungen oder Hinweise gerne melden. #EinfachMachen

Aktuelle Bau- und Planungsvorhaben in Lichtenberg für den September 2021

In der Sitzung des Ausschusses der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am Donnerstag, 2. September 2021 informiert das Bezirksamt den Ausschuss über folgende, neu eingegangene Bau- und Planungsvorhaben sowie erteilte Baugenehmigungen in Lichtenberg. Die Vorhaben werden vorgestellt und mit den Bezirksverordneten diskutiert. Gäste werden gebeten, sich beim Büro der Bezirksverordnetenversammlung anzumelden.

Neueingänge Bauanträge und Planungsvorhaben:

·         Berkenbrücker Steig 18 (Alt-Hohenschönhausen): Errichtung von Wohngebäuden

·         Sewanstraße 220 (Friedrichsfelde): Neubau einer Wohnbebauung mit 102 Wohnungen und einer Parketage

·         Am Tierpark 35 (Friedrichsfelde): Abriss des bestehenden Dachgeschosses, Aufstockung durch ein Vollgeschoss und ein Staffelgeschoss

·         Zur Alten Flussbadeanstalt 5 (Rummelsburg): Errichtung Projekt „Hafenhaus“ – Neubau

·         Pfarrstraße 126 (Rummelsburg): Ausbau Dachgeschoss – 4 Wohneinheiten

·         Emanuelstraße 11 (Rummelsburg): Neuerrichtung eines Daches mit Wohnnutzung im Dachgeschoss eines bestehenden Wohngebäudes – 6 Wohneinheiten

·         Köpenicker Allee 108 (Karlshorst): Errichtung Wohnquartier und Schule im Waldgarten Waldowallee

Erteilte Baugenehmigungen:

·         Warnitzer Straße 19 (Neu-Hohenschönhausen): Umbau Eingangsbereiche und Aufzugsanlage

·         Welsestraße 1 (Neu-Hohenschönhausen): Errichtung Wohnhaus mit Kita – 110 Wohneinheiten

·         Plauener Straße 160 (Alt-Hohenschönhausen): Umbau der Technikzentrale zu Pausenraum und Sozialräumen

·         Eitelstraße 9 (Rummelsburg): Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage

·         Lückstraße 43 (Rummelsburg): Ausbau von 4 Dachgeschosswohnungen, Errichtung von 2 Aufzugsanlagen

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 1“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 2“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 3“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 4“

·         Rhinstraße 139 (Lichtenberg): Neubau Gewerbehausensemble (Büronutzung) mit Tiefgaragen „BAUTEIL 5“

·         Bornitzstraße 102 (Lichtenberg): Neubau eines Bürogebäudes, 5 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss

·         Josef-Orlopp-Straße 53 (Lichtenberg): Umbau und Dachgeschossausbau Mehrfamilienhäuser

·         Normannenstraße 28 (Lichtenberg): HOWOGE-Arena „Hans-Zoschke“ Flutlicht

·         Rudolf-Seiffert-Straße 26 (Fennpfuhl): Kita Sonnenschein- Anbau als Erweiterung der Kita und Einbau eines Aufzuges, sowie Kürzen der vorhandenen Loggien und Neuorganisierung des Küchenbereiches während der energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes

Einfachen Machen! Nummer 10

Liebe Macherinnen und Macher,

neue Woche im sonnigen Juni und ganz frisch mein Newsletter Einfach Machen mit der 10. Ausgabe.

Dieses Mal konzentrieren wir uns ganz auf das Thema Arbeit und Ausbildung. Einschränkungen werden zurückgefahren und das gesellschaftliche Leben nimmt sichtbar wieder zu. Auch die Arbeitslosenzahlen entwickeln sich in Lichtenberg zurück und wir starten im August und im September in das neue Ausbildungsjahr, welches unter den Zeichen der Pandemie weiter vor vielen Herausforderungen steht.

Also viele Gründe sich mit dem Thema Arbeit zu beschäftigen.

Auf der ersten Seite geht es vor allem um die familienfreundliche Ausbildung. Mit dem Schwerpunkt auf die Teilzeitausbildung. Eine Möglichkeit, welche meiner Meinung nach, noch stärker angeboten und genutzt werden sollte. Ausführliche Informationen hierzu sind stets auch mit unserer Beauftragten für gute Arbeit zu besprechen.

Auf der Seite 2 wird über die Ausbildungsbörse in Lichtenberg informiert, welche am 14. Juni in Hohenschönhausen stattfindet. In Kooperation mit der Handwerkskammer informieren wir über Arbeitsstellen für Ausbildungssuchende. Gerne den Termin weiter verbreiten. 

Das Lichtenberg Bündnis für Wirtschaft und Arbeit tagt am 22. Juni wieder und auch hier mit einem sehr spannenden Thema: Dem Lieferkettengesetz! Es wird zunehmend wichtiger, dass nicht nur Arbeitsbedingungen in Deutschland gerecht und fair sind, es muss für die gesamte Produktionskette gelten. Kundinnen und Kunden haben das Recht zu wissen, unter welchen Bedingungen Produkte entstanden sind, bis sie gekauft werden. Hierfür soll das Lieferkettengesetz Abhilfe schaffen. Daher gerne zum Stammtisch anmelden.

Ganz frische Nachrichten gibt es dann abschließend noch zu den Öffnungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren. Auch hier starten wieder die Angebote und es wird Zeit, dass Menschen wieder zusammenkommen können. Schritt für Schritt werden wir die Öffnungen vornehmen, damit wir Angebote in der Pandemie auch den Entwicklungen anpassen können. 

In diesem Sinne wünsche ich viel Spaß beim Lesen.

Fraktion vor Ort im Mai erschienen

Hier kann der Newsletter heruntergeladen werden: 

Wenn Sie den Newsletter automatisch per E-Mail erhalten möchten, schicken Sie einfach eine Mail an: info@spd-fraktion-lichtenberg.de

Fazit der SPD-Fraktion Lichtenberg zur Bezirksverordnetenversammlung im Januar 2020

Hauptnutzerinnen und Hauptnutzer der Sporthalle Klützer Straße 36 unterstützen und wertschätzen
Die SPD-Fraktion Lichtenberg hat gefordert, dass die Hauptnutzer*innen der Sporthalle besser unterstützt werden sollen und der Übergang bis zur Eröffnung der neuen Sporthalle so leicht wie möglich gestaltet wird. Das Bezirksamt hat dazu geantwortet, dass auf Veranstaltungen die Meinungen aller Interessierten gehört wurden. Eine Aufstockung der Halle sei aber aufgrund der Statik des Gebäudes nicht möglich. Als Alternative wurde vorgeschlagen, zwei Anbauten auf dem Grundstück zu errichten, um dennoch mehr Nutzfläche zu haben. Die aktuelle Sporthalle soll noch bis mindestens 31.03.2020 genutzt werden können. Außerdem ist ein Schwerpunkt für Kampfsport-Nutzungszeiten geplant, um eine Notversorgung für die jüngsten Sportler*innen zu ermöglichen. Finanzielle Mittel für eine Unterstützung von Vereinen während der Baumaßnahmen stünden dem Schul- und Sportamt aber nicht zur Verfügung. Eine Unterbringung von Sportmaterialien sei nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten an den Ausweichstandorten möglich. Die Bezirksverordnetenversammlung hat die Antwort des Bezirksamtes in den Ausschuss Haushalt und Personal überwiesen.

Alternative Standorte für Drehscheibenschule im Fennpfuhl
Die SPD-Fraktion Lichtenberg fordert gemeinsam mit der Fraktion Die Linke das Bezirksamt auf, darzulegen, warum der Standort für eine Drehscheibenschule im Fennpfuhl favorisiert wird und dabei das Für und Wider zu alternativen Standorten darzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Antrag beschlossen.

Obdachlose Menschen unterstützen
Die SPD-Fraktion Lichtenberg fordert gemeinsam mit der Fraktion Die Linke das Bezirksamt auf, gemeinsam mit dem Senat die bisherigen Planungen für den Standort Köpenicker Allee 146-162 einer machbaren Lösung zuzuführen, sodass eine Eröffnung zeitnah erfolgen kann. Die Mindestanforderungen an den Brandschutz müssen gewährleistet sein. Das geplante Tagesangebot, welches in der klassischen  Kältehilfe nicht enthalten ist, soll aus dem Landeshaushalt getragen werden.

Bezirkssportbund durch Verwaltungsstelle entlasten und verstärken
Die SPD-Fraktion Lichtenberg forderte, dem Bezirkssportbund Lichtenberg aus bezirklichen Mitteln mindestens eine halbe Verwaltungsstelle zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt berichtet, dass es sich mit dem Bezirkssportbund auf eine Zuwendungsregelung in Höhe von 20.000 Euro in 2020 geeinigt hat.

Graffitis auf dem Spielplatz am Anton-Saefkow-Platz
Die SPD-Fraktion Lichtenberg hat gefordert, auf dem Spielplatz am Anton-Saefkow-Platz eine thematische Gestaltung mit Graffiti zu ermöglichen. Das soll gemeinsam mit Jugend- und Bildungsträgern initiiert werden. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Antrag beschlossen.

Anbindung des Wohngebietes am Carlsgarten
Die SPD-Fraktion Lichtenberg hat das Bezirksamt aufgefordert, eine bessere Anbindung des Wohngebietes am Carlsgarten während der Bauarbeiten zu prüfen. Das Bezirksamt sieht keine Möglichkeiten dafür, weil bspw. eine vorübergehende Straßenführung oder eine provisorische Ampel zu teuer wären und aufgrund der Ausschreibungs- und Planungszeiträume erst nach Abschluss der Bauarbeiten möglich wären. Außerdem haben sich Bewohner*innen gegen eine Öffnung der Bahnunterführung zur Stolzenfelsstraße ausgesprochen.

Chance für den Neustart der Gestaltung des Prerower Platzes zügig und ideenreich nutzen!
Die SPD-Fraktion Lichtenberg hat gefordert, eine Machbarkeitsstudie zu verschiedenen Bebauungs- und Nutzungsvarianten unter Einbeziehung von Wohnen, Kultur, sozialer Infrastruktur und Verwaltung beauftragt wird. Nach Diskussionen in den Ausschüssen wurde der Ort konkretisiert auf das Areal zwischen dem Prerower Platz, der Wustrower Straße, der Wartenberger Straße und der Falkenberger Chaussee. Dieses soll nun auf Grundlage des Rahmenplans Neu-Hohenschönhausen als Ortsteilzentrum entwickelt werden unter Einbeziehung der oben genannten Nutzungsvarianten. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Antrag beschlossen.

App zur Sporthallenauslastung einrichten
Die SPD-Fraktion Lichtenberg forderte die Einrichtung einer App zur Auslastung der Nutzungszeiten der bezirklichen Sporthallen. Das Bezirksamt berichtet, dass das Land Berlin eine für das Land einheitliche Vergabesoftware 3.0 erstellt.  Auch die neue Sportstättenentwicklungsplanung für den Bezirk Lichtenberg soll dahingehend angepasst werden, dass diese einheitliche Datengrundlage verwendet wird. Eine eigenständige bezirkliche Software mit App-Anbindung hält das Bezirksamt unter den gegebenen Bedingungen für nicht zielführend. Da die entsprechende Anpassung der Sportentwicklungsplanung für den Bezirk Lichtenberg jedoch noch aussteht und die konkrete Umsetzung noch unklar ist,  hat die SPD-Fraktion Lichtenberg den Bericht in einen Zwischenbericht umwandeln lassen.

Beleuchtungsanlagen für Lichtenberger Sportplätze
Die SPD-Fraktion Lichtenberg forderte die Prüfung, für welche Sportplätze in Lichtenberg die Ausstattung mit Beleuchtungseinrichtungen möglich ist und wo eine Ausweitung der Nutzungszeiten sinnvoll erscheint. Die Fachausschüsse sollen dazu eine Finanzierungs- und eine Prioritätenliste erhalten. Das Bezirksamt berichtet über verschiedene Maßnahmen, bei denen Beleuchtungsanlagen errichtet wurden. Leider geht das Bezirksamt weder auf die geforderte Liste ein, noch darauf, ob das Sportstättensanierungsprogramm oder andere Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Die SPD-Fraktion Lichtenberg wird hier noch einmal nachfragen und hat den Bericht in einen Zwischenbericht umwandeln lassen.

Verbesserung der Arbeitsbedingungen des bezirklichen Koordinators für die Willkommensklassen
Die SPD-Fraktion Lichtenberg hat die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des bezirklichen Koordinators für die Willkommensklassen gefordert. Das Bezirksamt berichtet, dass der Koordinator am Standort Alt-Friedrichsfelde 60 ein gemeinsames Büro mit der bezirklichen Bearbeiterin für das Ressort Willkommensklassen hat. Eine direkte Netzwerknutzung zwischen den Behörden von Bezirk und Land ist aber noch nicht möglich. Sobald eine Lösung da ist, wird das Bezirksamt berichten.

Japanisches Tor in die Investitionsplanung aufnehmen
Die SPD-Fraktion Lichtenberg fordert gemeinsam mit der Fraktion Die Linke die Sanierung des Japanischen Tors in Hohenschönhausen in die kommende Investitionsplanung aufzunehmen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Antrag in den Ausschuss Haushalt und Personal und in den Ausschuss Umwelt und Klimaschutz überwiesen.

Pilotprojekt zur Umweltgerechtigkeit im Fennpfuhl
Die SPD-Fraktion Lichtenberg fordert gemeinsam mit der Fraktion Die Linke die Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzeptes zur Lärmminderung, Luftreinhaltung, besseren Versorgung mit Grünflächen und bioklimatischen Entlastungen für das Gebiet Fennpfuhl-Ost. Dieses soll als Pilotprojekt für nachfolgende Gebiete dienen. Die Bezirksverordnetenversammlung hat den Antrag in den Ausschuss Umwelt und Klimaschutz überwiesen.


Weitere Anträge der SPD-Fraktion Lichtenberg dieser Bezirksverordnetenversammlung finden Sie auf unserer Website: www.spd-fraktion-lichtenberg.de

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